Hallo zusammen,
in meinem WOMO sind 6 Sitzplätze im KFZ-Schein eingetragen, habe aber nur für Fahrer und Beifahrer Gurte. Erstzulassung ist 12.03.1992. Darf ich nun hinten auch Fahrgäste mitnehmen, obwohl keine Gurte vorhanden sind? Wer kann mir hier Auskunft geben?
Liebe Grüße
OldBoy
Sichedrheitsgurt
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- [ 290er ]
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OldBoy -
29. März 2015 um 18:47 -
Unerledigt
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Denke ned. Geh mal auf eine Tüv-Seite.vg
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Da gibt es eine Bestandsschutz-Regelung. Genaueres musst du aber erfragen...
Gruß Sven
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Ja, darfst Du.
Ausschlaggebend ist die Erstzulassung.
In meinen Käfern sind gar keine Gurte, darf ich auch mit fahren
Gruß Michael
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Hallo, bei meinen alten 290er womo , BJ 1992 , waren 3 Sitze eingetragen , ( Fahrer Beifahrer und ein Sitz ganz hinten im Womo )
auch beim hinteren Sitz war ein Gurt vorhanden , aber es war nur ein Beckengurt ,
lg.klaus
PS: komme zwar aus Österreich aber das womo war aus Deutschland ( Erstzulassung )
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genau genommen müssen bei EZ ab 01.01.1992 Gurte in Fahrtrichtung vorhanden sein.
für Quer oder entgegen der Fahrtrichtung jedoch nicht! -
bei meinem 290er Weinsberg Bj1992 sind 6 Sitzplätze eingetrgen, Gurte haben die beiden vorderen natürlich, und hinten die beiden in Fahrtrichtung haben Beckengurte, entgegen der Fahrtrichtung habe ich auch keine.