Radtransport

  • Hallo,

    ich besitze seit einem halben Jahr einen Ducato KW Bj 2017 mit einem Fahradträger an der Hecktüre. Nun habe ich mir eine Schutzhülle dazu gekauft (eine Neuentwicklung von Hindermann für KW) und damit das Tourenfahrrad mit 28 Zollrädern auf dem Träger befestigt und stelle fest dass die Rückleuchten weitgehend verdeckt sind. Muß ich nun auf die Hülle verzichten? Das Fahrrad ist 1,90 m lang.

    Gruß
    Otto

  • Hallo Otto, also ich besitze quasi das Gleiche Basisfahrzeug mit einem Thule Fahrradträger. Du musst in der Tat auf die Schutzhülle verzichten.

    Aber ich habe noch ein weiteres Problem. Der Fahrradträger ist ja an der rechten Hecktür angebracht. Man kann ihn, in 3 verschiedene Höhen montieren. Nur in der obersten Montagemöglichkeit sind die Heckleuchten auch ohne Schutzhülle unverdeckt. Selbst bei meiner Körpergröße von 1,90 ist dann zum darauf heben mindestens ein Tritt erforderlich.

    Durch die unsymetrische Anbringung des Fahrradträgers an der rechten Hecktür, kommt es wohl nicht nur bei mir, zu einem seitlichen Überstand des aufgeladenen Fahrrades. Je nach Fahrrad mindestens 10cm über die rechte Fahrzeugseite, jedoch noch gerade so bündig mit der Flucht des rechten Außenspiegels.

    Bei einem kürzlichen Womo Treffen wurde behauptet das dieser seitliche Überstand unzulässig sein! ?

    Angeblich darf seitlich nichts über das Fahrzeug herausragen.

    Wenn das tatsächlich so ist, dann kann man mit solch einem Träger maximal nur Kinderfahrräder transportieren.

    Ich bin verwirrt, was sagt ihr dazu?

  • Angeblich darf seitlich nichts über das Fahrzeug herausragen.

    Tach

    JAEIN.

    Fahrzeug und Ladung! dürfen nicht breiter als 2,5 m sein. Aber wenn du jemanden beschädigst hast du immer ein Problem,weil § 1.

    Vorderrad ausbauen macht Räder kürzer.

    Gruß roma