TÜV-Intervall

  • Hallo Wohnmobilgemeinde,


    heute musste ich wieder zum TÜV,Kosten 124,60€ . Gefahrene km seit letztes Jahr: 6800.

    Für mich stellt sich immer wieder die Frage, warum Wohnmobile über 3,5t so kurze TÜV-Intervalle habe.

    Wer legt denn so etwas fest und warum?
    Würde mich mal interessieren.


    Viele Grüße

    Georg

  • Da legt die StVZO fest.
    Müsste §29 sein

    Dieser sagt eben, das von Kfz ab 3,5t eine größere Gefahr ausgeht und bestimmt so etwas.

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • HI
    Richtig Heiko
    Und noch was: lese mal den Betrag wegen den Bremsen. Wer rastet der Rostet, also noch ein Grund

    Gruß Alfred

  • Moin,Moin,

    bei der Gelegenheit kann ich einen Tip des TÜV-Prüfers (auch Womofahrer) für Fahrzeuge > 3,5 to weitergeben. Wenn man vor Beginn des 7.Zulassungsjahr den Termin um einen Monat (z.B. Plakette April dann im Märzl) vorzieht, dann bekommt man noch einmal die Plakette für 2 Jahre. Im Monat der Fälligkeit wäre das zu spät, die Plakette wird nur für ein Jahr erteilt.

    Also entsprechend vermerken und einmal die Gebühren sparen.
    Falls das alte Kamellen sind, vergesst es schnell wieder.

    Gruß vom Nordlicht Rainer

  • Ich ärgere mich auch über diese Art der Abzockerei, insbesondere die vollkommen sinnlose AU jedes Jahr.

    Der wahre Grund : Wer sich ein Womo mit über 3,5,to. GG leisten kann ist eine Geldsau, und solche Leute gehören einfach abgezockt !!! Sollen die sich doch ein kleineres Mobil kaufen !!! :aetsch :ubria _baeh :cursing: :dito :stopp

    Das alles gehört doch inzwischen zum "Besitzstand" von TÜV und Co und die werden den Teufel tun und dieses Geld fallen lassen.

    Gruß aus Oberbayern
    Franz

  • Hallo,
    Heiko, danke für Deinen schnellen Hinweis. Habe mal die § durchgelesen. Da gäbe es meiner Meinung nach einige Verbesserungmöglichkeiten. Naja, der TÜV braucht halt auch seine gesicherten Geldeinnahmen.
    Und Alfred, ich glaube nicht, daß es einen Unterschied macht, ob ein wenig genutzes Chassis über oder unter 3,5t Zuladung hat.
    Noch eine Frage: Ist es inzwischen möglich, die TÜV-Untersuchnung auch in Griechenland oder in der Türkei machen zu lassen?

    Viele Grüße
    Georg

  • Hallo Georg,

    zu Deiner letzten Frage. Deutsches Recht endet an Deutschen Grenzen, also klares NEIN.

    Gruß

    Klaus

  • Hallo,

    wenn z.B. ein französischer Prüfer, dessen Testat hier nicht anerkannt wird, in Brüssel klagt, dann bekommt der Gesetzgeber hier gesagt was geht und was nicht.

    m.f.g.
    Lothar

  • Hallo, ich hätte da mal eine Frage zum TÜV-Intervall.
    Soweit ich mich erinnere, habe ich Anfang des Jahres in der ADAC-Zeitschrift gelesen, daß die TÜV-Plakette wieder für 2 Jahre gültig sein soll ab dem Zeitpunkt der
    Vorführung. Also zB. TÜV abgelaufen im März, Vorführung im Mai, nächster Termin wäre wieder im Mai und nicht im März. Wie sind denn Eure Erfahrungen?
    Danke, viele Grüße Gerhard

  • Hallo, gerd.o hat völlig recht. Das weiterschleifen der Prüftermine ist abgeschafft worden. Einmal Mai immer Mai oder anderer Monat; ist nur ein Beispiel! Und zuständig ist Ramsauer. Aber ein witziger neuer Terminvorschlag: Tüvtermin nach Kilometern. Dann hätte mancher Wagen nie mehr Tüv und die LKWs machen den Online während der Fahrt! Jede Woche! :pokal:
    Alklot

  • Ich denke mal Du hast das missverstanden, Gerd meinte das die Abschaffung wieder abgeschafft sein soll. Aber das ist meines Wissens nur in Hessen der Fall, bei mir wurde noch letzten Monat ein 18 Monats TÜV gemacht :wein


