Parklicht: Glühbirnen gegen LED austauschen

  • Hallo,

    hat jemand Erfahrung mit dem Austausch der Glühbirnen gegen LED's? Es geht mir hauptsächlich um die Parklichter, Begrenzungsleuchten sowie Kennzeichenbeleuchtung. Hier ist ja meist eine P21 mit 5W verbaut. Ziel ist es, den Stromverbrauch des Parklicht zu senken.

    Sicher gibt es da auch noch Vorschriften dazu.

    Übrigens habe ich das Forum nach "LED" durchsucht, aber keine Treffer. Obwohl es doch Beiträge zu dem Thema "LED" gibt. Sorry.

    Einmal editiert, zuletzt von Ricci (19. Juni 2017 um 17:51)

  • Hallo ricci,
    das einzelne Austauschen der Leuchtmittel (Glühbirne) ist nicht zulässig, da die Leuchten eine Bauartgenehmigung haben in der auch das Leuchtmittel genau festgelegt ist. Du wirst wohl schon die gesamte Leuchte gegen eine LED-Leuchte austauschen müssen.

    Gruß
    Oliver

  • Es stimmt, es ist nicht erlaubt.
    Mir war das auch immer Banane und man kann die Beleuchtung problemlos tauschen. Insbesondere bei deinem Auto muss noch nichts auskodiert werden ist also nur der Leuchtmittelwechsel selbst.
    Meine Erfahrung: Solange man nicht die Scheinwerfer auf LED oder Xenon umrüstet ist es der Behörde einschl. TÜV völlig Wurst.

    Beste Grüße
    Charles Duchemin

    "Was meinem Gaumen schmeckt, dass schmeckt auch deiner Lampe"

    Diesel - Kraft durch Feinstaub :klatsch Fridays 4 Hubraum!!

    ZgM 3850 VA 1950 HA 2240 - 200Ah LiFeYPo4 mit REC Active BMS - passiv Balancing war gestern:wink

  • Bei mir ist auch alles, außer Scheinwerfer, auf LED umgstellt. Der Tüv hat nicht gemeckert.

  • Bei den Blinkleuchten funktioniert es nicht, weil der geringe Stromverbrauch als kaputte Birne erkannt wird und auch die alten Blinkgeber dann schnell blinken.
    Nicht so schlimm, man blinkt ja nicht stundenlang.

  • Bei mir ist auch alles, außer Scheinwerfer, auf LED umgstellt. Der Tüv hat nicht gemeckert.


    Das bedeutet, dass Du mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs bist. Falls Du einmal damit von der Polizei erwischt wirst, dann kriegst Du ein saftiges Bußgeld, evtl. einen Flens-Punkt, und mindestens eine Mängelkarte. Möglicherweise wird das Fahrzeug, sogar an Ort und Stelle stillgelegt und abgeschleppt, auf Deine Kosten, versteht sich.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Mir geht es nur um die Leuchten, die beim drücken der Parklicht-Taste ganz links oben am Armaturenbrett angehen. Mir ist es vergangene Woche passiert, dass nach ca. 15h die Starterbatterie leer war. Ich habe noch einen zusätzlichen Motorradträger, der ebenfalls über die Parklicht-Taste mit eingeschaltet wird. Da kommen dann rund 70W zusammen. Das wollte ich so weit wie möglich reduzieren. Blinker oder Scheinwerfer sind da für mich nicht von Belang.

    Die KFZ-Elektrik dürfte bei dem 290er hier wohl kaum einen Austausch "bemerken".

    Danke euch nochmal.

  • Mir geht es nur um die Leuchten, die beim drücken der Parklicht-Taste ganz links oben am Armaturenbrett angehen.


    Hallo Ricci,
    auch das sind typgeprüfte Lampen, also einfach Lampen ( "Birnen" ) gegen LED auswechseln ist nicht zulässig.
    Wenn Du das Problem mit dem Parken an der Strasse häufiger hast : Wie wäre es mit Nachtparktafeln, die Dinger, die bei Fz >3,5 t vorgeschrieben sind. Bei Fz <3,5 t sind die jedoch nicht verboten.

    Oder basteln, dass nicht mehr alle Lampen an sind, sondern nur die der Fahrbahn zugewanten, also links, leuchten.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • man blinkt ja nicht stundenlang.

    je nach Pannenanfälligkeit :D

    sondern nur die der Fahrbahn zugewanten, also links, leuchten.

    Ich hatte mal einen Ford Tauns, bei dem konnt man den Blinker stellen, dann hat die eine Seite als Parklicht geleuchtet,
    sofern der Zündschlüssel in der ersten Stufe steckte.

    Könnte man das aber nicht irgendwie sonstwie "verdrahten"
    Wäre eigentlich hin und wieder praktisch.

