1,9l Partikelfilter?

  • Hallo
    Nun ist es soweit, mein Vorort wurde Umweltzone.

    Ich habe für den 1,9l Diesel Bj. 88 keine Nachrüstmöglichkeit gefunden, stimmt das? Wenn das so währe würde ich eine Ausnahmegenehmigung für 25 Euro bekommen.
    Habe nur für den 2,5l Partikelfilter gefunden.

    Könnt ihr mir weiterhelfen?
    yamas

  • Bisher gibt es für den 1,9 ob Sauger oder Turbo keine Filter. Zumindest für die 280/290 Modelle
    Beim 230 gibt es was für den 1,9 aber das nützt dir nichts.
    Da wird die Ausnahmegenehmigung die einzige Möglichkeit sein.
    Sorry.

    Udo

    Hymer Camp 64 auf Ducato 290, Baujahr 1991, 95 gnadenlose PS, Spurtstark am Hang.
    Alt aber unser und nun offiziell mit grüner Plakette. 8o

    Ja und es lohnt sich doch. 160€ weniger Steuern und überall fahren dürfen wo man will.
    Mal sehen wie lange noch. :cursing:

  • Das währe ja nicht schlecht, da die Genehmigung nur 25€ kostet und für ganz BaWü gilt.

  • Hallo,

    werde mir für mein Auto, ist aber ein 230er, bei der Fa. SK Handels AG einen Filter kaufen. Kannst ja bei denen mal schauen oder nachfragen ob die was für dich haben.
    25 € für eine Ausnahmegenehmigung und für ganz BaWü? Bist du dir da sicher?

  • Soweit ich weiß, gibt es das nur in BW und gilt nur für die Einfahrt in DEINE Zone auf kürzestem Weg von der nächsten Nicht-Zone aus. Zumindest habe ich das so aus einer Auskunft vom LRA Esslingen verstanden

    Gruß Sven

  • BaWü ist das einzigste BL das das einheitlich macht.
    Eine Ausnahmegenehmigung gilt im Wege der gegenseitigen Anerkennung durch die erteilenden Behörden grundsätzlich für alle Umweltzonen in Baden Württemberg.
    Quelle:Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
    http://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/reda…Fahrverbote.pdf

    Nur die Gebühren werden je Komune Unterschiedlich festgelegt. In Reutlingen ist dies der Mindestsatz von 25€.

  • Der Text ist von 2011 und die Ausnahmeregelungen sind bis Ende 2012 angegeben. Außerdem muss das Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegen, um eine Neubeschaffung nicht durchführen zu müssen usw, usw.

    Das was ich meinte, ist eine Sondergenehmigung, das Fahrzeug zum Be- und Entladen bis vor die eigene Haustüre zu fahren.

    Na ja, ich rüste nach, ist letztendlich (leider) die einzige Lösung außer (Zwangs-) Verschrotten...

    Gruß Sven (der jetzt dann natürlich richtig viel für die Umwelt getan hat - damit andere noch mehr Dreck produzieren können a'la S21)

  • Moin Moin
    hier kannste das nachlesen. (für BaWü)

    http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web…=0&vbid=1575753

    So wie ich es auf die schnelle überflogen habe, hast du nicht wirklich eine Chance auf eine Ausnahmegenehmigung.
    Die ist an einige Bedingungen geknüpft und scheinbar auch zeitlich begrenzt.

    Gruß Volker
    ps: ab 2018 kannste ein H-Kennzeichen bekommen ... das stört dich keine "sinnlose" Umweltzone mehr.

  • Zitat

    Außerdem muss das Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegen, um eine Neubeschaffung nicht durchführen zu müssen usw, usw.


    Nein das stimmt nicht, lese bitte:
    2.1.3
    Fahrten von folgenden Fahrzeugen oder Fahrten für folgende Zwecke
    c.
    -
    Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken.
    Auf diese Fahrzeuge finden nur Ziff. 1.1 und Ziff. 1.5 Anwendung. Die Anwendung der
    Ziff. 1.1 beschränkt sich auf den Nachweis, dass die Nachrüstung technisch nicht möglich ist.

    Einziger Nachweis ist die Nicht Nachrüsbarkeit!!!!!!

    http://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/reda…Fahrverbote.pdf

  • Moin, Moin

    lies einmal:


    -
    II B 2. Absatz

    Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge ohne Plakette (Schadstoffgruppe 1) oder mit roter Plakette (Schadstoffgruppe 2)
    gelten längstens bis zum 31. Dezember 2012. Nach diesem Zeitpunkt ist die Neuerteilung
    oder Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nicht möglich

    --


    Wenn ich es richtig interpretiere so muß dein Fz mindestens eine gelbe Plakette haben.
    Hast du die?

    Gruß Volker

  • Nur zu Info:
    Ich habe nun für 24€ die Ausnahmegenehmigung bekommen. Sie dient zur Urlaubsfahrten und alles was mit dieser zu tun hat, also auch Vorbereitungen. Auf der Genehmigung steht das diese nur für Reutlingen gültig ist, wobei man da streiten kann, da es in BaWü eine gegenseitige Anerkennungspflicht gibt. Landkreise in BaWü müssen ihre Genehmigungen gegenseitig Anerkennen.
    Egal, Hauptsache ich hab am Wohnort keine Probleme.