Wie breit ist der Ducato wirklich?

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Dumme Frage, möchte man meinen... Schau in die Zulassung und du hast die Antwort!

    Aber das stimmt nicht! In der Zulassung steht die Fahrzeugbreite ohne Spiegel. Denn die sind abklappbar. Mit dem PKW haben wir das Problem in Baustellen auf der Autobahn. Wenn dort maximal 2,0 m Breite zugelassen sind auf der linken Spur, darf ich mit meinem, laut Zulassung 1,90 m breiten PKW nicht mehrlinks fahren. Denn mit Spiegel ist er über 2,0 m breit.
    Ich war jetzt übers Wochenende in der Schweiz. Bestes Wetter, um mal ein paar Pässe ab zufahren. Der Klausenpass ist auf 2,30 m Breite beschränkt. Laut Zulassung hat mein Ducato 2,19 m Breite. Ich bin trotzdem über den Pass. War aber ganz schön knapp bei Gegenverkehr...
    Wie mir der Postbus entgegen kam, mußte ich ein paar Meter zurück, damit wir aneinander vorbei kamen. Umgekehrt mussten PKWs ein paar mal etwas zurück oder ich habe rechtzeitig in einer Ausweichstelle warten können. Trotzdem! Es war wirklich toll. Wir haben fast auf Passhöhe auf einem Parkplatz übernachtet. Dort war ein großer Wasserfall und ein Gletscher in der Abendsonne zu sehen. Am nächsten Morgen sind wir dann, noch vor dem Frühstück runter gefahren. Da waren wir dann fast alleine, nur 1 Klein-LKW, beladen mit Heu, ist uns entgegen gekommen.

    P.S. Nur wer LKW-, bzw. Reisebus-Erfahrung hat sollte sich mit dem Womo über den Klausenpass trauen. Und dann möglichst nur, wenn nicht gerade Hauptreisezeit ist. Bei ständigen Gegenverkehr macht es keine Spass.
    Aber zurück zur Anfangsfrage: Hat schon mal jemand nachgemessen, wie breit der Ducato mit den üblichen Womo-Spiegeln ist?

    Allzeit gute Reise und

    Grüße vom Diesel-Georg :wink


    Zitat Hape Kerkeling: "Ich bin dann mal wech....."

  • Hallo!

    Aber zurück zur Anfangsfrage: Hat schon mal jemand nachgemessen, wie breit der Ducato mit den üblichen Womo-Spiegeln ist?


    Ja, ich: Meiner ist, gemessen über die Spiegel, 2,60 Meter breit. In den Papieren steht 2,30 Meter, was auch für die Breite des Aufbaus ziemlich genau hinkommt.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo. Diesel-Georg,
    mein Citroen Jumper der meines Wissens baugleich mit dem Dukato ist. Hat eine exakte Breite (lt. Prospekt) von 2508 mm.
    Gruß Karol

  • Die anklappbaren Spiegel zählen bei der Fahrzeugbreite nicht mit.
    Wenn das so wäre, dürfte kein Bus oder Track mehr fahren, da sie mit Spiegeln alle über 2,5 m breit wären. Laut StVZO beträgt die höchstzulässige Breite von Kfz 2500 Millimeter.

  • Hallo Dieter,

    ich weiß von diesen Breiten:
    Ohne Sondergenehmigung darf eine Breite von 2,55m nicht überschritten werden

    (Ausnahme: Kühlfahrzeuge dürfen - konstruktionsbedingt - 2,60m breit sein)"

    Alles Aufbaubreiten ohne Spiegel

    Gruß Andreas

  • Hallo!

    Die anklappbaren Spiegel zählen bei der Fahrzeugbreite nicht mit.


    Bei der Breitenangabe in den Fahrzeugpapieren tatsächlich nicht. Stößt man aber im Straßenverkehr auf ein Zeichen 264, also auf ein Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung:

    dann zählt die tatsächliche Breite einschließlich der ausgeklappten Spiegel. Mit anderen Worten: Wenn es um die Entscheidung geht, ob man bei einer ausgeschilderten Breitenbegrenzung durchfahren darf oder nicht, dann sind die Angaben in den Papieren keinen Pfifferling wert.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo!


