Zusatzfernscheinwerfer - Wo finde ich die Kennung, Leistung der Originalfernscheinwerfer? Wieviel Watt haben diese beim 250er?

  • Hallo Zusammen,
    nachdem ich wegen anderer Angelegenheiten beim TÜV (ohne WOMO) war wurde mir von dem Herrn der Rennleitung (der mit dem blauen Kittel) gesagt, dass die Monatge und der Anschluß von Zusatzfernscheinwerfern einen (Gesamt)Wert in Verbindung mit den Originalfernscheinwerfern von 100 ??? nicht überschreiten darf. Vermutlich meinte er 100 Watt, ich habe lieber nicht nachgefragt... . An meinem WOMO - sprich auf dem Glas der Scheinwerfer oder darunter usw. kann ich keine Kennzahl entdecken. Hat jemand von Euch Erfahrung oder ist bekannt wo was steht? Bzw. weiß jemand von Euch wieviel Watt die Originalfernscheinwerfer des 250er haben? Bin für Tipps aus Euerer Mitte dankbar!

    Mit besten Grüßen von der Ostseeküste

    Heiner

  • Servus Heiner,

    dass ist schon richtig. Es geht aber nicht um Watt. Es gibt eine gesamte Lichtmenge, welche nicht überschritten werden darf und wenn man einen Scheinwerfer hat, wo Abblendlicht und Fernscheinwerfer getrennt verbaut sind, dann erreicht man diese Obergrenze schnell.
    Auf dem Scheinwerfer steht ausser dem E Zeichen auch die, ich glaube "LZ" nennt sich das und die wird addiert. Allerdings kenne ich den Wert 100 nicht, bei mir durften es vor ein paar Jahren nicht über ? 75 ? sein.

    lg

  • Servus Heiner,

    dass ist schon richtig. Es geht aber nicht um Watt. Es gibt eine gesamte Lichtmenge, welche nicht überschritten werden darf und wenn man einen Scheinwerfer hat, wo Abblendlicht und Fernscheinwerfer getrennt verbaut sind, dann erreicht man diese Obergrenze schnell.
    Auf dem Scheinwerfer steht ausser dem E Zeichen auch die, ich glaube "LZ" nennt sich das und die wird addiert. Allerdings kenne ich den Wert 100 nicht, bei mir durften es vor ein paar Jahren nicht über ? 75 ? sein.

    lg


    Hallo mersinet,
    ja sowas dachte ich mir schon, finde auf dem Scheinwerfer oder dem Glas beim 250er aber genau diese Angabe nicht!

    Gruss Heiner

  • So, jetzt hab ich was Allgemeines dazu gefunden... ...aber immer noch nicht bei meinem 250er...

    Scheinwerfer für Fernlicht - Vorschriften für alle Kfz.-Klassen:
    Anzahl = 2 oder 4 Stück, bei N3 - Fz. 6 Stück
    Anbauhöhe = Keine besonderen Vorschriften
    Anbaubreite = Keine besonderen Vorschriften, müssen aber so montiert sein, dass der Fahrer auf keinen Fall geblendet wird.
    Elektrische Schaltung = Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig oder paarweise schaltbar sein. Sind zwei zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht
    angebaut, dann dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig leuchten.
    Elektrische Schaltung = Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig oder paarweise schaltbar sein. Sind zwei zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht
    angebaut, dann dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig leuchten. Beim Übergang vom Abblendlicht zum Fernlicht muss mindestens 1 Paar für Fernlicht eingeschaltet werden. Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig erst mal erlöschen.
    Kontrollleuchte = Vorgeschrieben
    Sonstige Vorschriften = Die Lichtstärke aller ein schaltbarer Fernscheinwerfer darf 300.000 Candela nicht überschreiten. Die Summe der Referenzzahlen darf nicht größer als 100 sein.

    Also nix Watt sondern Referenzahl - man(n) lernt nie aus !!! Aber wo steht sie die Referenzzahl ???

    Gruss Heiner

  • Wie heisst es immer? Wer blöde Fragen stellt bekommt blöde Antworten. Ich hab nur einmal mitbekommen das beim Tüv die Lichtleistung der Zusatzscheinwerfer addiert wurde. Aber auch nur weil der Kunde direkt danach fragte ob die denn so auch von der Helligkeit zulässig sind.
    Für gewöhnlich max 4 Zusatzscheinwerfer zu den Originalen und fertig.
    Vor allem sind die ja nichtmal Eintragungspflichtig. Also keine Frage, kein Problem.

