Hallo,
obwohl dieses Thema schon zigmal in diesem Forum durchgekaut wurde und ich einige Tage mit dem Lesen der entsprechenden Beiträge sowie weiteren Internetrecherchen und Telefonaten mit Händlern und Herstellern verbracht habe, stecke ich jetzt in einer Sackgasse und würde mich über sachkundige Hilfe freuen.
Vorhandenes Fahrzeug ist ein Dethleffs Globe S 701 auf Fiat 250 BJ. 2012 mit ursprünglich zulässigem Gesamtgewicht von 3500 kg. Die Original Vorderachslast ist in den Detlefs COC Papieren mit 1850 kg maximal und die Hinterachslast mit 2000 kg maximal eingetragen. Reifengröße 215/70R15C/CP 109Q auf Serienstahlfelge.
Direkt beim Kauf habe ich die Auflastung auf 3850 kg mitbezahlt, die ja bekanntlich ohne Änderungen am Fahrzeug stattfindet und nur aus einem Din A 4 Blatt, der Herstellerbescheinigung besteht, auf der sich Hinweise zur geänderten Eintragung der Achslasten und des zulässigen Gesamtgewichtes befinden. Im Einzelnen muss die Vorderachslast auf 1950 kg und die Anhängelast auf 1900 kg sowie das zulässige Gesamtgewicht auf 3850 kg angepasst werden. Die Hinterachslast bleibt unerwähnt. Leider hat die Dame auf der Zulassungsstelle das übersehen und den Wert für die Anhängerkupplung im Fahrzeugschein unter Hinterachslast eintragen, so daß da nun statt ursprünglich 2000 kg nur noch 1900 kg steht. Ist auch bis jetzt keinem aufgefallen, mir auch nicht, bis ich auf der Waage war und eine Hinterachslast von 2040 kg tatsächlich festgestellt habe. Daraufhin habe ich die Typenplakette im Motorraum kontrolliert und die Abweichung festgestellt.
Zwei Monate nach dem Kauf (also im Sommer letzten Jahres) wurde eine 8 Zoll Zusatzluftfederung von Goldschmitt an der Hinterachse eingebaut. Leider hat der TÜV Prüfer in das zu der Abnahme gehörende Beiblatt zum Fahrzeugschein das zulässige Gesamtgewicht mit 3499 kg ebenfalls falsch eingetragen. es waren vorher ja bereits 3850 kg.
Alles in Allem also ein ganz schönes Durcheinander.
In Kürze werden an der Vorderachse Schraubenfedern von Goldschmitt eingebaut und im gleichen Atemzug wollte ich auch gerne beide Achsen auf die maximalen Achslasten aufrüsten, also Vorderachse auf 2000 kg und Hinterachse auf 2240 kg. Laut Goldschmitt Gutachten ist das ja mit der bei mir eingebauten Luftfederung möglich, solange man die Rad/Reifenkombination und Felgen ändert. Also müßte ich ich bei den Reifen auf 225/70R15C/CP 112S gehen, die ja dann eine Traglast zusammen von 2240 kg haben. Die Serien Stahlfelge packt es allerdings dann nicht mehr, Alufelgen von Goldschmitt schaffen es zwar, allerdings möchte ich gerne eine kostengünstigere Lösung herbeiführen.
Ich habe also auf die hier im Forum oftmals erwähnten Stahlfelgen Typ 8877 von Alcar zurückgegriffen, die es auch von Kronprinz und anderen gibt. Diese haben eine höhere Traglast und sind eigentlich bis zu 2240 kg je Paar am Fiat Ducato (Hinterachse) zulässig, sie wären also aus Kostengründen die Ideallösung.
Jetzt kommt das große aber.....
Für diese Felgen gibt es bei Alcar auch Gutachten, jedoch nur für die Fiat Ducato Basisfahrzeuge und die e .. Nummer die im Fiat COC steht.
Jedes Wohnmobil, welches irgendwo von einem zweiten Hersteller einen Wohnmobilaufbau erhält, bekommt ja dann zur Zulassung in den Straßenverkehr eine neue e... Nummer, die von der ersten Nummer abweicht, und dafür gibt es laut Auskunft der Firma Altar kein Gutachten, Zitat Firma Altar : Mit dem Radgutachten für das Basis-Fahrzeug ist die Verwendung nicht TÜV-konform. Maßgeblich ist, was im Gutachten steht. Und die Fahrzeug-ABE-Nummer des umgerüsteten Fahrzeuges steht nicht im Gutachten.
Also geht es doch nur mit den Goldschmied Alufelgen?
Wie haben andere hier das Problem mit der Eintragung gelöst, denn die Felge 8877 wird hier ja scheinbar von einigen gefahren?
Vielen Dank für Eure Hilfe.