Auflastung auf maximale Achslasten

  • Hallo,

    obwohl dieses Thema schon zigmal in diesem Forum durchgekaut wurde und ich einige Tage mit dem Lesen der entsprechenden Beiträge sowie weiteren Internetrecherchen und Telefonaten mit Händlern und Herstellern verbracht habe, stecke ich jetzt in einer Sackgasse und würde mich über sachkundige Hilfe freuen.

    Vorhandenes Fahrzeug ist ein Dethleffs Globe S 701 auf Fiat 250 BJ. 2012 mit ursprünglich zulässigem Gesamtgewicht von 3500 kg. Die Original Vorderachslast ist in den Detlefs COC Papieren mit 1850 kg maximal und die Hinterachslast mit 2000 kg maximal eingetragen. Reifengröße 215/70R15C/CP 109Q auf Serienstahlfelge.

    Direkt beim Kauf habe ich die Auflastung auf 3850 kg mitbezahlt, die ja bekanntlich ohne Änderungen am Fahrzeug stattfindet und nur aus einem Din A 4 Blatt, der Herstellerbescheinigung besteht, auf der sich Hinweise zur geänderten Eintragung der Achslasten und des zulässigen Gesamtgewichtes befinden. Im Einzelnen muss die Vorderachslast auf 1950 kg und die Anhängelast auf 1900 kg sowie das zulässige Gesamtgewicht auf 3850 kg angepasst werden. Die Hinterachslast bleibt unerwähnt. Leider hat die Dame auf der Zulassungsstelle das übersehen und den Wert für die Anhängerkupplung im Fahrzeugschein unter Hinterachslast eintragen, so daß da nun statt ursprünglich 2000 kg nur noch 1900 kg steht. Ist auch bis jetzt keinem aufgefallen, mir auch nicht, bis ich auf der Waage war und eine Hinterachslast von 2040 kg tatsächlich festgestellt habe. Daraufhin habe ich die Typenplakette im Motorraum kontrolliert und die Abweichung festgestellt.

    Zwei Monate nach dem Kauf (also im Sommer letzten Jahres) wurde eine 8 Zoll Zusatzluftfederung von Goldschmitt an der Hinterachse eingebaut. Leider hat der TÜV Prüfer in das zu der Abnahme gehörende Beiblatt zum Fahrzeugschein das zulässige Gesamtgewicht mit 3499 kg ebenfalls falsch eingetragen. es waren vorher ja bereits 3850 kg.

    Alles in Allem also ein ganz schönes Durcheinander.

    In Kürze werden an der Vorderachse Schraubenfedern von Goldschmitt eingebaut und im gleichen Atemzug wollte ich auch gerne beide Achsen auf die maximalen Achslasten aufrüsten, also Vorderachse auf 2000 kg und Hinterachse auf 2240 kg. Laut Goldschmitt Gutachten ist das ja mit der bei mir eingebauten Luftfederung möglich, solange man die Rad/Reifenkombination und Felgen ändert. Also müßte ich ich bei den Reifen auf 225/70R15C/CP 112S gehen, die ja dann eine Traglast zusammen von 2240 kg haben. Die Serien Stahlfelge packt es allerdings dann nicht mehr, Alufelgen von Goldschmitt schaffen es zwar, allerdings möchte ich gerne eine kostengünstigere Lösung herbeiführen.

    Ich habe also auf die hier im Forum oftmals erwähnten Stahlfelgen Typ 8877 von Alcar zurückgegriffen, die es auch von Kronprinz und anderen gibt. Diese haben eine höhere Traglast und sind eigentlich bis zu 2240 kg je Paar am Fiat Ducato (Hinterachse) zulässig, sie wären also aus Kostengründen die Ideallösung.

    Jetzt kommt das große aber.....

    Für diese Felgen gibt es bei Alcar auch Gutachten, jedoch nur für die Fiat Ducato Basisfahrzeuge und die e .. Nummer die im Fiat COC steht.
    Jedes Wohnmobil, welches irgendwo von einem zweiten Hersteller einen Wohnmobilaufbau erhält, bekommt ja dann zur Zulassung in den Straßenverkehr eine neue e... Nummer, die von der ersten Nummer abweicht, und dafür gibt es laut Auskunft der Firma Altar kein Gutachten, Zitat Firma Altar : Mit dem Radgutachten für das Basis-Fahrzeug ist die Verwendung nicht TÜV-konform. Maßgeblich ist, was im Gutachten steht. Und die Fahrzeug-ABE-Nummer des umgerüsteten Fahrzeuges steht nicht im Gutachten.


    Also geht es doch nur mit den Goldschmied Alufelgen?


    Wie haben andere hier das Problem mit der Eintragung gelöst, denn die Felge 8877 wird hier ja scheinbar von einigen gefahren?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Also geht es doch nur mit den Goldschmied Alufelgen?

