Auflastung Ducato Maxi ab Bj,2006 auf 4800kg zGG. und Erhöhung der HA auf 2700kg VA 2300 kg

  • Hallo Gemeinde,

    ich bin nur sporadisch hier unterwegs, kann aber sagen, dass man bei Carsten Stäbler auch mit verbauten Goldschmitt Komponenten inzwischen auf 4,8t auflasten kann. Das Gutachten liegt ihm vor und ich habe es bei ihm an einem ALKO Heavy Chassis machen lassen. Es muss auch nicht unbedingt eine Goldschmitt-Felge sein. Es gibt von Alu-Tec oder Rial auch preiswertere Felgen die gut ausschauen und die geforderte Tragfähigkeit haben! Wichtig ist natürlich die Traglast der Hinterreifen. Die müssen 121/119 haben. Vorne reicht die 116er!

    Ich habe vorne 2.300kg und hinten 2.700 kg Achslast.

    Schöne Grüße

    Michael

  • Ja, mit Alko Achse hinten gibt es das Gutachten, aber für Goldschmitt Komponenten eben noch nicht die 2700 für das Fiat Maxi Chassis.

    Ich hoffe mal, die haben es für die Messe im Gepäck!!

    Rüdiger

  • Hallo ihr Lieben,
    Ich habe vor zwei Wochen mit Herrn Stäbler telefoniert ( er ist sehr freundlich und läßt sich viel Zeit ) bezüglich der Auflastung.
    Ja es geht, ich habe die Alko Komponenten verbaut, die Luftbälge und deren Halterung werden ausgetauscht (weil für diese kein Gutachten hat ). und gegen neue getauscht. (Schade, das hätte man früher wissen müßen) Tragfähige Reifen hinten 121er und Felgen sind dann noch nötig.
    Fertig ist der Lack. :klatsch


    Volker

  • Ja es geht, ich habe die Alko Komponenten verbaut,

    Hallo Volker,

    wie bereits hier mehrfach geschrieben wurde geht es hier um die Auflastung mit Goldschmitt-Komponenten.

    Morgen bin ich in Düsseldorf und werde dann noch mal nachfragen.


    Gruß

    Hans - Peter

  • Hallo,

    Goldschmitt wird in den nächsten Tagen die genauen Details bekannt geben. Demnach kann der X250 mit Maxi - Chassis auf 4,8 Tonnen aufgelastet werden. Die VA kann dann bis 2300 kg, die HA bis 2600 kg bekommen. Im Gutachten sind die Goldschmitt - Felgen mit ET68 eingetragen oder mit etwas verringerter Achslast an der HA bis ET38. Felgen anderer Hersteller können bei Einhaltung der ET verwendet werde, müssen dann aber einzeln abgenommen werden.

    Wenn ich mein Gutachten habe werde ich weiter berichten. Wegen anderer Aktivitäten meinerseits, dauert das bei mir aber noch etwas.

    Gruß

    Hans - Peter

  • Hallo Ich hab die Auflastung der HA auf 2600 Kg mit der Goldschmidt Luftfederung und Felgen von RIAL mit einer Tragkraft von 1450 Kg Realisiert .Reifen haben natürlich eine 121 er Traglastindex. Von RIAL gab es ein Gutachten das vom TÜV ohne Probleme anerkannt wurde.

  • Genau, 2600 an der Hinterachse ging bei Goldschmitt mit der Zusatzluftfeder schon immer. Aber eben keine 2700 wie bei VB.

    Rüdiger

  • Hallo Hans Peter,

    während meines Telefonates mit Carsten Stäbler hat dieser mit Goldschmitt telefoniert, laut der Aussage vor ca 3,5 Wochen sei Goldschmitt raus - weile nicht geht.

    Ich bin mal gespannt was auf dem Salon noch passiert.
    Schön wärs auf alle Fälle. denn dann könnten meine Bälge drin bleiben .

    Grüße

    Volker

  • Moin Männer,

    am kommenden Mittwoch will mir der Werkstattmeister erstmal den Unterschied zwischen Zusatzluftfeder für die HA und einer Voll LF f.d. HA erklären.

    Ich weiß das noch nicht so genau, holte mir bisher nur Angebote ein für die Zusatzluftfeder.

    Ob ich eine komplette Auflastung will weiß ich im Moment noch nicht. Eben weil das Zuggewicht vom Anhänger dann auch geringer wird. Und es könnte sein, so einen Kleinwagen hinten dran ist auch toll für die Mobilität später auf großer Tour.

    Habe vorn schon die verstärkten Federn, will nun eine Zweikreis Zusatz LF HA. Und könnte dann evt. später immer noch entscheiden, ob ich die Alufelgen bestelle für einen Sinneswandel zur Auflastung von 4,5t auf 4,8t.

    Stepp by Stepp das geht doch auch und kostet mich nicht alles auf einmal so einen Batzen.

    Bisher rollt meine Hütte gut mit optimaler Gewichtsverteilung und aufgesetzt hab ich erst einmal leicht in zwei Jahren an so einer Schrägen ausgerechnet an einer Tanke.

    In drei Jahren sieht alles anders aus, wenn wir auf große Tour wollen, wird auch mehr eingepackt, daher LF zur Unterstützung HA ist bestimmt besser, oder?