  • Wie heisst es immer? Wer blöde Fragen stellt bekommt blöde Antworten. Ich hab nur einmal mitbekommen das beim Tüv die Lichtleistung der Zusatzscheinwerfer addiert wurde. Aber auch nur weil der Kunde direkt danach fragte ob die denn so auch von der Helligkeit zulässig sind.
    Für gewöhnlich max 4 Zusatzscheinwerfer zu den Originalen und fertig.
    Vor allem sind die ja nichtmal Eintragungspflichtig. Also keine Frage, kein Problem.

    Nee, es heisst immer: Blöde Fragen gibt es nicht, sondern nur blöde Antworten! Ich suche nach der Referenzzahl beim 250er und habe mich mit dem Thema der Zusatzfernscheinwerfer auseinandergesetzt bzw. dieses hier im Forum versucht. Übrigens ist es falsch das es gewöhnlich max. 4 Zusatzfernscheinwerfer zu den Originalen sind. Hier wird deutlich unterschieden welche, wo und für was für ein Fahrzeug und mit welcher Nutzlast usw..

    Jetzt weiss ich aber immer noch nicht wo ich die Referenzzahl für den 250er finde, am Scheinwerfer oder auf dem Glas kann ich sie nicht entdecken...

  • Doch es gibt blöde Fragen. Grad beim TÜV. Bei meinem Haus TÜV fährt auch ein Prüfer ein Wohnmobil. Und er hat bei seinem eigenen auch vorne die Traverse unter dem Kühler letztes Jahr getauscht. Vorher hab ich die neue sandgestrahlt und Feuer verzinkt. Bei meinem Werkstatt wagen, auch ein 230er Kasten, ist sie auch verzinkt. Und der Meister von der Feuerverzinkerei hat selbstverständlich auch eine verzinkte drin.
    Dann Sprachen wir beim TÜV darüber das die immer wieder durch gammeln und das ich die gerne in Feuerverzinkt anbieten würde und der Prüfer meinte spontan das es eine gute Sache wäre weil die dann endlich mal halten würden.
    Ja klar und ich könnte sie dann offiziell ins Programm nehmen. Da stutzte er kurz und fragte ob das grad eine offizielle Anfrage wäre?

    Ja klar meinte ich. Nicht das nach einem Unfall oder so ein Sachverständiger kommt und meint das der Schaden durch das verzinkte Teil größer ist oder so.
    Da sagte er das ein Rahmen Teil so nachträglich zu Verzinken zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt und das das absolut verboten ist. Und wenn ein Prüfer bei einer Hauptuntersuchung das sieht ist das Fahrzeug sofort stillzulegen.
    Da standen wir nun und sahen uns gegenseitig an und hatten alle drei Fahrzeuge die so sofort stillzulegen wären....
    Dann lachten wir alle und wussten genau wie wir mit dieser Auskunft umzugehen haben.
    Einfach nicht fragen...

  • Merhaba Tuncer,
    ja ich weiß was Du meinst:). Ich wollte beim TÜV ja auch nur eine Bestätigung für mein Zusatzfernlicht welches nicht zu knapp ausfallen sollte. In Deutschland werde ich es kaum gebrauchen jedoch auf den Straßen zwischen Peloponnes und Chalkidiki oder auf der Bergroute zwischen Patiopoulo und Perdikaki im Agrafa-Gebirge wäre es schon hilfreich. Nun denn, TÜV hin oder her, offensichtlich weiß keiner wie die Referenzzahl beim 250er ist.

    Zumindest gibt es Hilfe bei Hella mit Zahlen und grafischen Darstellungen unter dem Thema "Was ist bei (Zusatz-)Fernscheinwerfern gesetzlich erlaubt?" = https://www.ducatoforum.de/www.hella.com/trucklight

    Ich denke entweder werde ich starke Mirco-Zusatzscheinwerfer oder eine LED-Ligthbar anbauen...

    Mit besten Grüßen über den NOK

    Kalinýchta - Heiner

    PS: Ich muss doch nochmal bei Dir in RD einen Mokka trinken, habe es bisher nicht geschafft wenn ich in RD war

  • Wenn man sich klar ausdrücken wo der Wissensbedarf ist, dann kommen auch die richtigen nutzbaren Antworten.

    In der Regel hat ein Leuchtmittel im KFZ eine Nennleistung von 55 Watt, was der Gesetzgeber so vorgesehen hat. Illegal sind Leistung von 100 und mehr Watt. Wie du ja selber mit der Information von Hella gepostet hast, sind in Deutschland bzw. EU bis zu 4 Zusatzlampen zulässig. Was du dann so an Leuchtkraft bekommen kannst, kann leicht errechnen.

    Edgar

    Gruß
    Edgar

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