Zulassung verweigert, weil Zusatzbremsleuchten falsch eingetragen sind!

  • Hallo,

    meine WoMo Karriere startet gleich mit Frust.
    Gestern wollte ich meinen Ducato zulassen. Alle Papiere beisammen, sollte also kein Problem sein.
    Dann hat die Dame auf der Zulassung festgestellt, dass die Zusatzbremsleuchten die sein 20 oder mehr Jahren eingetragen sind falsch eingetragen sind, weil nicht der Paragraph babei steht, auf den sich die Ausnahme beruft.
    Jetzt muss ich zum TÜV damit der Ing. das nachträgt und erst dann kann sie mein WoMo zulassen.

    Erst dachte ich dass ist ein schlechter Witz, aber die Dame hat sogar das Regierungspräsidium angerufen und auch von dort gesagt bekommen dass es so nicht geht.


    Mal sehen ob der TÜV sich da überhaupt zuständig sieht.
    Ich kann jetzt wirklich nicht in Worte fassen was ich darüber denke. :stopp

    Gruß
    Oliver

  • Sorry für Dein Pech. Sei sicher, der TÜV fühlt sich für alles zuständig, womit er Geld eintreiben kann. Wünsche Dir, dass Du an einen verständigen Prüfer gerätst. Erstmal hingehen und das scheinbare Problem beschreiben und fragen, was er denn gedenkt zu tun und was das wohl kosten würde. Erscheint Dir das teuer, frage bei einer anderen Organisation (Dekra oder GTÜ und wie sie alle heissen).

    Evtl. ist der einfachste bzw. kostengünstigere Weg, die Zusatzbremsleuchten abzubauen und austragen zu lassen. Kenne die Dinger nicht von WoMos, nur von Pkw; da waren sie immer nur schrecklich häßlich und wirkten wie ein anoperiertes Geschwür, weshalb es sie bei Pkw nahezu überhaupt nicht mehr gibt. Rentnerleuchten würden sie genannt und von dieser Klientel auch meist angebaut.

    Gruß HolgerNW

  • Das habe ich wohl nicht richtig beschrieben.

    Das nichts mir diesen "Renterleuchten" zu tun.

    Diese Zusatzbremsleuchten sind eine komplette Einheit des Motoradträgers, incl. Rücklichter, Blinker und Kennzeichenleuchten.
    Und den Motoradträger will absolut nicht austragen lassen.

  • Hallo ofi,
    ist der Motorradträger fest montiert oder nur mit Bolzen arretiert, so dass er abnehmbar ist ?

    Soweit mir bekannt müssen abnehmbare Motorradträger nicht eingetragen werden. Ist wie bei den Fahrradträgern auf der Anhängerkupplung. Habe gerade selbst einen Abnehmbaren an mein Womo montiert.

    Gruß Rüdiger

  • Hallo chopper63,

    dann hat aber der demontierbare Fahrradträger eine allgemeingültige Betriebserlaubnis mit dabei und die hast du bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen! :nono
    Gruß alklot

  • Gestern habe ich mit einem netten TÜV Ing. gesprochen. Der meinte, dass die Zusatzbeleuchtung heute nicht mehr eingetragen sein muss, und hat mir gleich ein entsprechendes Schreiben ausgestellt. Das hat gerade mal 10,42 gekostet.
    Damit konnte ich dann heute meinen Ducato zulassen.

    Jetzt kanns dann endlich losgehen. ;-))

  • Rollerträger sind Eintragungsfrei. Ist rechtl. wie beim Pkw der Dachgepäckträger, und der Rollerträger,nebst Roller oder Ladung, ist wiederum als Ladung zu sehen.


    Dies alles gilt nur wenn der Träger werkzeuglos abnehmbar ist. Habe ich vom TÜV Nord hier in Bremen.


    Gruß carsten

  • Rollerträger sind Eintragungsfrei. Ist rechtl. wie beim Pkw der Dachgepäckträger, und der Rollerträger,nebst Roller oder Ladung, ist wiederum als Ladung zu sehen.


