Parklicht: Glühbirnen gegen LED austauschen


  • Das bedeutet, dass Du mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs bist. Falls Du einmal damit von der Polizei erwischt wirst, dann kriegst Du ein saftiges Bußgeld, evtl. einen Flens-Punkt, und mindestens eine Mängelkarte. Möglicherweise wird das Fahrzeug, sogar an Ort und Stelle stillgelegt und abgeschleppt, auf Deine Kosten, versteht sich.

    MfG
    Gerhard

    So ein Schwachsinn, kein Polizist stellt einem das Womo sicher nur weil Led's als Begrenzungsleuchte verbaut ist und Punkte gibt's auch keine, wenn es was gibt dann evtl. eine mündliche Verwahrung und höchstens eine Mängelkarte. Soche Kleinigkeiten interessiert heutzutage kein Schwein !!! Macht euch nicht wegen jeder Kleinigkeit ins Hemd.
    Ist schon immer lustig wenn hier die ersten immer gleich mit der Aussage kommen" eh nicht zugelassen" :haha

  • Hallo,

    man man man ist das hier eigentlich ein Forum für die STVO???

    Die Frage war doch ob jemand mit LED Beleuchtung Erfahrung hat.

    Das der einfache Austausch der Lampe wohl nicht zulässig ist dürfte doch wohl bekannt sein und muss daher hier nicht bis ins letzte diskutiert werden.

    Willst du es legal haben, könntest du die Seitenlampen und Positionslichter komplett tauschen.
    Die anderen Lampen, eben bis auf die Blinker, kannst du ohne technische Probleme austauschen.

    Eine Schaltung, dass beim Parken nur eine Seite leuchtet müsste relativ leicht machbar sein. Guck mal in deinen Sicherungsplan. Wenn es dort jeweils eine Sicherung für das Standlicht rechts und links gibt, könnte man somit leicht eine Seite "ausschalten".

    Gruß

    Rainer

  • Soche Kleinigkeiten interessiert heutzutage kein Schwein !!! Macht euch nicht wegen jeder Kleinigkeit ins Hemd.
    Ist schon immer lustig wenn hier die ersten immer gleich mit der Aussage kommen" eh nicht zugelassen" :haha


    Vermutlich ist das der Grund, weshalb die Leute, die wegen solcher kein Schwein interessierenden Kleinigkeiten doch von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden sind, eher im Verkehrsportal aufschlagen als hier. Und das sind nicht wenige. Denn dort kriegen sie zu hören, wie die Lage wirklich aussieht, und nicht, was sie vielleicht gerne hören möchten. ;)

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Gerhard,
    lass doch einfach die anderen machen was sie wollen. Tut es dir weh, wenn einer aus dem Verkehr gezogen wird, weil er böse böse LEDs in seinen Parkleuchten verbaut hat? Denke nicht.

    Wir sind hier alle erwachsen. Man kann ja drauf hinweisen, aber den Zeigefinger schwingen, das muss nicht sein.

    Denn dort kriegen sie zu hören, wie die Lage wirklich aussieht, und nicht, was sie vielleicht gerne hören möchten.

    Machs doch einfach so

    Grüße, Sebbi
    ______________
    Gesendet von meinem myPhone mit TalkABull.

  • Hallo JHS,

    Deine Behauptung ist widersinnig!
    Du schreibst selbst: ... da ja bei LED fast kein Strom fließt ...
    Und weil das so ist, verkokeln die Kontakte im Schalter auch nicht. Somit nimmt auch der Widerstand nicht zu.
    Außerdem, von selbstreinigen Kontakten, dann noch mit Schaltfunken, habe ich meiner langjährigen Berufslaufbahn noch nie etwas gehört.

    Der Abreißfunken beschädigt die Kontaktoberflächen.


    Für Schalter bei denen kein Strom fließt nimmt man in der Regel eine Goldbeschichtung, da es nicht oxidiert (siehe z.B. gute Taschenrechnertastaturen). Bei Schalter die einen Strom abkönnen, wählt man Silber. Im KFZ ist überwiegend keines von Beiden verbaut. Alles klar?


  • Das bedeutet, dass Du mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs bist. Falls Du einmal damit von der Polizei erwischt wirst, dann kriegst Du ein saftiges Bußgeld, evtl. einen Flens-Punkt, und mindestens eine Mängelkarte. Möglicherweise wird das Fahrzeug, sogar an Ort und Stelle stillgelegt und abgeschleppt, auf Deine Kosten, versteht sich.

