Neues vom Finanzamt - Einspruch Steuerbescheid

  • Hallo zusammen,

    gestern erreichte mich das im Anhang befindliche Dokument. Da ich kein Jurist bin erhoffe ich mir von Euch einige Infos, Anregungen und eigene Erfahrungen. Offensichtlich gab es in Bremen gerade ein Musterverfahren welches nicht nur zur die Besteuerung von Geländewagen, sondern speziell auch für WOMOs > 2,8to. gefürht wurde. Scheinbar ohne Erfolg.

    Kann jemend dazu was sagen (Speziell Anlage 4)? Ich habe trotzdem das komplette Dokument gescannt, vielleicht brauche einer die Infos ja noch an anderer Stelle.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Hi Niki,

    danke für die Info, Deinen Beitrag habe ich gelesen. Mir ist nur eins nicht klar: Kann ein Musterverfahren z.B. des ADAC das in HB geführte Verfahren wieder quasi "ungültig" machen ?

    Wie hast Du Dich verhalten?

    Viele Grüße

    Oliver

  • Kann jemend dazu was sagen


    Hallo ofrank,
    heute Abend habe schaut sich ein Steuerberater das ganze an. Soviel vorab wenn dein Einspruch nicht zurückgezogen wird entsteht dir kein Nachteil. Das Finanzamt, bzw. der Sachbearbeiter hat erheblich mehr Arbeit. Er muss deien Einspruch ablehnen und die Ablehnung begründen. Das ist für den armen Kerl ( der Sachbearbeiter kann ja nichts dafür) erheblich mehr Arbeit als wenn er dich auffordert deinen Einspruch zurückzuziehen.
    Ich melde mich nachdem ich fachlich aufgeklärt wurde.

    Gruß
    Womo

    Einmal editiert, zuletzt von Womo (12. Dezember 2008 um 20:48)

  • Kann ein Musterverfahren z.B. des ADAC das in HB geführte Verfahren wieder quasi "ungültig" machen ?


    Hallo ofrank, aus deiner PDF geht hervor der Bundesfinanzhof hat so entschieden dass die rückwirkende Besteuerung in Ordnung ist. Da drüber gibt es keine Instanz die das rückgängig machen könnte.
    Das Urteil gilt für alle noch anstehende Verfahren.
    Gruß
    Womo

  • Hallo Womo,

    danke für Deine Hilfe, dann werde ich entsprechend meinen Einspruch zurücknehmen - hat ja eh keinen weiteren Sinn!

    Viele Grüße

    Oliver

  • Ich melde mich nachdem ich fachlich aufgeklärt wurde.

    So ich bin schlauer bzw. an dem was ich heute Mittag schrieb hat sich nichts geändert.
    Hält man den Einspruch aufrecht, dann ergeht vom Finanzamt eine Einspruchentscheidung, die sehr aufwändig und arbeitsintensiv gestaltet ist.
    Nimmst du den Einspruch zurück, dann ersparst du dem Sachbearbeiter im Finanzamt viel Arbeit.
    Egal was du machst für dich ändert sich nichts. Bzw. alle die einen Einspruch erhoben haben und ihn nicht zurücknehmen oder ihn zurücknehmen.
    Die Post oder Telekom freut sich.

    Gruß und schönes Wochenende
    Womo

    Einmal editiert, zuletzt von Womo (12. Dezember 2008 um 22:47)

  • Hallo Oliver,
    Ich habe den Einspruch nicht zurückgenommen unter verweis auf die Vorlage von Photoholic :
    "Ich nehme den Einspruch nicht zurück, da noch Musterverfahren anhängig
    sind und beantrage das Verfahren weiterhin ruhen zu lassen nach § 363
    Abs. 2 Satz 4 AO, bis die Musterverfahren entschieden sind. Dies sind:


    ADAC Musterverfahren beim Niedersächsischen Finanzgericht (Az.: 14K209/07)

    Finanzgericht München (Az.: 4K2875/07

    ADAC Musterverfahren beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 1K367/07)

    So wie Womo schreibt geht man offensichtlich kein Risiko ein.
    Gruß Niki