Gasabnahme und Druckminderer

  • ich suche im Netz die aktuell gültige Vorschrift: DVGW-Arbeitsblatt G 607 (DIN EN 1949)
    Alles was ich finde sind anscheinend alte Versionen, denn der 10jährige Wechsel von Schläuchen und Regler ist dort nicht aufgerführt.


    Hallo Rainer,
    das DVGW-Arbeitsblatt G 607 ist doch im gelben Prüfheft abgedruckt. Dort steht unter 7.3

    Zitat

    Anlagenteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, wie z.B. Druckregelgeräte, Schläuche ....sind zu prüfen und ggfls. auszuwechseln.

    Da steht zwar nichts von den 10 Jahren, aber diese Zahl kenne ich sauch schon seit ewigen Zeiten.

    Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
    Wilfried

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    http://hobby600.de --- Hobby 600 - Ein Wohnmobil ist Kult

  • Hallo Wilfried

    dann ist Dein Heft veraltet.
    Aktuelle Hefte sollte Dein Gasprüfer haben.

    Gruß

    Klaus

  • Hallo Klaus,
    mag sein, es ist von 2007; da war das alte Heft voll. Aber das ändert am Wechseln von Regler und Schlauch nichts. Ich habe gerade noch einmal auf der Webseite von Truma nachgeselen. Die schreiben in der Bedienungsanleitung für den Regler auch, das Regler und Schläuche alle 10 Jahr bzw. 8 Jahre bei gewerblicher Nutzung gewechselt werden müssen.

    Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
    Wilfried

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  • Hallo,

    Mein Womo hat immer noch die ersten Schläuche und Druckminderer (Fahrzeug ist Bj.1995) neuer Termin ist Feb.2012,schauen wir mal was kommt????

    deiner Sicherheit zuliebe solltest du aber die paar Euro investieren und die Teile wechseln.

    MfG, Harald
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    Bürstner T595 auf FIAT-Ducato 244, 2.8 [lexicon]JTD[/lexicon], 127 [lexicon]PS[/lexicon], Baujahr 4/2004
    Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen (P.Ustinov)

  • Hallo Wilfried,

    schaue mal unter 4.7 Instandhaltung.

    Gruß

    Klaus


    Hallo an alle,

    Unter 4.7 Instandhaltung steht bei mir im gelben Prüfheft folgendes:

    Zitat Anfang :

    " Die Flüssiggasanlage ist in betriebssicherem Zustand zu halten.
    Anlagenteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, wie z.B. Druckregeleinrichtungen, Schläuche, Absperreinrichtungen, sind sofern die sichere Funktion nicht mehr gegeben ist auszuwechseln. Druckregelgeräte uns Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellerdatum gegen neue auszuwechseln. Hinweis: Dafür ist der Betreiber verantwortlich. "

    Zitat Ende

    Wünsche allen eine dichte Gasanlage :daumen

    Gruß
    Jürgen :wink

    6-köpfige Familie auf Duc X250 MJ160, 5to. Dethleffs A7871 mit 2,0to. Kofferanhänger

  • Ich will noch etwas zum Durcheinander beitragen:

    Gasprüfung stand vorige Woche an. Verbaute Triomatic ist 10 Jahre alt und arbeitet m.E. unzuverlässig(schaltet zu früh auf die Reserveflasche, obwohl in der Betriebsflasche noch 5 kg Gas sind. Propan, kein Butan). Eine neue Multimatic gekauft und den Gasprüfer gebeten, diese einzubauen. Dies lief alles problemlos. Der Sachverständige sagte mir allerdings, dass er auch Anlagen die 10 Jahre und älter sind abnehmen kann, wenn diese seiner Prüfung standhalten. Fragt mal eure Gasprüfer.

    mfg

    Jeepbastler

  • Der Sachverständige sagte mir allerdings, dass er auch Anlagen die 10 Jahre und älter sind abnehmen kann, wenn diese seiner Prüfung standhalten. Fragt mal eure Gasprüfer.

    mfg

    Jeepbastler

    Mir scheint ,mein Prüfer macht es genau so wie hier geschrieben.Er prüft halt, und wenn gut ist ist eben gut!Nix für ungut hä? :thumbup:
    Gruß roma :wink

  • Mein Womo hat immer noch die ersten Schläuche und Druckminderer (Fahrzeug ist Bj.1995) neuer Termin ist Feb.2012,schauen wir mal was kommt????

    sachen gibts, die gibts es nicht :bahnhof

    Grüße aus dem Aller-Weser-Dreieck

    Meinhard
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    vorne und hinten ein Babberle

  • @ roma, meinst du nicht das es hier um DEINE Sicherheit geht??? Sie werden sich schon was dabei denken, wenn es ein Verfallsdatum für Schläuche und Minderer gibt...

    Rainer

    Regen ist Schnee, nur anderes Material.

