Eintragung von anderen Reifen beim TÜV-Nord

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Hallo,

    ich habe auf meinem Ducato 230 Bj. 1999 neue Reifen (Ganzjahresreifen) in der Grösse 225/70 R15 C aufziehen lassen. Beim TÜV sagte mir der Prüfer: Eintragen ist kein Problem ich muss nur ein Gutachten haben, aus dem hervorgeht, dass die Tachoanzeige noch in der Norm ist. _baeh

    Jetzt meine Frage: Wo kann man einen Tacho abrollen lassen?

    Was kostet so etwas?

    Ach so bei uns in Hamm macht das kein Boschdienst!? :wein

  • Hallo ,
    habe ich vor einer Ewigkeit mal bei VDO machen lassen.
    Was das kostet kann ich dir leider auch nicht sagen, aber ruf doch einfach da mal an.

    Die können dir den Tacho auch angleichen.

  • Hallo,
    der ADAC macht das auch. Hatte bei unserem TÜV auch mal nachgefragt. Sagten, dass sie das Protokoll vom ADAC anerkennen.
    ADAC-Prüfstellen
    Gruss
    Ghost

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Such dir einen Prüfer der rechnen kann. Anhand der eingetragenen Reifen kann doch die Abweichung rechnerisch ermittelt werden.

    Gruß lemon

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A.Einstein

  • Hallo Lemon,
    das Problem hatten wir hier schon öffter. Der TÜV akzepiert ohne Gutachten nur eine Abweichung im Abrollumfang von 2,0%. Der 225/70/15 hat aber im Vergleich zum 215/70/15 einen um 2,1% größeren. Und eben diese 0,1% sind das Problem. smilie_iek:
    Gruss
    Ghost

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo,

    es gibt dafür im Netz auch (einige) Rechner in die man das direkt eingeben kann z.B. http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechnen.htm.
    Da kommt das Ergebnis dann (natürlich) aufgerundet bei der ersten Kommastelle (genau wäres es 2,0742... % :)).

    Dieser Prüfer würde die trotzdem eintragen, wenn ich das richtig verstanden habe, wenn die Tachoanzeige dann nach dem Umbau noch in der Norm liegt, also nicht mehr wie 7 % zuviel anzeigt beziehungsweise kein Prozent zu wenig und dafür will er ein Gutachten haben.
    Hast du kein Navi? Kann er es ja selbst testen. Das zeigt die Realgeschwindigkeit ja an, muss er nur mit der Tachoanzeige vergleichen.

    Es gibt allerdings auch Prüfer, die das ohne weiteres eintragen, die Abweichung hinter dem Komma fällt real sowieso nicht ins Gewicht.
    Vielleicht hat da ja jemand aus deiner Gegend einen Tip für dich!

    Gruß Werner

  • Ich habe eine Tabelle geschrieben und per Navi die IST und TACHO - Anzeige in 10Km Stufen bis 130 notiert. Die hat sich der Prüfer angesehen, ist Probegefahren und alles war ok. Frag Ihn mal, ob er auch so nett ist. Es gibt keine genauere Anzeige als Navi. Früher bin ich damit mal zur Prüfung oder Justierung zu Kienzle gefahren. Z

  • Hallo

    Fahrzeuge, die einen Fahrtenschreiber haben müssen die regelmäßig abnehmen lassen. Es kann jede Lkw-Werkstatt, die eine Zulassung dafür hat. Ich kenne z.B. In Mülheim auch die Fa. Kienzle-VDO an der A 40.

  • Hallo,
    in 12/2003 habe ich bei der Dekra für den Tachotest und das Wägeprotokoll 100 EUR bezahlt. Ich bin mit den neuen 225/70 R 15 C 112/110R - Reifen zum Prüfer. V-Ist lag immer unter v-Tacho. 30 km/h - -1,40 %; 50 - -3,32; 70 - -1,67; 80 - -4,74; 100 - -2,60; 120 - -2,73; 130 - 2,98.
    Die mittlere relative Abweichung lag bei 2,88 %. Damit war die Eintragung der Reifen im Zusammenhang mit der Auflastung für den TÜV-Prüfer problemlos.