    LG Marlies :wink

    Einmal editiert, zuletzt von Marry (1. Oktober 2016 um 23:32)

  • Zuerst mal zur Anhängelast:
    Wenn Du jemand gescheites findest, der trägt Dir weiterhin die hohe Anhängelast ein UND das hohe ZGG des Zugfahrzeuges, beschränkt aber das Zuggesamtgewicht auf die (meistens) 6 Tonnen. Dann kanst Du Dir variabel aussuchen, ob Du mit schwerem Zugfahrzeug und leichtem Anhänger oder mit leichtem Zugfahrzeug und schwerem anhänger fährst.
    So macht das Sinn, sollte man vor der Eintragung mit demjenigen, der es einträgt, klären.

    Vor der großen Reise macht die Erhöhung der Hinterachslast auf jeden Fall Sinn, da brauchst Du die entsprechenden Reifen und Felgen parallel zur Zusatzluftfeder. Wenn dann mache das auf einmal, ist sonst doppelte Rennerei.

    Rüdiger

  • Ich habe
    zulässiges Gesamtgewicht 4800kg
    HA Last 2700kg
    Anhängelast 1800kg

    wo steht was von 6000kg Gesamtlast? denn das würde ja 6600kg bedeuten....

  • wo steht was von 6000kg Gesamtlast? denn das würde ja 6600kg bedeuten....

    man kann nicht alles zusammenaddieren, ich habe 4,8t zul. GG Womo, 2t Anhängelast und 2,7t HA Last eingetragen. Bei 6t max. Zuggewicht.

  • aber wo steht was von 6000kg ich finde in den Papeiren nirgends diese Zahl????

    Gesamtzuglast= wo steht die?????

  • aber wo steht was von 6000kg ich finde in den Papeiren nirgends diese Zahl????

    Gesamtzuglast= wo steht die?????

    Hallo,

    Bei mir steht in der EG-Bescheinigung unter Punkt 18, gleich nach den Anhängelasten, Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination.

    Auf dem Typenschild steht unter der Fahrgestellnummer das zulässige Gesamtgewicht. Darunter steht die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Zuggesamtgewicht).
    In der nächsten Zeile steht hinter 1- die zulässige Achslast der Vorderachse (Achse 1), hinter der 2- die zulässige Achslast der Hinterachse (Achse 2).

    Bei einem Wohnmobil hast du ein mehrstufiges Typenschildsystem. Das erste ist vom Hersteller des Fahrgestells (Stufe 1). Dann hast du ein Typenschild vom Aufbauhersteller (Stufe 2).

    Nach dem Umbau auf die Vollluftfeder habe ich von Goldschmitt die Stufe 3 bekommen.
    Wenn nun der Hersteller das Zuggesamtgewicht reduziert hat gelten die niedrigsten Werte. Du kannst dir vom Aufbauhersteller dann das Zuggesamtgewicht wieder erhöhen lassen und ein neues Typenschild beantragen.
    Die zulässige Anhängelast kann durch die Berechnung aus D-Wert und der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs begrenzt werden. Wenn die Anhängelast durch das Zuggesamtgewicht begrenzt wird, kann man sich ein höhere Anhängelast "unter Berücksichtigung des Zuggesamtgewicht" eintragen lassen.

    Wenn ein Prüfer die Eintragung der Anhängelast, z.B. bei einer Auflastung, nicht entsprechend betrachtet oder falsch einträgt, wird die Eintragung dadurch nicht richtig. ;)

    Gruß

    Hans - Peter

  • Danke Rüdiger,
    so ähnlich sind meine Gedanken.

    Edgar23

    Zitat

    aber wo steht was von 6000kg ich finde in den Papeiren nirgends diese Zahl????

    Gesamtzuglast= wo steht die?????

    In deiner Zulassung steht unter Punkt o. Zeile 22 das eingetragene ZGG.

    Es sei denn du hast noch eine alte Zulassung??? Oder die haben es vergessen, dann steht es in dem Brief.

    Müßte doch bei jedem in der Zulassung stehen. Oder?

    Schaut mal nach Männer

    LG Marlies :wink

  • Hallo,

    gerade mal nachgeschaut in den Papieren:

    COC:
    - 16.1: zGG Fahrzeug 4250 kg
    - 16.2: zGG Des Zuges 6250 kg
    - 18.3: max Anhängelast 2000kg

    In der Zuslassungsbescheinigung Teil I sowie in Teil II, steht vom Punkt 18.2 aus dem COC nichts.

    Wurde also nicht übertragen.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hallo,

    sehe gerade meinen Fehler.
    Es muss natürlich heißen:
    In der Zuslassungsbescheinigung Teil I sowie in Teil II, steht vom Punkt 16.2 aus dem COC nichts.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Mein Pössel auf Maxi-Fahrgestellt (EZ 08/12) ist von 3,5 auf 4,25 augelastet worden. Hinten Goldtschmitt-Luftfederung.

    Die 3,5 t Anhängelast blieben.

  • Mein Pössel auf Maxi-Fahrgestellt (EZ 08/12) ist von 3,5 auf 4,25 augelastet worden. Hinten Goldtschmitt-Luftfederung.

    Die 3,5 t Anhängelast blieben.

    Hallo,

    das kann durchaus so sein. Dann muss deine Anhängerkupplung einen D-Wert von mindestens 18,9 kN haben und dein Zuggesamtgewicht liegt bei mindestens 7,75t. Da du einen Kastenwagen hast, brauchst du keine Rahmenverlängerung. Die begrenzt meist, bei Wohnmobilen auf einem Chassis aufgebaut sind, den D-Wert der gesamten Zugvorrichtung.

    Wie gesagt nicht alles was eingetragen ist hält einer späteren Überprüfung stand.

    Gruß

    Hans - Peter