Corona bedingt und letztes Jahr durch die Erkrankung / Behandlung eines multiplen Myeloms ( Knochenmarkskrebs) haben wir unser Wohnmobil fast 3 Jahre nicht nicht nutzen können.
Für heuer wollen wir das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen.
Damit stehen im April /Mai folgende Schritte an:
Nach vorübergehender Stillegung wieder zulassen, Tüv muss neu gemacht werden. Dann die erste Frage: ist jetzt der Gastüv dafür zwingend notwendig?
Dann ist an dem Fahrzeug EZ 4 /17 , Fiat Ducato 2,3l mit 130Ps Laufleistung bisher ca. 25.000km, der Kundendienst fällig. Ölwechsel und dann eben auch der Zahnriemen.
Dazu die nächste Frage: Ist es sinnvoll auch die Wapu zu erneuern?
Danke für die fachlichen Ratschläge schon im Voraus.
Gruß Gluehstrumpf