    Bei der Breitenangabe in den Fahrzeugpapieren tatsächlich nicht. Stößt man aber im Straßenverkehr auf ein Zeichen 264, also auf ein Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung:

    dann zählt die tatsächliche Breite einschließlich der ausgeklappten Spiegel. Mit anderen Worten: Wenn es um die Entscheidung geht, ob man bei einer ausgeschilderten Breitenbegrenzung durchfahren darf oder nicht, dann sind die Angaben in den Papieren keinen Pfifferling wert.

    MfG
    Gerhard

    Genau das ist es was ich meinte!
    Am Klausenpass steht oben abgebildetes Verbotszeichen, aber mit 2,30 m. Mein Womo, der Knaus Van Ti hat in der Zulassung den Breiteneintrag 2190 mm. Das bedeutet aber garantiert mehr als 2,30 m über Spiegel :wein . Also hätte ich da nicht fahren dürfen... Oder gilt in der Schweiz was anderes? ?(

    Allzeit gute Reise und

    Grüße vom Diesel-Georg :wink


    Zitat Hape Kerkeling: "Ich bin dann mal wech....."

  • Guten Abend

    In der Promobil 9/2011 stehen auf Seite 173 ein paar Fahrzeuge mit breitenmaße über Karosserie und Außenspiegel.
    Für den Ducato ab 2006 ist die wird die breite über den Außenspiegeln mit 2690mm angegeben.

    Gruß Heinz

  • Mein Ducato Wohnmobil hat 2,30m Breite, Beide Spiegel stehen jeweils 25cm ab. Das sich dann 2,50 + 0,50 = 2,80m.
    Nur weil die Spiegel der LKW höher sind und die der PKW niederer gibt es manchmal ein gute Vorbeikommen.

  • Mein Ducato Wohnmobil hat 2,30m Breite, Beide Spiegel stehen jeweils 25cm ab. Das sich dann 2,50 + 0,50 = 2,80m.
    Nur weil die Spiegel der LKW höher sind und die der PKW niederer gibt es manchmal ein gute Vorbeikommen.

    So war es bei unserer Begegnung mit dem Postbus auf dem Klausenpass auch! Sein Spiegel war höher wie meiner! Bei der Begenung war mein Spiegel noch 2-3 cm von seiner Tür entfernt und sein Spiegel kam bis ganz dicht an meine Aufbaufenster. Dabei war ich rechts an der Absturzkante und er auf seiner Seite an der Felswand!
    Pässe mit zul. Breite von 2,30 m befahre ich nicht mehr!

    Allzeit gute Reise und

    Grüße vom Diesel-Georg :wink


    Zitat Hape Kerkeling: "Ich bin dann mal wech....."

  • Am Klausenpass steht oben abgebildetes Verbotszeichen, aber mit 2,30 m. Mein Womo, der Knaus Van Ti hat in der Zulassung den Breiteneintrag 2190 mm. Das bedeutet aber garantiert mehr als 2,30 m über Spiegel :wein . Also hätte ich da nicht fahren dürfen... Oder gilt in der Schweiz was anderes? ?(


    So weit ich weiß gilt in der Schweiz nichts anderes. Verbotszeichen, die Zahlen enthalten, beziehen sich immer auf die tatsächlichen Werte und nicht auf die theoretischen Angaben in den Zulassungsdokumenten. Genauso wie ja auch bei Gewichts-, Höhen- oder Achslastbeschränkungen. Du hättest also den Klausenpass eigentlich nicht befahren dürfen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Und wenn man die Spiegel anklappt? Dann wäre doch die Anforderung erfüllt? Als Alternative dann die Nutzung der Rückfahrkamera... Wie ist die rechtliche Situation?
    Conferio

  • in einer der letzten ADAC zeitung steht klar, z.b. in baustellen wo die zweite spur 2,0 m beträgt dürfen nur fahrzeuge fahren die eine tatsächliche breite über alles von 2,0 m haben .

    da ist fast jedes mittelklasse fahrzeug zu breit . den § weiß ich leider nicht mehr , habe aber schon polizeikontrollen gesehen die fahrzeuge raus gewunken haben und nachgemessen haben.

    ob es eine verwahrnung oder bussgeld gab weiß ich nicht.

    die sogenannte LKW spur soll 2,50 breit sein . ich denke sie ist breiter denn dann dürften da ja keine LKW fahren , da selbst mein WOMO breiter ist . ohne spiegel 2,35 m !

