Interessantes für Frankreich Urlauber speziell Cote Azur

  • Hallo liebe Gemeinde,

    also mein Französisch ist mittlerweile leider auch etwas eingerostet und auf eine Komplettübersetzung der einzelnen Sätze möchte ich lieber verzichten, aber ich glaube, dass ich das sinngemäß verstanden habe:
    Vielleicht kennt ihr ja an der Hauptverkehrsstraße, die am Strand entlang führt, die Parkplätze an den Seiten, die sich zumeist am Ortsrand befinden. Diese Parkplätze haben in der Regel einen direkten Zugang zum Meer. Befahren können diese Plätze jedoch nur PKW, da die Höhe auf knapp 2 Meter begrenzt ist. Meines Erachtens wurden WOMO's nun den PKW gleichgestellt und die Höhenbegrenzung muss weg! :klatsch

    Somit kann man jetzt direkt mit dem WOMO auf den Parkplatz fahren und dieses dort abstellen. Es handelt sich hier um drei neuere Entscheidungen zu den Kommunen Cannes, Nizza und La Baule. In wiefern dies nun auch für die im Text angegebenen anderen Kommunen gilt, die ebenfalls solche Verbote eingerichtet haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Glaube persönlich nicht, dass diese nun 'automatisch' die Höhenbegrenzungen entfernen.. Schön wärs ja! :daumen

    Bitte nicht hauen, wenn ich's nicht ganz getroffen habe. Vielleicht kann ja einer [Gary?!] mal verifizieren, ob das halbwegs passt.
    Euch einen schönen Abend!

    Rangnaroek :wink

  • Hallo,

    ich verstehe es genauso, allerdings sind die Geldstrafen für die Gemeinden sehr gering.

    Gruss

    Manfred