Motorschaden Händlergarantie

  • Hatte bei mir eine änlichen Fall. Ca 3 Monate nach Kauf ist die Wapu geplatzt aber ohne Zahnriemenschaden. Alles Kühlwasser weg. Bin noch 300 m bis zum nächsten Feldweg Ausfahrt weitergefahren - ohne Kühlwasser. Mein Händler hat mir am Ende alle Kosten IN BAR ersetzt, ohne Diskusion. Inklusive neuer Zahnriemen.

    Gruß
    mowgli

  • Hatte bei mir eine änlichen Fall. Ca 3 Monate nach Kauf ist die Wapu geplatzt aber ohne Zahnriemenschaden.

    So etwas nenne ich Kulante Lösung,wobei ca. 3 Monate ca. die Hälfte der Funktionszeit des TE darstellt. Da ist die Cahnge das der Händler sich nicht streiten will natürlich wesentlich höher.

    @ Gost, das macht den Kohl nicht fett, denn wie Du sicher weißt ist eine Wasserpumpe eines WOMOS 11 Jahre alt anstatt 6 Jahre verschlissen, es handelt sich um ein Verschleißteil.

    Das nur noch mal nachgeschoben, das wars aber jetzt wirklich, ich wünsche dem TE so oder viel viel Glück wenn er es versucht, dass kann er brauchen.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Der TE hat übrigens gar nicht gesagt, dass die Wasserpumpe die Ursache war. Sondern nur, dass die Wasserpumpe auch kaputt gegangen ist.

    ich würde den Händler noch ein mal fragen, freundlich aber bestimmt, was jetzt Sache ist, und ansonste sofort einen Anwalt nehmen.

  • Moin ihr Lieben,

    genersell ist in diesem Fall der Verkäfer in der Pflicht.
    An den TE, gaaaaanz wichtig, siehe Beitrag Ghost, Das Anliegen anmelden, Daten sicherstellen !!

    Eine kleine Problematik sehe ich,
    sollte zum Erwerb, mit selbstbezahlten ZR-Wechsel, die Erneuerung der Wapu empfohlen, jedoch abgelehnt worden sein,
    schriftlich nachgewiesen, ist der Anspruch des TE, mEn nicht nachvollziehbar.

    Lieber Ulrich S, vielen Dank fürs äussern Deiner Meinung. Nimm doch bitte zur Kenntnis, dass Du nicht der Mittelpunkt des Universums bist. Danke

    Gruss Emil


  • Diagnose: Wasserpumpe festgegangen, Keilriemen gerissen, Zahnriemenabdeckung durchschlagen, Zahnriemen übergesprungen.
    Händler informiert, der lehnt aber jede Gewährleistung/ Garantie ab. Ist das OK so .....

    @ crissie: Ich bewundere die blühende Phantasie einiger, die einem solchen konkreten Schadenbild noch Märchengestalten und Feen hinzufügen vermögen. :D

    Der TE hat ebenfalls geschrieben, dass der Händler sich bereits ausreichend geäußert hat. Aus meiner Sicht, wohlgemerkt lediglich meine Meinung auch zutreffend und korrekt. ( kein Gewährleistungsfall da das Verschleißbauteil Kühlwasserpumpe zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs unwiederlegbar noch in Ordnung war )

    @ ghost: Schreibfehler dürfen alle Mitglieder gern behalten, mit Schreibfehlern nehme ich es hier nicht genau.

    @ emil77b Wie Du vieleicht weisst lese ich Deine sinnleeren Beiträge nicht mehr. ( Ignorier )

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

    Einmal editiert, zuletzt von UlrichS (8. April 2018 um 06:48)

  • also wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufen beim Händler, leistet dieser landläufig gesprochen zwei Jahre Garantie, offiziell heißt das gesetzliche Gewährleistung. Und im ersten halben Jahr muss der Käufer nur sagen, hey Händler, mein Motor ist kaputt, bitte repariere mir den.

    Hallo,
    diese Garantie gilt doch nur für Neufahrzeuge, für gebrauchte vom Händler nur ein Jahr?

    Gruß Rolf

    Gruß Rolf

  • Hallo Peter,

    echt bleihaltige Luft hier.

    Ich hoffe der Schaden ist von einer neutralen Person dokumentiert worden.

    Frage:
    Ist die Wasserpumpe evtl. festgegangen durch unsachgemäße Montage des Rippenriemens ? Hat die Werkstatt die Pumpe nicht auf Leichtgängigkeit geprüft vor der Montage des ZR. Undichte Pumpen hatte ich schon viele , aber fest sitzende Pumpen noch keine.
    Gerade weil die Werkstatt den Riemen wieder aufgelegt hat , sehe ich hier den Knackpunkt.

    LG Jürgen

    Bei meinem 230er 2.8jtd hab ich nach 9 Jahren und 108 tskm auch keine WP gewechselt. Nur den ZR . Die Pumpe ist heute noch drin.

  • hallo Ulrich, man sollte auch mal zugeben können, dass man falsch liegt.

    In dem Sinne ist die Wasserpumpe kein Verschleißteil, wie zum Beispiel ein Bremsbelag. Sondern ein Aggregat. und der TE schreibt nicht, dass sie die Ursache von dem Schaden ist. Sondern nur, dass sie mit den anderen Teilen zusammen kaputt gegangen ist.