    Beste Grüsse
    Ernst

  • Ich hatte mal einen Ford Tauns, bei dem konnt man den Blinker stellen,


    VW hatte das vor garnicht so langer Zeit immer noch. Beim MB ging das über den Lichtschalter.
    Entsprechend schalten könnte man das bei den "alten Schätzchen" mit Sicherheit. Bei den Neuen wird der BC sich warscheinlich fürchterlich beschweren.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Das stimmt so nicht.
    Die einschlägige Rechtssprechung sagt deutlich dass solche Manipulationen nicht zum Erlöschen der gesamten Betriebserlaubnis führen.
    In Praxi dulden das Polizei und TÜV in der Regel.
    Kennzeichenbeleuchtung, Standlicht, Begrenzungsleuchten werden nicht beanstandet.
    Wenn doch - wovon ich nie gehört habe muss man die Kiste halt wieder vorführen - mehr nicht.

    Bei den Blinkern brauchts ein anderes Relais oder eine Auskodierung der Überwachung, falls vorhanden.

    Vor Xenon AddOns für Scheinwerfer kann ich dann allerdings nur warnen.


    Edit: Zitat mit Hinweis auf Nutzungsbestimmungen gelöscht.

    Beste Grüße
    Charles Duchemin

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    Einmal editiert, zuletzt von Rheinsberger (25. Juni 2017 um 14:03)

  • Das stimmt so nicht.
    Die einschlägige Rechtssprechung sagt deutlich dass solche Manipulationen nicht zum Erlöschen der gesamten Betriebserlaubnis führen.


    Wie so oft, gilt hier der juristische Standardsatz 1.0: "Es kommt darauf an!" ;)

    Tatsächlich ist es so, dass seit 1994 die Betriebserlaubnis durch den Einbau nicht zugelassener Leuchtmittel nicht mehr automatisch erlischt. Insofern war meine Formulierung oben nicht korrekt. Worauf es hier "ankommt", ist ob durch die Manipulation Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können. Falls ja, so erlischt auch heute noch die Betriebserlaubnis. Bei den Standlichtbirnen ist diese Gefährdung meistens nicht gegeben, es sei denn die LEDs blenden, oder jemand baut sich blaue LEDs ein, die mit Blaulicht verwechselt werden könnten. Kritisch wird es hingegen vor allem bei Rück- und Bremsleuchten, da sich hier die Abstrahlcharakteristik oft grundsätzlich ändert, wenn man LEDs einbaut.

    So oder so, eine Mängelkarte ist das Mindeste, was einem blüht, wenn man erwischt wird.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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  • Ich hatte mal einen Ford Tauns, bei dem konnt man den Blinker stellen, dann hat die eine Seite als Parklicht geleuchtet,
    sofern der Zündschlüssel in der ersten Stufe steckte.

    VW hatte das vor garnicht so langer Zeit immer noch.


    Ist das nicht mehr so? Bei meinem B6 Passat von 2006 funzt das noch immer so. Parklicht einseitig wenn Blinker gesetzt. Das ist auch das einzige mal, dass ich beim Türe öffnen den Summer höre. Sonst geht das Licht ja aus wenn Coming-/Leaving Home im BNSTG aktiv ist.

    Grüße, Sebbi
    ______________
    Gesendet von meinem myPhone mit TalkABull.

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Ich habe noch einen zusätzlichen Motorradträger, der ebenfalls über die Parklicht-Taste mit eingeschaltet wird. Da kommen dann rund 70W zusammen.

    Dann müsstest Du ja am Träger 12 Lampen leuchten haben???

  • Wenn du sowieso einen Motorradträger dran hast, da würde ich mir wirklich hinten eine feste Reflektortafel dranmachen, dann hast du den ganzen Stress gespart. Voraussetzung, du stehst immer in Fahrtrichtung. Ansonsten vorne auch noch eine mit Magnet.

  • Ich habe die Fahrerhausbeleuchtung durch LED ersetzt. Geht so weit, allerdings ist es bei mechanischen Schaltkontakten so, dass sich die Kontakte nicht mehr durch die Schaltfunken einigermaßen sauber halten (da ja bei LED fast kein Strom fließt). Der Übergangswiederstand nimmt stetig zu, bis man den Schalter wieder sauber machen muß.

  • Hallo JHS,

    Deine Behauptung ist widersinnig!
    Du schreibst selbst: ... da ja bei LED fast kein Strom fließt ...
    Und weil das so ist, verkokeln die Kontakte im Schalter auch nicht. Somit nimmt auch der Widerstand nicht zu.
    Außerdem, von selbstreinigen Kontakten, dann noch mit Schaltfunken, habe ich meiner langjährigen Berufslaufbahn noch nie etwas gehört.

    Der Abreißfunken beschädigt die Kontaktoberflächen.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Also elektrisch passt das schon so ein bisschen. Ich finde das nicht ganz abwegig, so mal ganz generell.
    Der Funken beim Schließen schweißt die Kontakte zusammen. Die Haltekraft ist extrem gering, aber es hält. Klar passiert ein Abbrand und es entsteht somit eine nicht leitende Schicht. Aber da kommt ein Funken durch und schweißt wieder erneut. Oxidierte Kontakte ohne Funken, da wird das schon schwerer.

    Grüße, Sebbi
    ______________
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