    Gruß Udo

  • So es ist vollbracht,

    ich habe jetzt meine neuen Reifen 225/70 15 C 112/110 R eingetragen. :aetsch

    Ich bin mit dem netten Mann von VDO und einem Navi auf eine Messfahrt gegangen, anschließend hat er mir das für den TÜV so wichtige Gutachten geschrieben und mir dieses für 60,00 € :cursing: ausgehändigt. Nun noch beim TÜV 49,85 € :cursing: auf den Tich des Hauses gelegt, dann aber noch zum Bürgeramt und nach Zahlung von weiteren 11,70 € :cursing: sind die Reifen jetzt aber amtlich. :herz

  • hallo,

    wie auch schon geschrieben geht es auch ohne gutachten, aber eben nur bei eienm prüfer der sich mit den fahrzeugen so gut auskennt, das er das auch selbst verantworten kann!

    noch eine frage, was hat der den für ein gutachten ausgestellt und auf welche reifen?
    hast du jetzt etwa eine reifenbindung drinnen?

    +

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen

  • Hallo Robert,

    ich habe jetzt zusätzlich zu den originalen Reifen die Grösse 225/70 R15C 112/110R im Fahrzeugschein stehen. :aetsch In dem Gutachten steht, daß bei der oben genannten Größe die Tachoabweichung bei 50 - 52 bei 80 - 82 und bei 100 - 103 ist. Mehr steht in dem Gutachten nicht drin!

    Ausserdem hat der TÜV mir die Anhängerkupplung eingetragen, so das ich jetzt von der Zulassungsstelle ein Beiblatt zu KFZ-Schein bekommen habe. Aber der Prüfer ist des rechnens nicht so ganz mächtig, Anhängelast ungebremst 750 kg, aber jetzt kommts Ankängelast gebremst 2000 kg :thumbdown: und das bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t. :bahnhof

    Aber so einen Anhänger ziehe ich ja doch nie. Mein Anhänger hat 1250 kg gesamt. :fahren

  • Hallo Gerhard,

    das mit dem rechnen ist so eine Sache. Wenn mich nicht alles täusch ist seitens Fiat ein maximales Zuggewicht von 5,5 t für den Ducato freigegeben. Davon wird das zulässige Gesamtgewicht abgezogen. Das würde bedeuten 5500 - 3490(zGG) = 2010. Beachtet werden muss jetzt noch für welche Anhängelast die Kupplung und gegebenenfalls die Rahmenverlängerung freigegeben sind.
    Ich würde sagen der Prüfer hat wohl doch alles richtig gemacht. Oder?

    Gruß

    Hans - Peter

  • Hallo Hans - Peter,

    mein Ducato 2,8 idTD 230/14 hat ein Maximales Zuggewicht von 4800kg bei einen Gesamtgewicht von 3490 kg,

    also hat er eine Maximale Anhängelast von 1310 kg. :box Oder kann ich nicht rechnen, oder habe ich etwas übersehen?

    Aber mir reichen 1310 kg und habe laut Fahrzeugschein 2000kg also ist doch alles in Butter oder? :klatsch :thumbup:

  • Hallo Gerhard,

    dann mal Glückwunsch. :thumbup:

    Vielleicht darfst du ja jetzt wirklich 2000kg ziehen wenn dein Womo bis auf 2800kg leergeräumt ist? Würde mich jetzt doch mal interessieren. Steht denn dein zulässiges Zuggewicht im Fahrzeugschein? Wenn das so ist darfst du möglicherweise legal 2000kg ziehen, wenn das Zuggewicht nicht überschritten wird. ?(

    Gruß

    Hans - Peter

  • Hallo Hans - Peter,

    das zulässige Zuggewicht steht nicht im Fahrzeugschein sondern auf dem Typenschild. :qualm