16" Räder gegen 15" eintragen

  • Hallo zusammen und frohe Pfingsten.

    Wir haben 4 gute Räder vom alten Wohnmobil 225/75R16CP mit ALU Felgen und würden diese gerne gegen unsere aktuellen (abgefahrenen) 215/70R15CP tauschen.

    Die Räder hab ich vorne mal montiert und gefahren, passt einwandfrei. Im Fahrzeugschein ist kein Eintrag für die 16 Zoll Räder. Das würde ich gerne nachtragen lassen.

    Hat jemand damit Erfahrungen? Hab leider im Forum keinen passenden Beitrag gefunden. Laut Fahrzeugschein ist es das gleiche Fahrzeug.

  • schau mal im COC ob da die Reifen/Felgen freigegeben sind. Wenn nicht mit dem TÜV sprechen oder Einzelabnahme machen lassen. Eventuell musst Du aber noch mehr ändern.

    Gruß Bernd

  • Hallo

    Normalerweise gibt es für Alufelgen ein Gutachten vom Hersteller, darin ist festgelegt für welche Fahrzeuge die verwendet werden dürfen. Ansonsten Einzelabnahme beim TÜV kostet aber.

    Gruß

    Wir haben erst ausgelernt, wenn alle Finger gleich lang sind

  • Moin Moin von der Nordseeküste,

    vor dem gleichen Problem stehe ich auch.

    Wenn Du eine Lösung gefunden hast, ectl. dann den Fahrzeugschein mit der Eintragung als Referenz zur Verfügung stellen könntest, das wäre ein Träumchen.

    BG

    Hannes aus Butjadingen :prost

    Moin Moin von der Nordseeküste

    Hannes:wink

  • Nachtrag!!!

    Ich habe jedoch einen 230'ger 1,9l TD von 98.

    Sollte dazu zufällig eine Lösung bestehen,

    es würde mich sehr interessieren und freuen :thumbup:

    BG

    Hannes aus Butjadingen

    Moin Moin von der Nordseeküste

    Hannes:wink

  • Hallo

    Normalerweise gibt es für Alufelgen ein Gutachten vom Hersteller, darin ist festgelegt für welche Fahrzeuge die verwendet werden dürfen. Ansonsten Einzelabnahme beim TÜV kostet aber.

    Gruß

    Leider nicht.

    Bei PKW stimmt diese Aussage.

    Allerdings nicht bei Wohnmobilen. Diese Erfahrung habe ich bei meinen Felgen gemacht.

    Der Hersteller hat mir mitgeteilt, dass ALUs für Wohnmobile nur dann in einem Gutachten genannt werden, wenn ein Hersteller bei der Produktion des bestimmten Modells eine Felge mit eintragen lässt.

    Der ALU-Hersteller müsste JEDES mögliche Modell , also jeden Aufbau verschiedener Hersteller, testen und eintragen lassen. Laut seiner Erläuterung wird das "Rohfahrzeug" durch jeden unterschiedlichen Aufbau zu einem "neuen" Fahrzeug.

    Rechnet sich für die ALU-Hersteller nicht.

    Es bleibt also vermutlich nur die Einzelabnahme.

    Viel Erfolg

    Allhie

  • Allhie,

    für die Teilintegrierten und Vollintegrierten hast du Recht.

    Formal wird das dann eine §21. Je nach Prüfer wird diese aber fast durchgewunken.

    Ich bin mit unseren Alurädern zur Dekra gefahren. Der Prüfer hat sich das originale Rad & das Gutachten angesehen, ein par Fotos gemacht & war fertig.

    Am Ende hat er mir nur den halben Preis für die Einzelabnahme berechnet. Ich denke es war ihm auch etwas zu einfach für eine 'Einzelabnahme'

    Beim Kastenwagen sind die Fahrzeuge oft bereits im Gutachten enthalten. Da muss man dann nix eintragen.


    Gruß,

    Sebastian

  • Moin Moin,

    wie würde es denn mit Stahlfelgen aussehen?

    Meine jetzt nicht die Optik😉, sondern die Eintragung.

    Hier würde doch sicherlich die Kopie vom Fahrzeugschein eines 230'ger Refferenzfahrzeuges hilfreich sein oder🤔?

    Wenn ja, hat jemand in der Gemeinde da eine Vorlage für mich?

    BG

    Hannes aus Butjadingen

    Moin Moin von der Nordseeküste

    Hannes:wink

  • Hallo,

    das kommt wahrscheinlich darauf an, was auf den Stahlfelgen steht & ob sie TÜV/Dekra in ihrer Datenbank haben.