    Rolf, das mit der Gebrauchtwagen „Garantie “ ist gesetzlich so, dass sie tatsächlich erst mal zwei Jahre ist. Der Händler kann sie vertraglich auf ein Jahr beschränken. Aber wenn er das nicht tut, ist sie zwei Jahre.

  • Zitat

    hallo Ulrich, man sollte auch mal zugeben können, dass man falsch liegt.

    In dem Sinne ist die Wasserpumpe kein Verschleißteil, wie zum Beispiel ein Bremsbelag. Sondern ein Aggregat. und der TE schreibt nicht, dass sie die Ursache von dem Schaden ist. Sondern nur, dass sie mit den anderen Teilen zusammen kaputt gegangen ist.

    Rolf, das mit der Gebrauchtwagen „Garantie “ ist gesetzlich so, dass sie tatsächlich erst mal zwei Jahre ist. Der Händler kann sie vertraglich auf ein Jahr beschränken. Aber wenn er das nicht tut, ist sie zwei Jahre.

    Hallo crissie,

    genau das ist zu klären, es gibt Gerichtsurteile (ADAC Homepage) da hat ein Gericht eben entschieden, dass es ein Verschleißteil ist.

    Gruß
    Oliver

  • hallo Oliver, du hast recht, das ist eventuell zu klären.

    aber es ist nicht Aufgabe des TE, sondern des Händlers, falls er sich weigert, die Reparatur zu übernehmen. Beweislast halt.


    ich denke, der TE weiß, was er tun muss, deshalb bin ich hier jetzt raus. Wortklauberei ist nicht mein Ding.

  • hallo Ulrich, man sollte auch mal zugeben können, dass man falsch liegt.

    Klar wenn es so wäre

    Zitat

    ... und der TE schreibt nicht, dass
    sie die Ursache von dem Schaden ist. Sondern nur, dass sie mit den
    anderen Teilen zusammen kaputt gegangen ist.

    Rolf, das mit der
    Gebrauchtwagen „Garantie “ ist gesetzlich so, dass sie tatsächlich erst
    mal zwei Jahre ist. Der Händler kann sie vertraglich auf ein Jahr
    beschränken. Aber wenn er das nicht tut, ist sie zwei Jahre.

    Offenbar kannst Du weder lesen, noch versteht Du etwas von der Materie.

    Der TE hat ganz klar geschrieben, dass die Wasserpumpe blockiert hatte d.h. der Schadensverursacher war.

    Es gibt auch keine gesetzliche Garantie. Garantie ist stets ein freiwillige Leistung, dass wissen schon die Kinder in der Schule, kann man aber auch ergooglen..

    Beweislast, was soll der Händler denn beweisen, dass der TE noch fast 6 Monate mit Wasserpumpe rumgefahren ist, da beweist doch der TE schon das die Pumpe bei der Übergabe in Ordnung war. Natürlich kann der TE klagen, aber dann wird ein Gutachter feststellen, dass die Wasserpumpe in der Zeit in der das WOMo genutzt wurde entgültig verschlissen ist und den Schaden verursacht hat. Dann zahlt der TE zusätzlich zum Schaden noch zwei Anwälte, den Sachverständigen und das Gericht. Leider hattest Du das "vergessen" dem TE mitzuteilen.

    Dein Unsinn das das "zu klären" wäre und das "die Beweislast" beim Händler liegt ist insoweit aus meiner Sicht lediglich dummes Zeug, so wie die gesetzliche Garantie usw. :rolleyes:

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

    2 Mal editiert, zuletzt von UlrichS (8. April 2018 um 18:12)

  • ach Ulrich, lies dir doch mal den von dir selbst zitierten Text durch.

    Bin ich hier jetzt Opfer deiner schlechten Laune, oder was? Bisher habe ich deine Beiträge eigentlich immer geschätzt, aber jetzt kommst du auf mein ignore.

  • Hallo,

    da gibts doch so ne Regelung, daß das zuerst durch ein Schiedsstelle beurteilt werden kann, wenn der Verkäufer Mitglied in der Kfz-Innung ist. Das würde ich zuerst prüfen. Dann kostet es nämlich keine Rechtsanwaltsgebühren. Wenn man mit Schiedsgerichtsurteil nicht einig ist, kann man immer noch klagen.

    Zudem hat mit der Aussage der Schiedsstelle auch eine ungefähre Ahnung, wie es rechtlich aussieht.

    Also würde ich das zuerstmal prüfen, bevor idh gutes Geld dem schlechten hinterher werfe.

  • Zitat

    Erst ging Batterieleuchte an, konnte aber nicht stehenbleiben wegen sehr starkem Verkehr und enger Straße am Berg. Nach ca 50 m abrupter Leistungsabfall.

    Das weiter fahren war der entscheidende Fehler, dadurch ist der Motor Überhitzt, wäre da schon der Zahnriemen übergesprungen, hättest du den Leistungsverlust sofort gemerkt,

    somit kann der erst nach den besagten 50 Meter übergesprungen sein ... da wird keine Händler-Garantie für aufkommen, egal wie lang die auch ist.