Reifen HA ungleichmäßig abgefahren

  • u den Felgen: Andere Felgen = eintragen lassen, funktionieren tut es selbstverständlich ohne Probleme. Das einzige was du brauchst ist entweder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat oder einen Nachweis der Tragfähigkeit damit dein TÜV dir das einträgt, klär das am besten vorher mal mit demjenigen ab.

    Hallo,

    da wäre ich nicht sicher: auf dem 250er dürfen die 15'' Felgen vom 230/244 nicht gefahren werden, aber auf dem 230/244 die vom 250er. Hintergrund:Die Felgen vom 250er ahben eine höhere Tragkraft. s. auch hier https://www.ducatoforum-wohnmobile.de/forum2018/inde…50-244-230-pdf/

    Gruss

    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Also: ich will 15 Zoll 250 Serienfelgen auf einem 244 fahren und nicht umgekehrt.

    Geht das? Müssen diese eingetragen werden, obwohl die Abmessungen identisch sind? Denn Angaben zur Tragfähigkeit der Felgen kann ich auf den ersten Blick in meinen Papieren nicht erkennen. ?

    Danke für Eure Unterstützung!

  • Sagen wir mal so :

    Ich habe genau das gemacht!

    Meinen TÜV in HH interessiert das nicht, da die Tragfähigkeit der 250er Felgen höher ist.

    Lochkreis passt.

    Ich gefährde niemanden, im Gegenteil, ich bin sicherer unterwegs.....

    Machen und gut ist....

    Fast vergessen, is allein meine Meinung und jeder ist für seine Taten verantwortlich ?

    Gruß Sven

  • Danke, Stück für Stück sehe ich schärfer...

    Dank Google habe ich bei Citroën folgendes Dokument ducatoforum.de/forum2018/index.php?attachment/45724/ gefunden. Da steht für mich drin, dass ich für meinen Typ „244L“ auf den Serienfelgen die 215er Schlappen fahren darf, wenn ich zukünftig auf Schneeketten verzichte :):).

    Wie geht denn genau das Procedere der Eintragung? Oder reicht es das Dokument mitzuführen?

    Und noch was steht darin. Ich darf als Reserverad die Serienbereifung (also 205er) weiterhin verwenden, wenn ich das Reserverad nur kurzfristig benutze, richtig?

    Jetzt heißt es nur noch die richtigen 215er Schlappen zu finden...

  • Hallo Zusammen,

    der TÜV nimmt es bei mir anscheinend doch recht genau:

    Das Teilegutachten, welches besagt, dass die Verwendung von 215 Reifen möglich ist, setzt voraus, dass das Fahrwerk unverändert ist. Ist es aber durch die Luftfeder und die Auflastung auf 3,5 to (1.900 kg an der HA) aber nicht. ;);)

    Es wird jetzt eine Aussage zur Traglast der serienmäßigen 15 Zoll Stahlfelge gewünscht, aus der hervorgeht, dass bei der Verwendung von 215er Reifen mit dem daraus geänderten Abrollumfang, die Traglasten für die Serienfelgen immer noch eingehalten werden. Im Teilegutachten zur Auflastung steht nur allgemein, dass die Serienfelgen eine Traglast von 950 kg haben. Wie kann ich nun nachweisen, dass eben diese Traglast auch bei 215er Bereifung noch sichergestellt ist? Hat irgendwer entsprechende Unterlagen zur Serienstahlfelge?

    So ganz verstehe ich den Unterschied der Auswirkungen der verschiedenen Reifengrößen auf die Traglast der Felge nicht. Ist es wirklich so, dass die Traglast der Felge bei unterschiedlichem Abrollumfang sich anders herleitet? Der Sachverständige verwies auf geänderte "Hebelwirkungen" bei geänderten Abrollumfang, die entsprechend auf Felge, Radmuttern, etc wirken würden...

    So richtig verstehe ich die Argumentation auch nicht. Für mein Verständnis tue ich dem Fahrwerk doch was gutes, wenn ich Reifen mit erhöhter Traglast fahren möchte?

    I´m a little bit confused...

    BG

    Florian

    Einmal editiert, zuletzt von SolyJumper (19. September 2018 um 23:36)

  • Schau dir das mal an Fiat Felgengutachten.pdf, vielleicht findest du ja deine Felge...sollte eigentlich dabei sein.

    Dort wird immer die Traglast und der entsprechende Abrollumfang angegeben.

    Kann dir Fiat keine Auskunft über Abrollumfang und Traglast geben?

  • Hi Florian

    Ich habe ehrlich gesagt nicht alles gelesen, tröt läuft ja schon ne Weile...

    Versteh ich dich richtig, du willst breitere (215er) Reifen mit dementsprechend hohen lastindex auf deine vorhandenen Felgen ziehen. Das ganze bei 15zoll bleibend.....

    Der TÜV will das nicht absegnen, weil er einen Nachweis braucht, dass die original Felgen das auch vertragen, der Reifenumfang würde bei breiteren Reifen größer werden und dadurch mehr Hebel auf die Flanken der Felgen und die Radbolzen??????

    Soweit ich das immer gedacht habe, ändert sich der Umfang bei einfach breiteren Reifen doch nicht, oder doch?

    Ich fahre jedenfalls 215 er und die stehen glaub ich auch drin!

    Und wenn es nur um die Felgen geht, hol dir n paar gute gebrauchte komplett Räder vom 250er,die haben ne höher belastbare Felge und der Lochkreis passt....

    Und abschließend, fahr mal zu nem anderen TÜVer ?

    Gruß Sven

  • Danke für Deine Antwort,

    - ja erst mal richtig verstanden

    - und nein, die 215er stehen bei mir nicht drin

    - das Thema Umfang ergibt sich aus dem gleichbleibenden 70er Querschnitt. Wenn dieser gleich bleibt, muss sich bei Verbreiterung des Reifens auch die Höhe und damit der Umfang ändern...

    - Deinen "Workaround" habe ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen...

    BG

  • So. Nachdem der TÜV Hänse nur weitere Fragen gestellt hat, bin ich zum TÜV Nord in Norderstedt. Die haben mir die Reifen sofort eingetragen.

    Meine Erfahrungen mit den 215er Reifen: Sieht erst mal ein bisschen erwachsener aus. Rollt auch etwas sanfter ab. Aber auf Kopfsteinpflaster vollbringen die Reifen mit dem verringerten Luftdruck auch keine Wunder. Da rappelt es noch ordentlich. Mag auch daran liegen, dass es doch CP Schlappen geworden sind.

    Und der geänderte Abrollumfang führt dazu, dass der Tacho kaum noch eine Voreilung hat. Leider avmtlich bestätigt mit Blitz und Foto und einem Punkt in Flensburg...?

    BG