  • Hi,na klar doch Sicherheit ist wichtig.Aber MHD überschritten bedeutet nicht grundsätzlich TOT.Ich als Techniker und mit Sicherheit auch der Gasprüfer können schon irgenwie beurteilen ob zB. die Schläuche noch Ok sind.Na klar, man kann nicht unbedingt alles sofort sehen aber man kann auch nicht sagen das ein Neuteil unbedingt 100% iO ist.Denken wir mal an die Montagsserien/modelle.Wie auch immer.
    Vorschriften sind irgendwie gut, regeln manches aber nicht immer zum Besten.
    Und wenn ich zu unseren Nachbarländern schaue,weniger Vorschriften aber nicht mehr tote Womo Fahrer ;)
    Oder auch in der Industrie, Brenngas und Sauerstoff Schläuche werden dort mit Schlauchschellen auf den Tüllen befestigt,bei recht ordentlichen Drücken von im Normalfall ca3,5 -5 bar.Beim Camper 30 Millibar ,milli bedeutet Tausendstel!!!!geht die Schlauchklemme gar nicht.Im Land nebenan in - NL - schon,wenn ich nicht irre.
    Un wie sacht der Kölsche ,is ja immer noch jut jejange (Ok Ok beim Archiv nit)
    in diesem Sinne Gruß vom Niederrhein Roma :wink

    Edit: OFF TOPIC - bitte zur Fragestellung antworten. Hier geht es um gesetzliche Regelungen und nicht um persönliche Ansichten!

    Einmal editiert, zuletzt von Lollo_C (27. Januar 2012 um 23:22)

  • Jetzt wo ich die Diskussion über Gasprrüfung und Fristen verfolge, wird mir langsam bewusst, warum die Schweiz so wenig Einwohner hat.

    :teuflisch Die haben keine Gasprüfungspflicht. :teuflisch

  • Genau roma... Hier geht es um gesetzliche Regelungen und nicht um persönliche Ansichten!

    DU sagst doch, das du das entscheidest...

    Aber ist ja : Edit: OFF TOPIC

    DER ADMIN HAT IMMER RECHT

    Rainer

    Regen ist Schnee, nur anderes Material.

  • Genau roma... Hier geht es um gesetzliche Regelungen und nicht um persönliche Ansichten!

    DU sagst doch, das du das entscheidest...

    Auch wenns wieder Mecker gibt
    Der Prüfer prüft und entscheidet !!!Ich schaue nur regelmäßig selbst nach.
    Roma :wink

    Edit "Kelte" Zitat gekürzt, da Orginal direkt darüber ist!

    Einmal editiert, zuletzt von Kelte (31. Januar 2012 um 13:13)

  • Jetzt wo ich die Diskussion über Gasprrüfung und Fristen verfolge, wird mir langsam bewusst, warum die Schweiz so wenig Einwohner hat.

    :teuflisch Die haben keine Gasprüfungspflicht. :teuflisch

    Hi, und was ist mit NL bzw. B Kennzeichen, auch keine Gasprüfungspflicht.Und Zahlenmäßig so viele das sie ins Sauerland ausweichen . ;)
    Gruß roma :wink

  • Unser Gasprüfheft ist auf etwa DIN A5 gefaltet und hat dadurch 4 Seiten doppelseitig bedruckt. Auf 3 Seiten ist ein Auszug aus DVGW Arbeitsblatt G 607 aufgedruckt, leider ist ein Nachdruck auch Auszugweise verboten sonst hätte ich das hier eingestellt.
    Darin heist es klar:
    4.7 ... Druckregelgeräte und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellerdatum gegen neue Auszuwechseln. Hinweis: Dafür ist der Betreiber Verantwortlich.

    Der Hinweis besagt ja klar wer dafür verantwortlich ist, meint der Prüfer ist OK kann so bleiben und es passiert was ist dieser fein raus da es klar heist Dafür ist der Betreiber Verantwortlich. Das ist zwar Auslegungssache ( bitte keine Diskussionen deswegen! ) aber Versicherungen wollen Sparen.

    Meiner Meinung nach ist das auch korrekt, auch wenn es Geld kostet. Jedes Teil hält nicht ewig, durch Vibration und auch Bewegungen die beim Wechseln der Flaschen an den Schläuchen ausgeübt werden beanspruchen das Gummi der Schläuche. Und beim Druckminderer wird ja die Verschraubung ständig angezogen dann lange unter leichten Druck gehalten ( 30 / 50 mbar ) und anschließend wieder gelöst, und keine Verschraubung hält ewig wenn diese ständig gelöst wird und wieder angezogen wird, auch ein Anziehen mit Werkzeug ( was aber nicht Empfohlen wird ) schwächt diese zusätzlich.

    Gruß
    Olli

  • Hallo miteinander,
    wir sollten nicht über die vorgeschriebe Gasprüfung orakeln, die Vorschrift soll sicher auch unserer Sicherheit dienen. Aber man sollte sich schon den "Laden" anschauen. Habe da mal eine "Fach-Werkstatt" erlebt, die am Kühlschrankgasanschluss ohne Schraubenschlüssel, dafür mit Zange ohne Gegenhalten werkelte.
    Dieselbe Werkstatt wollte mit vorher einreden, dass Regler und Schlauch nach spätestens 7 Jahren raus müssen. Dafür sollte ein Regler rein, der sein erstes Lenbensjahr im Laden verbracht hatte.... Die Gedanken sind frei....
    Ihr könnt sicher verstehen, dass ich von da an den Fußboder dieser Werkstatt geschont habe. Zur Werkstatt meines Vertrauens fahre ich gern 30km weiter.
    Bekomme dort einen Wartetermin und kann dem Monteur über die Schulter schauen. Nach maximal einer Stunde sind alle Formalitäten erledigt.
    Ulme