    Auf jeden Fall sind diese aufgrund ihrer Zulassung und hoher Traglast empfehlenswert, deshalb haben wir an unserem 251 er diese ebenfalls verbaut.

    Aufgrund der immer ungleichen Radbelastung an einer Achse, müssen die Traglasten der Einzelräder immer höher liegen als der Wert ( Achlast / 2 )

    Die zulässige Hinterachslast hängt auch immer vom zul. Fahrzeuggewicht ab und wird dann berechnet. So dürfen übertrieben gesagt nicht 80 % des Fahrzeug Gewichtes auf der Hinterachse liegen, dann hättest Du vorn keine Traktion mehr.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Hallo,

    - 2240 kg gewünschtes Hinterachs- Maximalgewicht sind ja auch nicht mal 60% vom zulässigen Gesamtgewicht.

    - dass die Summe der Enzelräder - Maximalwerte höher liegen muss als die Summe beider geteilt durch zwei erscheint mir zwar logisch, ist aber glaube ich , nicht erforderlich. Jedenfalls habe ich meinen Recherchen darüber nicht einen einzigen Satz gefunden. Außerdem haben die Reifen ja auch nur eine Traglast von 2x1120 kg und damit bekommt man es eingetragen, so stehst im Goldschmitt Gutachten.

  • In Kürze werden an der Vorderachse Schraubenfedern von Goldschmitt eingebaut und im gleichen Atemzug wollte ich auch gerne beide Achsen auf die maximalen Achslasten aufrüsten, also Vorderachse auf 2000 kg und Hinterachse auf 2240 kg. Laut Goldschmitt Gutachten ist das ja mit der bei mir eingebauten Luftfederung möglich, solange man die Rad/Reifenkombination und Felgen ändert. Also müßte ich ich bei den Reifen auf 225/70R15C/CP 112S gehen, die ja dann eine Traglast zusammen von 2240 kg haben. Die Serien Stahlfelge packt es allerdings dann nicht mehr, Alufelgen von Goldschmitt schaffen es zwar, allerdings möchte ich gerne eine kostengünstigere Lösung herbeiführen.


    Hallo
    Habe auch von Goldschmitt hinten die Luftfederung und die aufgelastete hinterachse auf 2240 kg mußte dabei von 15 auf 16 zoll umsteigen
    Vorne die verstärkte Federn aber nur wegen des Niveau (ca.5cm höher).
    Ich bekomme kaum 1800kg auf die Vorderachse und habe sie nicht aufgelastet
    ps. Habe 35 light Fahrwerk
    Gruß kalle

  • Soweit mir bekannt ist, darf ich laut COC vom Basisfahrzeug und auch vom Dethleffs COC nur 15 Zoll fahren. Eine Aufrüstung auf 16 Zoll ist leider nicht möglich.

  • Hallo,
    drucke Dir das Gutachten aus und fahre mal zum TÜV. Der Sachverständige soll sich das anschauen und kann dann entscheiden, ob er es einträgt oder nicht. Hatte hier bei den TÜV in der Nähe schon einige Sachen nachgefragt, u.a. auch bzgl. der Kronprinz Felge mit 225/70/15 und Auflastung auf 2240 Kg HA-Last. Aussage : passt schon, kann ich so eintragen, wenn Sie Zusatzfedern oder Zusatzluftfedern, die für die Auflastung zugelassen sind einbauen.
    Also: Einfach dort anfragen und wenn er es macht, zur Eintragung diesen Sachverständigen "schnappen".

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Moinsen,

    es muß unterschieden werden zwischen ABE und Gutachten.

    Die ABE ist eine Betriebserlaubnis, hier muß die E-Nummer des Fahrzeuges in der ABE genannt werden. Desweiteren müssen die Auflagen zur ABE berücksichrtigt werden, in vielen Fällen reicht es dann aus die ABE im Fahrzeug mitzuführen.

    Ein Gutachten ansich stellt keine Betriebserlaubnis dar, es dient zur Erlangung selbiger.

    Die ABE bezieht sich auf die Ducato Kastenwagen, nur bei diesen Fahrzeugen ist die ABE gültig. Ist auch logisch, hier liegen definierte Maße der Radhäuser, Achsen etc. vor, der Felgenhersteller läßt das einmal abnehmen und die Betriebserlaubnis wird erteilt.

    Bei den durch Aufbauhersteller gefertigten Fahrzeugen ist das aber nicht so, hier gibt es je nach Aufbau/-Hersteller unterschiede, also müßte für jede Aufbau/Felgenkombination eine Abnahme gemacht werden. Das ist den Herstellern aber zu Aufwändig und zu teuer. Es wird ein Teilegutachten erstellt für das die zum Betrieb notwendigen Prüfungen Festigkeit/Achslast/Dimensionen/Auflagen/Fhzgtyp/Felgenbezeichnung etc. dokumentiert sind. Mit diesem Gutachten fährt man zum Prüfingenieur, dieser prüft ob Ordnungsgemäß montiert ist und ob durch die Montage z.B. der Felgen keine Gefahr ausgeht, also ob z.B. nix schleift oder klemmt. Er erstellt ein Abnahmegutachten, mit diesem dem Teilegutachten und den Fahrzeugpapieren erfolgt dann in Regel der Eintrag. in die Fahrzeugpapiere.

