Nach Auflastung - Eintrag im Kfz-Schein vom TÜV so richtig?

  • Hallo mir kommen da Zweifel ob der TÜV den Eintrag im Kfz-Schein richtig gemacht hat. Ich habe meinem Kasten Adria Twin von 3300 auf 3450 kg nach Einbau von Goldschmitt (vorne Feder und hinten Luft) beim TÜV vorgeführt. Die Achslast vorne wurde neu auf 1935 und hinten neu auf 2000 erhöht und das ZGG unter Ziffer F.1 auch korrekt mit 3495 eingetragen. -Soweit sogut - Was soll jetzt aber der Nachtrag unten im Text: " zu F.1 Techn. zulässig. Gesamtgew. 3850 kg nach Gutachten ..." ??? Was jetzt nun doch 3850 oder nur 3450? und wie wird das im Ausland gesehen, wenn man mich plötzlich zum LKW macht und ich an der Mautstelle stehe??? Habt ihr da eine Erklärung für? Ich hab mal den Kfz-Schein eingescannt und angehängt. Danke für ne Info

  • Moin,


    also meiner Meinung nach sagt nur der Eintrag oben das tatsächliche eingetragene Gesamtgewicht aus. Dieses ist für dich maßgeblich. Unten wird nur darauf hingewiesen was technisch "möglich" ist.


    Wenn es jemand anders sieht, bitte berichtigen.


    Gruß

    Uwe

  • hallo,

    ich weiß auch nicht wofür er das hier dazugeschrieben hat, eigentlich ist es sogar falsch, da es mißverstanden werden kann!
    oben ist dein zgg. richtig eingetragen und unten soll es, denke ich auch, auch nur der hinweis sein das es bis max. 3850kg zgg. möglich ist lt. dem gutachten!
    aber das hätte er sich sparen könne, da das gutachten ja vorliegt und dann auch wenn benötigt danach aufgelastet wird!

    +

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen

  • Ist schon alles richtig, auch was dazu geschrieben wurde.

    Die Eintragung unten ist zus. Service. Ein weiteres Auflasten könnte nun ohne TÜV bei der Zulassungsstelle durchgeführt werden.


    Gruß

    Peter