Reifenfreigabe und Bremsleitung

  • Hallo ,am letzten Tag des Jahres will ich noch mal Zwei Fragen Stellen.

    1. Ich war bei der HU und bin DURCHGEFALLEN wegen der Reifen
    In meinen Alten FzS. war 195/70R15C eingetragen ,aber im neuen nicht mehr

    Und somit bin ich Durchgefallen weil die reifen Nicht zulässig sind. Wegen dem „C“ daher brauche ich ne Reifenfreigabe für den „C“ obwohl ja C für Transporter steht, naja hat zufällig einer von euch die Freigabe ???????? 195/70 R15C 104/102R

    2. Leitung am ALB-Regeler (ca.20cm lang inkl. Biegungen)

    Kann mir da zufällig jemand die Teile Nr. nennen ??

    Ich versuche mal ein Bild mit rein zu bringen.
    Im Vorfeld Wünsche ich allen einen Guten Rutsch in 2012

    LG Magoo


    Edit Burchi: Schrift und Farbe normalisiert.

  • Hast du den alten Fahrzeugbrief noch?Da müssen die Reifen ja drinstehen,das legste dem Tüvprüfer vor,das langt.Hatte mein Bruder mit seinem Polo auch.Obwohl das Serienbereifung von VW war,diese sogar in der Betriebsanleitung stand,bekam er keinen TÜV.Mit dem alten Brief wieder hin und es gab die Plakette.

    Gruß Frank

    LG Frank
    Ich bin nicht wie die anderen,ich bin SCHLIMMER!!!

  • Ausschlaggebend ist allein die im Schein eingetragene Grösse, "C" etc. ist kein Thema, allein die eingetragenen Achslasten und die Traglast des Reifens müssen passen

    Hierzu z.B. auf der ADAC Webseite:

    Neuerung seit Ende 2004 ¹)

    In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index.

    Link >>


    :fire2: Ein gutes Neues !

    2020er Adria SGX