Ich habe jetzt schon so viel Varianten gelesen und gehört
Verlangen die netten Leute vom tüv jetzt Lüftungs Schlitze oder nicht
Bevor ich die wänden komplett verkleide werden müsste ich dann noch ins Blech schneiden
Ich habe jetzt schon so viel Varianten gelesen und gehört
Verlangen die netten Leute vom tüv jetzt Lüftungs Schlitze oder nicht
Bevor ich die wänden komplett verkleide werden müsste ich dann noch ins Blech schneiden
Bevor ich die wänden komplett verkleide werden müsste ich dann noch ins Blech schneiden
Für den Ausbau sollte das den TÜV nicht kratzen. Zwangsbelüftung solltest Du ja über die Dachfenster erhalten.
Den Wohnaufbau juckt doch der TÜV nicht, außer bei der Umschreibung vom Kastenwagen zum Wohnmobil.
Da muss als Wohnmobil einiges vorhanden sein, aber keine speziellen Lüftungsschlitze im Wohnbereich.
Nur der Gaskasten sollte wohl Löcher nach unten haben,
Nach TÜV Merkblatt 740: „Der bewohnbare Raum muss mit einer Sicherheitslüftung (DIN EN 721) versehen sein. Hierbei handelt es sich um Lüftungsöffnungen die für Zu- und Abluft unabhängig von Fenstern und Türen sorgen.“
Tach
Diese Öffnungen sind doch in den Türen,jedenfall bei meinem alten.
wo findet man dieses Merkblatt? Oder Link wäre noch besser.
Nach TÜV Merkblatt 740: „Der bewohnbare Raum muss mit einer Sicherheitslüftung (DIN EN 721) versehen sein. Hierbei handelt es sich um Lüftungsöffnungen die für Zu- und Abluft unabhängig von Fenstern und Türen sorgen.“
Das mag ja alles stimmen…
Aber, wie bei allen Sonderabnahmen…
Einfach mal persönlich bei der Prüforganisation vorstellig werden, sich mit dem zuständigen Ing. zusammensetzen und gemeinsam ein Paket schnüren.
Das schafft Sicherheit, der Ing. in seiner Verantwortung fühlt sich wahrgenommen und hilft, statt zu blockieren.
Gruß Jerome
Das mag ja alles stimmen…
Aber, wie bei allen Sonderabnahmen…
Einfach mal persönlich bei der Prüforganisation vorstellig werden, sich mit dem zuständigen Ing. zusammensetzen und gemeinsam ein Paket schnüren.
Das schafft Sicherheit, der Ing. in seiner Verantwortung fühlt sich wahrgenommen und hilft, statt zu blockieren.
Gruß Jerome
Hallo Jerome, besser hätte man es nicht ausdrücken können. Seit ich mit meinen Oldtimern rummache verfahre ich genau so. Ich bespreche mein Vorhaben im Vorfeld mit dem Ing. Und habe erstens keine Probleme und zweitens einen Ansprechpartner auf Augenhöhe. Warum muß man alles versuchen zu umgehen um irgendetwas zu erreichen anstatt es im Vorfeld abzuklären.
Gruß Bernd
wo findet man dieses Merkblatt? Oder Link wäre noch besser.
Gegen Bezahlung https://shop.tuev-verband.de/merkblaetter?s…740&gefiltert=1
Zur Einsicht vielleicht bei deiner örtlichen Prüfstelle
Unabhängig von Fenster und Türen
Meint an dieser Stelle mit Sicherheit, dass man ein Fenster oder eine Tür, die man öffnen muss, nicht als solch eine Sicherheitslüftung angeben kann.
Ich bin aber sicher, dass eben die Fenster mit Zwangsbelüftung, also eine Lüftung die unabhängig vom Öffnungswinkel des eigentlichen Fensters immer funktioniert, genau für die Erfüllung dieser Vorschrift auf dem Markt sind.
Gruß Rüdiger
ich hab' in den 90gern einen VW LT 28 Transporter zum Womo ausgebaut und das so wie von Jerome angeführt mit dem TÜV abgesprochen.
Erforderliche Belüftungen waren drei : einmal im Gasflaschenkasten,
einmal unterhalb der Wohnraumbatterie,
und es mußte ein zu öffnendes Fenster neben der Kochgelegenheit sein;
frohes Neues wünscht noch
Pit
ich hab' in den 90gern...
Vor dreißig Jahren war alles ganz einfach. Meine Dinettenbank von 2007 würde heute auch nicht mehr eingetragen.
Das aktuelle TÜV-Merkblatt verlangt eine Lüftungsöffnung im Boden. Aber das ist nur ein Merkblatt...
Aus meiner Erfahrung beim Selbstausbau kann ich deine Frage mit einem klaren "jein" beantworten und mich Jerome anschließen, sprich vorher mit verschiedenen. Die gesetzlichen Richtlinien für ein Womo sind klar definiert, aber egal was in den Vorschriften und Richtlinien steht, letztendlich kommt immer" dann nehme ich das nicht ab", wenn man die Halbgötter im grauen Kittel nicht zufrieden stellt
Ich habe den Rohbau fertig gestellt und dann mit 4! verschiedenen Prüfern gesprochen, die alle Unterschiedliche Ideen und Ansprüche hatten, bis ich mich mit einem gut und sinnvoll einigen konnte was für eine Umschreibung als Wohnmobil sein muss und was nicht.
Mein Bus hat z.B. keine Belüftung, Dachluken oder Fenster bis auf Front, Fahrer- und Beifahrertür, ist also ein sogenannter "stealth camper", von außen nicht als solcher erkennbar. Der letzte Prüfer war damit einverstanden, dass die Belüftung über feste Fenstereinsätze erfolgt.
