mein Nummernschild Halter ...
Nummernschildhalter
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- [ 290er ]
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Karlsfelix -
24. Juli 2020 um 12:20 -
Unerledigt
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bin gespannt wie es wirkt...
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Hallo,
wo soll der hin, hinten oder vorne?
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vorne ...ist schon dran darauf werde ich die Lampen setzten.....?
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Sieht Klasse aus.
Würde ich mir sofort anbauen.
Schonmal beim TÜV angefragt, was der dazu sagt?
Oder hat der Halter eine ABE?
Wie schade. Habe gerade das zu dem Bügel gefunden von einem Verkäufer beim großen Fluss:
Das Bauteil (Personenschützbügel mit Lampenhalterung) wird in D ohne ABE für kein Fahrzeug nach §19 (3) StVZO von keiner Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) technisch abgenommen und in die Fahrzeupapiere eingetragen. Es ginge nur über die Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Dafür wird aber ein Materialgutachten des Herstellers benötigt. Weder ABE noch dieses Gutachten wird von MICTUNING laut Produktbeschreibung mitgeliefert. Der Anbau dieses Bauteils führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und den damit verbundenen, straßenverkehrs- und versicherungsrechtlichen Nachteilen.
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vorne ...ist schon dran darauf werde ich die Lampen setzten.....?
Hallo,
wenn du die Scheinwerfer aus deinem anderen Beitrag meinst, wird das wohl nichts.
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Hatte ich auch an meinem alten Womo taugt leider nur als Deko Scheinwerfer solltest du hier drauf nicht montieren die kommen aus dem Zittern nicht mehr raus! Wenn das Teil fester wäre ginge es als Lampenhalter beim TÜV vielleicht noch durch aber so nicht! Habe dasTeil noch hier rumliegen verschenke es gerne falls es jemand haben möchte. MFG
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ok danke nur Show Zweck...mist bau ich wohl irgend wann ab dann
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ok danke nur Show Zweck...mist bau ich wohl irgend wann ab dann
Auch nicht als "Show Zweck" zulässig.
Alle am Fahrzeug angebrachten Scheinwerfer müssen zulässig und betriebsbereit sein, anders herum, es dürfen nur die zulässigen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht werden.