    Ich hatte einen Anhänger TÜV übersehen

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Hallo Alklot

    deine Aussage kann ich so nicht stehen lassen.Ich komme aus dem Saarland und bei uns ist es noch so wie früher.mein Womo müsste eigentlich im Oktober zum Tüv.da ich aber ein Saison kennzeichen habe(April-Oktober),fahre ich erst im April zum Tüv,und bekomme dann ab April meine Plakete für 2 Jahre.bei uns geht das eben noch,als einziges Bundesland.ich bekomme also immer ab dem Monat die Plakette,auch wenn ich mal den Termin überzogen hab,in dem ich mein Fahrzeug vorführe.

    Gruss

    Horst

  • Hallo Alklot

    deine Aussage kann ich so nicht stehen lassen.Ich komme aus dem Saarland und bei uns ist es noch so wie früher.mein Womo müsste eigentlich im Oktober zum Tüv.da ich aber ein Saison kennzeichen habe(April-Oktober),fahre ich erst im April zum Tüv,und bekomme dann ab April meine Plakete für 2 Jahre.bei uns geht das eben noch,als einziges Bundesland.ich bekomme also immer ab dem Monat die Plakette,auch wenn ich mal den Termin überzogen hab,in dem ich mein Fahrzeug vorführe.

    Gruss

    Horst

    Das stimmt so auch nicht direkt.
    Beim Saisonkennzeichen wird in jedem Bundesland der TÜV-Termin nicht zurückdatiert, das gleiche gilt wenn du abgemeldet zum TÜV fährst, dann bekommst du TÜV ab dem Tag an dem du dort warst.

    Also wenn das Fahrzeug sowieso über den Winter abgemeldet wird, dann ists egal, also dann erst im Frühjahr zum TÜV fahren, dann hat man wieder volle 2 Jahre.

    Grüße
    Dietmar

  • Hallo Dietmar

    bei uns wird also generell noch nicht zurückdatiert.egal ob PKW oder Womo ohne Saisonkennzeichen.ich riskiere halt nur ein Knöllchen von der Polizei.

    Gruss

    Horst

  • Hallöchen,

    1. Zurückkleben: Im Saarland wurde noch nie zurückgeklebt, in Hessen wird seit dem 14.04.2010 nicht mehr zurückgeklebt.
    Die Zeichen stehen gut, dass sich alle Bundesländer dieser Regelung anschließen. (Die Durchführung der Hauptuntersuchung unterliegt dem Föderalismus und ist damit Ländersache).

    2. Saisonkennzeichen: Da es dem Halter nicht möglich ist, im Ruhezeitraum das Fahrzeug vorzuführen (wenn es denn dann fällig sein sollte), darf dieser vollkommen straf- und ordnungswidrigkeitenfrei sein Fz im ersten Monat der Saison betreiben. Die Fälligkeit der Untersuchung verschiebt sich automatisch in diesen Monat. Das heißt auch, ab diesen Monat wird die weiter Fälligkeit berechnet.

    3. Ausblick: Es wird viel diskutiert, es ist aber noch nichts beschlossen. Was sich abzeichnet ist eine Verschärfung der Prüfung, warum auch immer. (Standlicht vorne links o.F.-> Wiedervorführung usw. In meinen Augen Blödsinn, aber leider sitze ich auf der Exekutiven Seite und nicht auf der Judikativen Seite.)
    Desweiteren wird immer wieder gerne diskutiert, Fz, die älter als 7 Jahre sind, generell jährlich vorzuführen.

    4. Jährliche Prüfung bei Fz >3,5to: Das deutsche Recht hat sehr lange nur die 2,8to Grenze und die 7,5to Grenze gekannt. Im Rahmen der Harmonisierung der EU-Vorschriften konnten sich die Deutschen damit nicht durchsetzen und mussten die 3,5to Grenze ins deutsche Recht einbinden. Andere EU-Länder haben aber auch nicht alles durchsetzen können. So wird seit Jahren, mit allen Schwierigkeiten, in vielen Ländern der EU, eine Hauptuntersuchung nach unserem Modell eingeführt. (Siehe TÜV-Türk z.B.)