    Bei unserem vorherigen Womo unterschied sich die E- Nummer der Kastenwagen-ABE an nur einer Stelle, folglich ungültig. Eintragung über Gutachten nach Rücksprache TÜV kein Problem.

    Stefan

  • Soweit mir bekannt ist, darf ich laut COC vom Basisfahrzeug und auch vom Dethleffs COC nur 15 Zoll fahren. Eine Aufrüstung auf 16 Zoll ist leider nicht möglich.

    Noch mal ein Hallo
    Vor der Auflastung stand auch nur 15 zoll in den Papieren.
    Mit 15 zoll keine Auflastung auf 2240kg Achslast!
    Deshalb ist ja auch ein Gutachten nötig
    "Aber vieleicht hat sich ja was geändert"
    Gruß Kalle

  • [Mit 15 zoll keine Auflastung auf 2240kg Achslast!


    Gruß Kalle

    Mit den Goldschmitt GS4 und 225/70 R15 C geht die Hinterachse auf 2240 kg und vorne auf 2000 kg.

    So habe ich es eingetragen bekommen, nach Gutachten von GS

    Wenn bei den Stahlfelgen die Maße stimmen, ET , Breite und Traglast werden die auch eingetragen.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Hallo dieter2, kannst du mir verraten welches zulässiges Gesamtgewicht du jetzt eingetragen hast und welche Anhängelast eingetragen ist.

    Gruß Roland :wink

  • Hi dieter2, danke erst mal. Theoretisch könntest du ja jetzt 4240 kg Gesamtgewicht haben, oder scheitert es da an den Bremsen? Die 3850 kg hättest du ja ohne Umbau auch gekommen oder? Was war dein Grundgedanke für den Umbau? Die Anhängelast hat sich trotz Umbau auf 1900 kg verringert, also kann ich das bei mir vergessen ich brauch die 2000 kg für mein Bootshänger. Aber mit Hänger darf ich ja zum Glück 3595 kg haben. Und auf der Hinterachse 2100 kg.

    Gruß Roland

  • Hallo Roland

    Der Grundgedanke war die Achslasterhöhung.

    Die Hinterachse war permanent bei 2000 kg überladen.
    Vorne ist so gut wie kein Gewicht hinzubekommen, alles spielt sich über die Hinterachse ab.

    Die Anhängelast reicht mir locker, unser Smart auf Hänger bringt höchstens 1500 kg zusammen.

    Normal könnte ich auch den Passus "Gesamtgewicht,mit Hängerbetrie +100 kg " eintragen lassen, steht in der COC

    Unser Womo wurde ab Werk mit 3850 kg geordert und zwischenzeitlich auf 3500 kg abgelastet und wieder aufgelastet.
    Da ist dieser Passus vergessen worden.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Hallo, unser Nexxo auf FIAT 35 Ligth mit 148 PS habenw ir auch umrüsten lassen. Ich habe auch die 2-Kreis Zusatzluftfederung mit Kompressor von G und dazu GSM4 Felgen. damit auch ein Gutachten für VUH - mit den Goldschmitt GSM4 und 225/70 R15 C; d.h. damit geht die Hinterachse auf 2240 kg und vorne auf 1850 kg. So habe ich es eingetragen bekommen, nach Gutachten von G. im Amt. Vorn reicht immer und hinten ist es jetzt im Normbereich. :) Gruß Joachim

    Liebe Grüße Joachim

    Ein Leben ohne Freunde
    Ist wie eine weite Reise
    Ohne Gasthäuser.

    Demokrit 460-370 v.Christi

  • Hallo,
    war gestern beim TÜV zur Vorführung:
    Ducato 250 light Chassis, Auflastung hinten auf 2240 Kilo.
    Goldschmidt Luftfedern waren schon drin, es ging nur noch um die Felgen / Reifen für die höhere Radlast.
    Bei mir hat das gestern mit den Cromag 8877 gut geklappt, aber der gute Mann hat bestimmt 50 Minuten nach dem passenden Nachtrag zum Gutachten gesucht.
    Ich war vor zwei Wochen mit allen Unterlagen (Gutachten für Felge, Goldschmiit-Gutachten) bei genau dem Sachverständigen, der das gestern abgenommen hat und habe gefragt, ob ich die Felge nehmen kann oder nicht.
    Er hat ja gesagt und dann hat es ja auch geklappt.
    Gruß
    Hermann