Hallo Markus,
zuerst einmal wünsche ein gutes neues Jahr!
Ich glaube, ich habe mich undeutlich ausgedrückt oder werde falsch verstanden.
Mit Aufbau ist natürlich der komplette gemeint gewesen, also auch mit allen daran befindlichen Teilen die von Fremdfirmen geliefert wurden. Könnte ich diesen "Aufbau" abnehmen, würde quasi nur noch das von FIAT gelieferte Fahrgestell, in unserem Fall der Leiterrahmen mit Führerhaus, übrig bleiben, für den dann FIAT die Gewährleistung übernimmt. Nun muss ich mal genau nachschauen, ob das nur eine Empfehlung war, die Gewährleistung dort machen zu lassen, oder ob evtl. die Erfüllung der Gewährleistung an FIAT übertragen wurde.(wenn das gehen sollte) Natürlich ist das alles auch bei uns rechtlich geregelt. Aber das mit unserem Recht ist immer so eine Sache. Auch wenn alles eindeutig ist, dauert es manchmal unendlich lange, bis man es auch bekommt. Darf ich seit über 15 Monaten hautnah erleben.
Es ging in diesem Fall auch eigentlich nur um eine evtl. auch bei dem neuen 290er vorhandene Undichtigkeit zwischen Scheibe und Windlauf. Was soll da der Aufbauhersteller dran machen, wenn das dort reklamiert würde? Es wird dann genau das gemacht, was Du in # 15 geschrieben hast. Warum soll man diesen umständlichen Weg gehen?
Übrigens kann nicht nur der Händler die Verbringungskosten zu FIAT in Rechnung stellen, sondern normalerweise auch der Käufer dem Händler, wenn er wegen einer Gewährleistung das Fahrzeug zum Händler bringt. Ich meine aber gelesen zu haben, dass der Erfüllungsort der Gewährleistung durch Vertrag geregelt werden kann. Ist aber hier jetzt unerheblich. Nur, diese Verbringungskosten stellt selten ein Käufer seinem Händler in Rechnung, da er dann als "unliebsamer" Kunde abgestempelt wird. Man benötigt diesen Händler ja mindesten 2 Jahre und darüber hinaus noch wegen der Dichtigkeitsgarantie und legt sich deshalb nach Möglichkeit nicht mit diesem an. Freundlichkeit hilft meistens mehr!
und Gruß,
T337
Klaus-Dieter