Frage zur Belüftung , TÜV Vorgabe ?

  • Den Hinweis finde ich gut, nun sollten wir es dabei belassen.

    Die Fakten scheinen klar, die Belüftung ist sinnvoll. Wie sich der Besitzer jetzt mit dem Prüfer einigt, überlassen wird den Beiden 😊


    Gruß Rüdiger

  • Hallo

    Auch ich habe ein Stealth womo.

    Mein DEKRA Mann mit dem, ich auch während des Ausbaus in Verbindung stand, verlangte für die Womozulassung mindestens zwei Fenster im Wohnbereich, wo die sind war ihm egal. Da eh zwei Dachluken eingebaut werden sollten, schon wegen dem extra Licht, gab es keine Probleme. Ob die Luken zwangsbelüftet sind oder nicht, stand nicht zur Debatte. Allerdings habe ich auch keine Gasanlage verbaut.

    Gruß Marko

  • Jepp, wie gesagt sind es Richtlinien des TÜV und die ursprüngliche Frage war ja ob es sein MUSS. Gemäß gesetzlicher Lage für die Umschreibung zum Wohnmobil und aus eigner Erfahrung : nein, gemäß TÜV RIchtlinie schon.

    Ohne hier weiter über Sinn und Unsinn einer Zwangsbelüftung lamentieren zu wollen. Letzendlich muss du dir mit dem Prüfer einig werden ;)

    Grüße

    DucDuc

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    -Leben- findet draußen statt!

  • Da es sich um eine DIN handelt, sollte sie für alle Prüfungsorganisationen zumindest als Orientierungsgrundlage dienen, nicht nur dem TÜV.

    Und ich weiß gar nicht, verfügen nicht alle Fahrzeuge über eine Form von Zwangsentlüftung?! Wie sonst sollte eine aktive Zuluft über das Innenraumgebläse funktionieren? Und da wird ja richtig Luft reingeblasen…

    Das geht ja nur, wenn entsprechend auch Luft irgendwo entweichen kann. Sonnst müßte man ja immer mit leicht offenen Fenster fahren…

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Und ich weiß gar nicht, verfügen nicht alle Fahrzeuge über eine Form von Zwangsentlüftung?! Wie sonst sollte eine aktive Zuluft über das Innenraumgebläse funktionieren?

    Ja natürlich haben alle Fahrzeuge eine "zwangs"Entlüftung, ansonsten würde es dir beim zuwerfen der Türe alle Fenster raus hauen ;)
    Im Normalfall befinden sich diese Entlüftungen im hinteren Bereich hinter den Stoßstangenecken bzw. in den Radkästen und sind mit einer Art Lamellen gegen Wassereintritt geschützt...

    ich bin schnell, immer und überall!

    also schnell müde, immer hungrig und überall im Weg :P

  • Wenn man um diese Positionen weiß, diese nicht schließt, sondern ggfls. entsprechend der Vorgaben vergrößert, das dann per Bilder dokumentiert, dann ist die Sache doch vom Tisch?!

    Zumindest würde ich da so in Überlegung und Abstimmung mit dem Ing. rangehen.

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Moin,


    an sich sind das doch keine unlösbaren Anforderungen:

    -Die Entlüftung in den Stoßstangenecken zugänglich lassen

    -2 Dachhauben mit Zwangsbelüftung verwenden


    -Heute verbaut ja niemand mehr einen S-Heizer, damit ist es i.d.R. auch kein Thema die Verbrennungsluft außen ansaugen zu lassen.

    -Der Herd, sollte er mit Gas betrieben werden kommt ans Fenster & es kommt ein entsprechender Aufkleber drauf, dass beim Kochen Luken/Fenster zu öffnen sind.


    Die Gasflasche braucht ja auch eine Bodenbelüftung.


    Damit wäre man doch schon fertig.


    Der Vergleich zwischen Gas & Deo hinkt übrigens:

    Bei einer Gasleckage entweicht das Gas i.d.R. langsam, geht zu Boden und entweicht über die diversen Zwangselüftungen, Fugen, Schlitze,... nach außen.

    Beim Deo hat man eine Weile eine brennbares Aerosol...


    das sind zwei paar Schuhe ;)


    Grüße,


    Sebastian

  • Bei Serienaufbauten hat meist (nur) das Dachfenster über den Betten (nahe bei den menschlichen Nasen) die Zwangsbelüftung. Reicht auch.

    Die Gaskastenbelüftung ist dafür da, dass im Fall einer Gasflaschenundichtigkeit das Gas, welches schwerer als Luft ist, unten "herausfallen" kann. In den Innenraum, auch nicht durch Ritzen, steigt das Gas nicht auf.

    Gruß HaWe (Hans)

  • Da ich in Ansprache mit dem Prüfer lediglich einen fest installierten Kartuschenkocher im Bus habe, werden die 400ml selbst bei defekt keine Gefahr werden und abgesehen davon ist Propan oder Butan schwerer als Luft, daher nutzt die Zwangsbelüfung im Dach dann auch nix, wenn unten das Gas nicht raus kann ;)

    Sowas nimmt der Prüfer ab?

    Aber zurück zum Thema. Wir sind ja mit Bobo auch grade an der Umschreibung dran. Wir kochen allerdings mit Induktion. Gas wollten wir nicht - und wenn ich meinen Prüfer richtig verstanden habe gibt es da seit diesem Jahr auch neue Regelungen zur Gasprüfung und Fachbetrieben sodass ich ganz froh bin kein Gas eingebaut zu haben.

    Zu den Lüftungsöffnungen bzw. Zwangsbelüftung. Das ist im oben schon mehrfach genannten Merkblatt abhängig von der verwendeten 'Brennstelle' so braucht es zusätzlich zur (Be-)Entlüftung im Dach, wo das Merkblatt explizit Beispiele wie Pilzlüfter anführt, die nicht verdeckt werden dürfen usw. ... auch Belüftung im Boden. Wenn wie bei uns, keine Verbrennung im Innenraum stattfindet (da wir mit induktion kochen) reicht eine Öffnung von 10 Quadrat-Zentimetern. Wenn wie beim Gaskocher eine Verbrennung im Innenraum stattfindet muss die Öffnung entsprechend größer sein. Außerdem darf sie nur einige (ich glaube auch 10cm) vom Boden entfernt sein usw.

    Der beste Tip kam ja bereits. Vorher mit dem Ing. sprechen. So machen wir's und ich hab das Gefühl das funktioniert gut .


    Beste Grüße,

    Floki