Weitere Informationen – beispielsweise zu tragenden Strukturen, Elektroinstallationen oder speziellen Aufbauten – sind im TÜV-Verband Merkblatt 740 „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ enthalten. Es fasst die nationalen und internationalen Anforderungen an Wohnmobile zusammen und spiegelt den aktuellen Stand der Technik wider, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Sachverständigen von Technischen Prüfstellen und Technischen Diensten dient das Merkblatt als Arbeitsgrundlage bei der Begutachtung von Fahrzeugen, es kann ebenso gut als Ausgangspunkt für den Ausbau von Wohnmobilen genutzt werden. Das Merkblatt kann im Onlineshop des TÜV-Verbands zum Preis von 39,52 Euro als PDF oder 43,10 Euro in Papierform bestellt werden.
Ganz schön happig der Preis.
Mein Bus hat z.B. keine Belüftung, Dachluken oder Fenster bis auf Front, Fahrer- und Beifahrertür, ist also ein sogenannter "stealth camper", von außen nicht als solcher erkennbar. Der letzte Prüfer war damit einverstanden, dass die Belüftung über feste Fenstereinsätze erfolgt.
Du wirst wahrscheinlich entsprechende Gaswarner innen angebracht haben. Sollte wirklich mal was passieren fällt das sicher nicht auf den Prüfer zurück. Ich würde bei einem Selbstausbau nicht auf eine Zwangslüftung im Dach verzichten.
OT
Ich habe ja nun auch schon mit verschiedenen Prüfern zu tun gehabt.
Ich sehe sie nicht so als „Götter in grau“. Jeder ist ja auch ein Stück ein Kind seiner Erfahrungen.
Ich habe ja nun auch schon zu prüfende ungepflegte Wracks auf dem Gelände gesehen, wo ich denke… Mensch, einmal Wäsche in Innen bisschen ausräumen…, wo ich mir dann schon vorstellen kann, wie der Rest aussieht. Und im Gebrauchtwagenmarkt herrscht ja so ein wenig das Minimum/Maximum Prinzip. Sieht man ja schon bei manchen Hinterhofwerkstätten.
Und wenn dann noch Diskussionen und nicht fachgerechte Reparaturen und Instandsetzungen auffallen, dann verändern sich Menschen, werden skeptischer, die Freude am Beruf kann dann auch Kratzer bekommen.
Und darin liegt dann sicher auch der Vorteil im Vorwege das Gespräch zu suchen. Der Prüfer fühlt sich auch in seiner Person und nicht nur in seiner Funktion wahrgenommen. Und das ist auch gut so, grade in der heutigen Zeit.
Und sowas öffnet einfach auch Türen.
Zurück zum Thema
Gruß Jerome
Hallo:
Gefunden hier im Forum zur BE-Entlüftung:
"Stimmt. Hinter den Stoßstangen Ecken. Da sind große Lüftungsöffnungen aus Plastik drin."
Hat sozusagen jeder Kastenwagen z. B. zum Luftausgleich beim Türenschließen.
Ich kenne die Öffungen nur wußte ich nicht wo sie in der Karosse eingebaut sind!!
Sie können auch unten in B- Säule sein damit das Fahrerhaus den Luftausgleich hat falls das Fahrzeug eine Trennwand hat!!
Nur werden die oft beim Ausbau verdeckt!!
So long KH
Das TÜV-Verband Merkblatt 740
Nur zur Erläuterung: Das TÜV Merkblatt bildet allerdings nicht das gesetzlich geforderte ab, sondern die Richtlinien an die sich die Tüv Menschen halten sollen... Gibt ja auch noch andere Prüforganisationen oder halt wirkliche -SACHverständige- bei dem Laden.
Und zu Jerome: Natürlich gibt es solche und solche, sonst hätte ich ja auch keinen vernünftigen gefunden, und es gilt immer auch: "wie in den Wald rein..." Ich will was von dem Menschen, also verhalte ich mich entsprechend.
Aber ein Halbgott-Komplex ist nach meiner Erfahrung leider sehr verbreitet bei der Organisation. Ich wollte auch keinem auf die Füße treten, nur dem TE transparent machen, dass verschiedene Prüfer verschiedene "Wünsche" an die Umsetzung haben können
Ich wollte nur den Generalisierungsfaktor ein wenig aufweichen.
Hinter jeder Prüfung steht eine Unterschrift, die im Streitfall einer möglichen Gegenprüfung standhalten muss.
Gruß Jerome
Du wirst wahrscheinlich entsprechende Gaswarner innen angebracht haben. Sollte wirklich mal was passieren fällt das sicher nicht auf den Prüfer zurück. Ich würde bei einem Selbstausbau nicht auf eine Zwangslüftung im Dach verzichten.
Kann ja jeder halten wie er will und braucht
Da ich in Ansprache mit dem Prüfer lediglich einen fest installierten Kartuschenkocher im Bus habe, werden die 400ml selbst bei defekt keine Gefahr werden und abgesehen davon ist Propan oder Butan schwerer als Luft, daher nutzt die Zwangsbelüfung im Dach dann auch nix, wenn unten das Gas nicht raus kann
Naja, deine 400ml sind dann ca 190gr welche für 6m³ zündfähiges Gemisch reichen. Nur so viel dazu...
Nur ein Beispiel von vielen.
Und da war die Menge an versprühtem Butan sicher deutlich geringer.
Die Diskussion geleitet von Thema ab. Sorry das ich das versehentlich angestoßen habe, aber lasst uns doch zurück zum Thread.
Danke