    5. Ausländische Prüfer: Ja, theoretisch ist es möglich, dass ein Polnischer Prüfer, bzw. eine Polnische Überwachungsorganisation hier in Deutschland Fz prüft. Diese Firma muss nur die Qualifikationen seiner Mitarbeiter, sowie das vorgeschrieben Qulifikationmanagement innerhalb der Firma nachweisen. Bisher ist es leider hieran immer gescheitert. Nur so zur Info: DEKRA prüft seit langem in Holland und Frankreich, TÜV Rheinland in der Türkei usw.

    Ich hoffe, ich konnte ein bisschen Backgroundwissen weitergeben.

    Gruß Klaus

    P.S. Die Überwachungsorganisationen machen KEINE Gesetze und auch KEINE Verordnungen. Das machen Politiker.....


  • Standlicht vorne links o.F.-> Wiedervorführung usw.

    @ kegro70 Danke für den tollen Beitrag, so weiß ich das auch. Das mit den Kleinstmängeln wurde mri so erklärt, dass in der Vergangenheit sich leider erwiesen hätte, dass die Mängel nicht abgestellt wurden. Deshalb solle die Abstellung der Mängel in Zukunft überwacht werden d.h. Wiedervorführung auch bei kleinen Mängel solange bis alle Mängel abgestellt sind.


    Hinsichtlich des Verfahrens bei Überziehen der Frist für die nächste Hauptuntersuchung (HU) ist in der StVZO, Anlage VIII zu § 29, dies seit 1999 eindeutig geregelt. Demnach müssen die Sachverständigen im Fall des Überziehens den HU-Plakettenstand auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurück datieren. Nach Ansicht des Landes Hessen gibt es derzeit keine ausreichende gesetzliche Ermächtigung für die Regelungen über die Rückdatierung bei verspätet durchgeführten amtlichen Fahrzeuguntersuchungen. Aus diesem Grund ist das Land Hessen dem Beispiel des Saarlandes gefolgt und hat die entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für unbeachtlich erklärt. In der Folge wurden die Technische Prüfstelle des Landes Hessen und die in Hessen amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen angewiesen, bei Fristüberschreitungen, die bei Fahrzeuguntersuchungen in Hessen durchgeführt werden, keine Rückdatierungen mehr vorzunehmen.


    Wie Du richtig schreibst - ist Ländersache.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Hallöle Gemeinde..

    wenn man sas so liest- es ist ein gan schönes Durcheinander mit dem TÜV! Die einen kleben zurück, die anderen nicht, oder evtl doch?? Ist irgendwo festgelegt , dass ich den TÜV in dem Bundesland machen muß wo das Fahrzeug zugelassen ist? Zugelassen in Thüringen, TÜV machen in Hessen (da soll ja nicht zurückgeklebt werden)Diese Kleinstaateri mach einen (evtl.auch das Land) kaputt!!

  • Hallöle Gemeinde..

    wenn man sas so liest- es ist ein gan schönes Durcheinander mit dem TÜV! Die einen kleben zurück, die anderen nicht, oder evtl doch?? Ist irgendwo festgelegt , dass ich den TÜV in dem Bundesland machen muß wo das Fahrzeug zugelassen ist? Zugelassen in Thüringen, TÜV machen in Hessen (da soll ja nicht zurückgeklebt werden)Diese Kleinstaateri mach einen (evtl.auch das Land) kaputt!!

    Hallo,
    Du kannst zu jedem TÜV, DEKRA, KUS, GTÜ etc. in Deutschland fahren, also auch von Flensburg nach Garmisch, oder von Frankfurt/Oder nach Stuttgart.
    Wohne in Niedersachsen und bin häufig zum TÜV nach Bremen gefahren, da der gerade auf dem Weg zur Arbeitsstelle lag.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Früher waren die Post und die Bahn Staat im Staate heute kommt TÜV und DEKRA hinzu.

    Ein Beispiel dazu: Ich habe mir ein gebrauchtest DDR Moped gekauft, leider hat es 70 ccm und daher muß ich natürlich zum TÜV. Als ich dann die Rechnung erhalten habe, es waren 68 Euro da dachte ich es pfeift ein Schwein. Ich fragte warum es so teuer ist erhielt ich zur Antwort es ist die ASU dabei. Ich fragte dann,sie haben doch keine ASU durchgeführt, die Antwort kam sofort ich versaue mir doch nicht mit dem 2 Takter mein Sonde und ändern tut sich sowieso nichts. Da fragt man sich doch was soll das alles Hauptsache die Kasse stimmt und diese Vereine können weiter ihre Sponsoren bedienen.

    Gruß manpank