Hier werde ich bei den Selbstausbauern mit meiner Frage richtig sein.
Auf der Seite von Reimo habe ich schon ein paar Hinweise bekommen, was für Voraussetzungen notwendig sind, aus einem Kastenwagen ein Wohnmobil zu machen.
Ausstattung des Wohnteils
Folgende Mindestaustattung muss vorhanden sein:
Sitzgelegenheit mit Tisch;
Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgebaut werden können, ausreichend sind
Küche bzw. Kocheinrichtung
Schrank bzw. Stauraum.
Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein. Volle Stehhöhe ist nicht erforderlich.
Soweit, so gut.
Was wäre aber, wenn man anschließend eine Veränderung vornimmt. Z.B. wird die Küche als herausnehmbarer Block gestaltet. Dann wäre es den Bestimmungen nach wohl nicht mehr ein Wohnmobil. Der TÜV merkt das erst beim nächsten Termin.
Aber wie sähe es versicherungsrechtlich aus. Ich denke -aber da möchte ich nun eure Meinung- dass es durch diese Umgestaltung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis käme und die Versicherung im Falle eines Schadens auch nicht bezahlen würde. Ist das richtig?