    Wenn die Felgen eine KBA Nummer haben, sollte das gar kein Thema sein, wenn sie anderweitig eindeutig identifizierbar sind & die Prüforganisation das in der Datenbank hat, sicher auch nicht...

    Grüße,

    Sebastian

  • auf alle Fälle muß der Tachometer an die neue Reifengröße angepasst werden! Da der Abrollunfang größer ist bist Du bei gleicher Drehzahl schneller und da gibt es Toleranzen. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nicht niedriger sein als die tatsächlich gefahrene!

    Gruß Rainer :wink

  • Moin,

    besten Dank für die Info.

    Also darum auch noch kümmern....

    Werde mich hierzu belesen, sollte es Beiträge geben, oder im WWW mal versuchen.

    Hab nen guten Start in die Woche

    Hannes aus Butjadingen

    Moin Moin von der Nordseeküste

    Hannes:wink

  • Moin,

    entscheidend neben dem Felgendurchmesser ist die Reifenhöhe in Prozent und die Felgenbreite. Es gibt im www. genügend Vergleichstabellen. Früher beim Reifenhändler im Taschenbuchformat.

    Über diese Möglichkeit kann man den Umfang des Reifens bestimmen und anhand der Werte vergleichen.

    Gruß

    Willy

  • 👍

    Langsam kommt Licht ins Dunkel...

    Hat denn zufällig ein 230'ger-Besitzer in seinem Fahrzeugschein 16"er eingetragen und kann mir ein Foto davon mailen?

    BG

    Hannes

    Moin Moin von der Nordseeküste

    Hannes:wink

  • Hi, unter Umständen kommt das leidige Thema Rollumfang auch gar nicht zur Sprache. Besorg Dir Unterlagen für die Felgen die zu Deinem Fahrzeugtyp passen und fahr zum TÜV. Da kommt es auf den Sachverständigen an. Alles weitere ergibt sich. Es gibt hier diese und jene Erfahrung. Bei einigen gab's keine Probleme,

    Bei anderen wohl. Falls Du einen zähen Prüfer erwischst, fahr zum nächsten Tüv. Die einfachste Variante ist meist - zu einem versierten Händler, Felgen und Gummis kaufen und gleich eintragen lassen. Ist Zwar etwas Kostenintensiver, aber unterm Strich wenn man den Aufwand und die Zeit rechnet, nimmt sich es nicht mehr soviel. Da Du ja alles schon hast - Plan A.

    Schönen Restfeiertag

    Knuff

    Ich bin nicht Faul, ich hab nur Geduld.

  • Du hast absolut Recht.

    "Versuch macht klug"

    Mal schauen, was passiert 💪👍

    BG

    Hannes aus Butjadingen

    Moin Moin von der Nordseeküste

    Hannes:wink

  • Langsam kommt Licht ins Dunkel...

    Hat denn zufällig ein 230'ger-Besitzer in seinem Fahrzeugschein 16"er eingetragen und kann mir ein Foto davon mailen?

    BG

    Hannes

    Jeder, der wie ich einen 230er mit MAXI-Fahrwerk (=18Q) fährt, hat 16-Zoll Reifen eingetragen.

    Wenn in deinem Fahrzeugschein primär 15-Zoll Felgen stehen ist es ein "normales" Fahrwerk (10Q, 11Q 14Q 15Q).

    Dir hilft die Kopie der Fahrzeugscheins eines 18Q Fahrzeuges also leider nicht.

    LG Allhie

  • Allhi,

    besten Dank.

    Bin die nächsten 3 Wochen im Süddeutschen und der Fahrzeugschein ist zuhause an der Nordseeküste.

    Kann also nicht nachschauen, was da als Chassis eingetragen steht.

    Ist die Frage eines Laien, woran erkennt man das Chassis? 🤔

    Evtl. an der Länge des Womo-Aufbaus?

    Mein Riviera-Aufbau ist 6m lang...

    BG

    Hannes

    Moin Moin von der Nordseeküste

    Hannes:wink

  • Hallo Hannes,

    hat Dir Allhie doch schon erklärt...

    Jeder, der wie ich einen 230er mit MAXI-Fahrwerk (=18Q) fährt, hat 16-Zoll Reifen eingetragen.

    Wenn in deinem Fahrzeugschein primär 15-Zoll Felgen stehen ist es ein "normales" Fahrwerk (10Q, 11Q 14Q 15Q).

    ...und Du hast doch 15-Zoll Felgen:ja