    Dies alles gilt nur wenn der Träger werkzeuglos abnehmbar ist. Habe ich vom TÜV Nord hier in Bremen.


    Gruß carsten

    Die Aussage: "Alles was ohne Werkzeug abnehmbar ist, ist gleich Ladung" ist schlicht Unsinn. Heckträger gelten (Unabhängig von der Art der Befestigung) als Fahrzegteil. Das heißt nicht, das sie auch Bauartgenehmigungspflichtig sind. Die Systeme müssen aber trotzdem gewisse Anforderungen erfüllen. Wer viel Langeweile hat kann sich ja das entsprechende Merkblatt (das übrigens schon in einem Verkehrsblatt von 1993 veröffentlicht wurde) durchlesen.

    Hab ich aber im Netz leider nirgendwo für umsonst gefunden. Wer eine STVZO in Papierform mit den entsprechenden Ergänzungslieferungen zur Hand hat, kann das alles im Merkblatt zur Verwendung von Heckträgersystemen nachlesen.

    Wer 8€ übrig hat kann es auch bestellen : http://www.vd-bw.de/spiderlink/9232-1-7-7-8_01.b_inhalt

    Steht alles in der 17. Ergänzungslieferung zur StVZO vom Oktober 1993 (§30)

    Gruß Steffen

  • Im übrigen enthält dieses Merkblatt nur eine EMPFEHLUNG Systeme mit Betriebserlaubniss zu verwenden. Wer also behauptet, ein Heckträger braucht ne ABE oder EG Teilegenehmigung, spricht die Unwahrheit.

    Was zwingend drauf sein muß ist eine Angabe über die Tragfähigkeit des Trägers.

    Gruß Steffen

  • @ alkot,
    das mit dem "Abnehmbaren" in meinem letzten Satz - hierbei handelt es sich um einen Motorradträger, der auch werkzeuglos abgenommen werden kann, hab mich da ein bissl falsch ausgedrückt - Diese haben oftmals eine Herstellerbescheinigung bzw so eine Anbau-Dingens, wie bei den Anhängerkupplungen (die müssen ja auch nicht mehr eingetragen werden)

    @ ofi
    schön dass sich dein Problem mehr oder weniger von alleine gelöst hat.

  • Moin,

    hast Du Dir die 10 Eurodrölfzig von der netten Dame im Straßenverkehrsamt wiedergeben lassen?
    Ich glaube, die hat schon länger keine Schulung mehr gehabt.

    Meinereiner hätte da nicht so gelassen reagiert.

    Naja, hauptsache es hat geklappt.

    Wünsche Dir viel Spaß mit Deinem Womo
    Gruß
    Martin

    An die Herrschaft: :freunde1 Sollte mein Beitrag für Erregung sorgen, so bitte ich diesen zu löschen.

  • Moin,

    hast Du Dir die 10 Eurodrölfzig von der netten Dame im Straßenverkehrsamt wiedergeben lassen?
    Ich glaube, die hat schon länger keine Schulung mehr gehabt.

    Meinereiner hätte da nicht so gelassen reagiert.

    Naja, hauptsache es hat geklappt.

    Wünsche Dir viel Spaß mit Deinem Womo
    Gruß
    Martin

    Ich blieb da ganz cool.

    Ich kenne unsere Amtsschimmel, die interessiert null ob du wegen Ihnen Kosten hast. Vorschrift ist Vorschrift und alles muss 100% korrekt auf dem Papier stehen. Und aufregen bring weniger als nichts bei denen. Willkommen in D.

    Ausserdem habe ich damit gerechnet, dass ich noch ein Kurzzeit Kennzeichen brauche um damit beim TÜV vorzufahren. Da wären schnell nochmal 50€ dazugekommen.

    So konnte ich mit den 10€ gut leben.

    Gruß
    Oliver