    gruß manfred

    lasse mich aber gerne besseren belehren ! ich denke ohne spiegel zu fahren ist verboten , da es zum fahrzeug gehört . :ironie_an: dann könnte man ja, wenn man nur am tage fährt,ohne leuchten fahren . da man ja kein licht braucht . :ironie_aus:

  • § 32 StVZO sagt aus: Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln.
    Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
    .......Spiegel,
    Das Zeichen 264 gibt es in unterschiedlichen "Breitenangaben". Der amtliche Text dazu:
    Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße od. Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.
    Aus berufenem Munde ist mir bekannt, das z.B. bei "2m Breite" die Fahrer großer PKW/SUV gnadenlos zur Kasse gebeten werden. :nono

    Gruß und gute Fahrt

    Uwe

  • Hallo,

    Als Alternative dann die Nutzung der Rückfahrkamera

    Die Rückfahrkamera alleine hilft dir nicht, wenn du rechts z.B. hohe Felswände hast. Wenn es drauf ankommt, brauchst du deinen rechten Spiegel, sonst kannst du nicht genau fahren und schrammst dein schönes WoMo.

    MfG, Harald
    ---------------
    Bürstner T595 auf FIAT-Ducato 244, 2.8 [lexicon]JTD[/lexicon], 127 [lexicon]PS[/lexicon], Baujahr 4/2004
    Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen (P.Ustinov)

  • Uwe,

    womit die frage noch nicht beantwortet wäre wie es sich mit der fahrbahn breite der so genannten pkwspur verhält? meine antworten bezogen sich auf die baustellen fahrspuren die offiziell mit 2m breitet angegeben sind.!

    das mit den verkehrsschilder müßte jedem führerschein- besitzer klar sein , das die angaben immer ! die tatsächlichen maße und gewichte, inc. abstand lkw usw. begrenzen gilt. es sind gebotschilder was bei nicht beachtung mit bußgeld geahndet wird. nur zur richtig stellung meines beitrages.

    übrigens ist es mir schon öfter passiert das mich WOMOS auf der besagten spur überholt haben und fast den spiegel abgefahren haben und mich schon in schwierigkeiten ( leitplanken ) gebracht haben , aber es gibt überall ausnahmen .

    gruß manfred

  • Hallo!
    Nun ist aber die Frage mit dem schweizer Postbus noch nicht klar. Dieser Postbus fährt doch sicherlich diese Strecke täglich und ist auch über die Spiegel gemessen breiter als erlaubt. Meiner Meinung nach geht es doch nur um den namenlosen Fahrer das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das Gleiche gilt doch auch für LKW, die fahren doch alle 90+ und werden nicht zur Verantwortung gezogen. Wer legt sich denn in diesen Staat mit Lobbyisten an,wenn die breite Masse da ist, die sich nicht wehren kann.
    Gruß manpank

  • Es gibt genügend Stellen, die für Linienverkehr frei sind und eben nicht für die Allgemeinheit. Ich finde, das macht auch Sinn.
    Und dass alle LKW über 90 gehen, naja, die die ich die letzten Jahre gefahren habe die gehen genau 88. Aber wenn meine Frau zB mit unserem Duc hinterherfährt, dann zeigt das Schätzeisen im Fiat auch knapp 100 an....


    Gruß hymercar3

  • Hallo,

    mein teilintegrierter Adria hat lt. Papieren des Aufauherstellers eine Breite von 230 cm. Heute habe ich nachgemessen und eine Breite von 226 cm gemessen, incl. der Rahmen von den Fenstern. Dann eine 2 Meter lange Setzlatte seitlich an der Seitenwand auf die Fensterrahmen gelegt, so dass die Setzlatte den Aufbau bis zum Spiegel verlängert. Gemessener Überstand je Spiegel gegenüber dem Aufbau waren 23,5 cm. Gesamtbreite mit Spiegeln ist also 23,5 cm x 2 + 226 cm = 273 cm.

    Grüße von rodomo :hack Roland

  • Mein Kastenwagen Ducato BJ 2011 ist zwischen den Außenkanten der Spiegel etwa 245 cm breit (+/- 1 cm). Soviel hätte ich vor dem Nachmessen nicht gedacht!
    Gruß Uli.