    MfG
    Gerhard

    Na ja so dicke wirds es nicht werden es fahren ja tausende Autos mit LED Lampen rum . Da wird es niemanden interessieren wenn man die Begrenzungs und Rücklichtlampen und Ablendlicht auf LED ändert

  • @Kategu
    Genau!! Es wird kein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, nur weil es LEDs als Begrenzungsleuchte verbaut hat! Wenns was gäbe, dann evtl. ne Mängelkarte und die kostet nichts :P

  • Dann müsstest Du ja am Träger 12 Lampen leuchten haben???


    Nein, mit Kennzeichenbeleuchtung sind das vorne 4, hinten 6 und am Motorardträger nochmal 4. Also insgesamt sogar 14 Birnchen und damit rund 70W ;(

    Vielen Dank euch allen!

    Gruß Ricci

    Einmal editiert, zuletzt von Ricci (23. Juni 2017 um 13:26)

  • das wird teuer !!!

    Edit: Zitat mit Hinweis auf Nutzungsbestimmungen gelöscht.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinsberger (25. Juni 2017 um 14:00)

  • Moin Ricci,

    Ich gehe davon aus, dasses Dir darum geht, dass Dir keiner draufrauscht.
    Hab ne paar Tänzle mit meinem (bekannten) Prüfer durch, weil ich mags STVZO-Konform.
    Manchmal hilfts auf, andere Möglichkeiten zurückzugreifen, Bsp. Häng eine Lampe hinten dran, ev auch was blinkendes, zB. eine Batteriebetriebene Fahrrradrückleuchte :wink


    Gruss Emil

  • nein ich meine den Kauf aller LED

    Edit: Zitat mit Hinweis auf Nutzungsbestimmungen gelöscht.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinsberger (25. Juni 2017 um 14:00)

  • Bei uns (Schweiz) habe ich bei der MFK folgendes erlebt letztes Jahr:
    Ich habe ALLE (ausser Blinklicht) Lichter gegen LED gewechselt, draussen wie drinnen. Zur Prüfung habe ich NUR die LED in den Scheinwerfern gegen die normalen H4 Grabfunzeln ausgetauscht. Standlicht habe ich als LED drin gelassen :|
    Der Prüfer meinte dann, die LED`s seien nicht zugelassen aussen am Fahrzeug, da die Fassungen, Reflektoren etc nicht auf LED abgestimmt sind, naja ... :wacko:  
    Falls ich so in eine Kontrolle gekommen wäre, hätte ich mit einer saftigen Busse rechnen müssen :wein

    Nun, ich fahre trotzdem lieber mit den LED im Hauptscheinwerfer rum, da ich bei Dunkelheit bedeutend besser sehe mit diesem Licht. Der Gegenverkehr wir bei korrekt eingestellten Scheinwerfern NICHT geblendet, habe ich höchstpersönlich überprüft, indem meine Eule mir bei Dunkelheit mal entgegenfahren musste :D

  • ja ja die Schweizer die sind ganz genau


    Edit: Zitat mit Hinweis auf Nutzungsbestimmungen gelöscht.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinsberger (25. Juni 2017 um 13:59)

  • Bei uns (Schweiz) habe ich bei der MFK folgendes erlebt letztes Jahr:
    Ich habe ALLE (ausser Blinklicht) Lichter gegen LED gewechselt, draussen wie drinnen. Zur Prüfung habe ich NUR die LED in den Scheinwerfern gegen die normalen H4 Grabfunzeln ausgetauscht. Standlicht habe ich als LED drin gelassen :|
    Der Prüfer meinte dann, die LED`s seien nicht zugelassen aussen am Fahrzeug, da die Fassungen, Reflektoren etc nicht auf LED abgestimmt sind, naja ... :wacko:  
    Falls ich so in eine Kontrolle gekommen wäre, hätte ich mit einer saftigen Busse rechnen müssen :wein

    Nun, ich fahre trotzdem lieber mit den LED im Hauptscheinwerfer rum, da ich bei Dunkelheit bedeutend besser sehe mit diesem Licht. Der Gegenverkehr wir bei korrekt eingestellten Scheinwerfern NICHT geblendet, habe ich höchstpersönlich überprüft, indem meine Eule mir bei Dunkelheit mal entgegenfahren musste :D

    Denke es müssten die gleichen passen in den 280er. Kannst Du mir sagen, welche genau Du verbaut hast?