Hallo zusammen,
Dies soll für alle als Info dienen, die ein Fahrzeug als Direktimport in die Schweiz eingeführt haben und sich überlegen eine Auflastung oder Zusatzfedern einzubauen.
Änderungen am Fahrwerk, und dazu gehört der Einbau einer Goldschmitt-Feder sind in der Schweiz durch die MFK (TÜV) abzunehmen. Dazu benötigt man ein DTC - Gutachten, welches im Prinzip nichts anderes ist, als das deutsche TÜV-Gutachten für die Feder, aber eben ein deutsches Gutachten interessiert in der Schweiz nicht. Goldschmitt Schweiz zum Beispiel, stellt einem gerne so ein Gutachten für schlappe 490.- CHF aus. Das ist teuerer als die Spiralfedern selbst sind
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Das beste kommt aber erst noch. Hat man das Wohnmobil in Deutschland gekauft und als Direktimport in die Schweiz eingeführt, dann hat man ein COC Stufe 2, welches durch den Wohnmobilhersteller erstellt wurde. Das DTC-Gutachten beinhaltet aber nur schweizer Typennummern und man wird darauf vergeblich die Typennummer des deutschen Wohnmobils finden. Das heisst, damit das DTC-Gutachten auch anerkannt werden kann, benötigt man ein COC Stufe 1 vom noch nicht ausgebauten Basismodell. Dies wiederum erstellt nur Fiat Schweiz und kostet ca. 600 CHF. Erst dann kann man bei der MFK zur Abnahme vorfahren.
Jetzt muss jeder selbst entscheiden, ob er beim MFK Besuch die neuen Federn anmeldet oder es darauf ankommen lässt, ob der Prüfer den Unterschied bemerkt oder hinten die Zusatzfedern registriert.
Rein rechtlich ist das Fahrzeug auf jedenfall ohne Eintrag in den Fahrzeugausweis für den Verkehr nicht zugelassen.
Ob bei einem Unfall jemand dann das Fahrwerk untersucht, lassen wir mal dahingestellt.
Was ich hiermit sagen will ist, Vorsicht bei Direktimporten ohne Schweizer Typengenehmigungsnummern, der Einbau und die folgende Genehmigung kann sehr teuer werden.
Grüsse aus der Schweiz
strato