Warnblimkanlage im 230er

  • Hallo,
    ich war heute mit meinem Womo bei der technischen Überprüfung, die bei uns in A unter anderem auch beim ÖAMTC durchgeführt werden kann. Ich konnte bei der ganzen Überprüfung dabei sein und wurde vom Prüfer auf zwei Mängel aufmerksam gemacht, die er dann aber schlußendlich nicht in den Prüfbericht eintrug.

    Der erste Mangel war die nicht funktionierende Leuchtweitenregulierung. Dieses Thema wurde ja schon oft hier im Forum diskutiert.
    Der zweite Mangel kommt mir etwas spanisch vor, deshalb bitte ich um die Hilfe anderer 230-Fahrer. Wenn die Warnblimkanlage eingeschaltet ist, leuchtet bzw. blinkt der entsprechende rote Schalter am Armaturenbrett. Der Prüfer meinte, es müsse gleichzeitig auch die Blinkkontrolle in der Instrumententafel mitblinken. Beim normalen blinken tut sie das, nur eben nicht bei eingeschalteter Warnblinkanlage. Liegt jetzt tatsächlich ein Fehler vor oder ist es bei anderen 230ern auch so, dass nur der rote Schalten blinkt und nicht die Kontrolle in der Instrumententafel. Vielleicht kann ja jemand einmal darauf schauen, was in seinem Womo blinkt und was nicht.

    Gruß aus dem Ländle
    Norman

  • HEJ!!

    Bei meinem 230er blinkt ebenfalls "nur" der rote Warnblinkschalter, da blinkt keine weitere Kontrolleuchte im Instrumentenkombi - das ist original so.

    Das mit der Leuchtweitenregulierung ist, wenn sie nicht funktioniert, ein schwerer Mangel.

    Wurde das mit der Warnblinkanlage ebenfalls als schwerer Mangel beurteilt? Wenn ja steht am Prüfbericht eine Nummer (z.B. 5.1.3 od so ähnlich) Würd mich interessieren.

  • hallo,

    beim 230 ducato blinkt nur der warnblinkschalter, kein licht in der instrumententafel und auch nicht die blinkerkontrollleuchte in der instrumententafel.

    +

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen

  • HEJ!!

    Bei meinem 230er blinkt ebenfalls "nur" der rote Warnblinkschalter, da blinkt keine weitere Kontrolleuchte im Instrumentenkombi - das ist original so.

    Das mit der Leuchtweitenregulierung ist, wenn sie nicht funktioniert, ein schwerer Mangel.

    Wurde das mit der Warnblinkanlage ebenfalls als schwerer Mangel beurteilt? Wenn ja steht am Prüfbericht eine Nummer (z.B. 5.1.3 od so ähnlich) Würd mich interessieren.

    Danke l'italiano und danke Robert,
    ich werde das dem Prüfer bei Gelegenheit weitersagen, wobei ich hoffe, dass ich ihn erst in einem Jahr wieder sehe.
    Eingetragen ist nichts. Das hat mich sehr gewundert, weil er mir zuerst mit sehr strengem Blick die beiden Fehler gezeigt hat und extra betonte, dass das so sein müsse. Ich weiß nicht, ob das mit der Leuchtweitenregulierung bei uns in A genauso streng beurteilt wird, wie in D - wie im Forum nachzulesen. Jedenfalls war es gestern zum ersten Mal, dass die Leuchtweitenregulierung überhaupt kontrolliert wurde. Ich weiß das, weil ich schon öfters im Auto sitzen und die Schalter betätigen musste, während der Prüfer außen die Lichter kontrollierte.

    Gruß aus dem Ländle
    Norman

  • ...mit sehr strengem Blick die beiden Fehler gezeigt hat und extra betonte, dass das so sein müsse. Ich weiß nicht, ob das mit der Leuchtweitenregulierung bei uns in A genauso streng beurteilt wird, wie in D - wie im Forum nachzulesen. Jedenfalls war es gestern zum ersten Mal, dass die Leuchtweitenregulierung überhaupt kontrolliert wurde


    HEJ!!!

    Bei uns in A ist eine nicht funktionierende Scheinwerferhöhenverstellung als schwerer Mangel zu beurteilen und ein Hinderungsgrund für eine pos. Begutachtung nach §57a.

    Also die solltest du reparieren lassen.

    Das mit dem Warnblinker wurde ja geklärt. Robert Most hat es ja ebenfalls bestätigt.

    So wie ich das in deinem Beitrag verstehe hast du das Pickerl bekommen???