WoMo = PKWß

  • Guten Tag zusammen,
    zunächst einmal meinen herzlichen Dank für die Aufnahme in dieses Forum.

    Ich habe seit einigen Tagen einen neuen Kastenwagen als Womo. ( Vantourer 600)
    Nun ist mir aufgefallen, dass entgegen der Eintragung bei meinem vorherigen WoMo, im
    Fahrzeugschein unter Punkt 5, Bezeichung der Fahrzeugklasse und Aufbau, steht:
    Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze, Wohnmobil.
    Daraus ergibt sich für mich die Frage habe ich jetzt einen PKW und darf auf PKW-Parkplätzen parken
    oder habe ich ein Wohnmobil und darf dort nicht parken.
    Vielleicht kennt sich ja damit irgendwer aus.
    Für Euere Antworten bedanke ich mich schon jetzt.
    Viele Grüsse
    Rolf

  • Hallo Rolf,

    wenn dein Kastenwgen bis 3,5 Tonnen hat, bist du jetzt in der Zwickmühle.

    Auf Parkplätzen mit dem Pkw Zeichen darfst du nicht - dein Wohnmobil ist kein Pkw.
    Auf Parkplätzen mit dem Lkw darfst du auch nicht - der ist nur für KFahrzeuge über 3,5t

    Als ich noch ein leichteres WoMo hatte, habe ich mich meist auf den Pkw-Parkplatz an den Autobahn zur Pause gestellt.
    Ich wollte den Lkw-Fahrern nicht den wenigen Platz wegnehmen.
    Heute sehe ich allerdings auch vermehrt WoMo Schilder an diesesn Plätzen und meist auch schon Fahrbahnverängungen für den Pkw Beriech.
    Da bleibt nur der Lkw Bereich.

    Innerstädtisch sieht das ganze natürlich anders aus.
    Da wo Parkraum begrenzt ist, gibt es immer schnell Leute , die zum Hilfe-Sheriff mutieren und die WoMos auf Pkw Parkplätzen anschwärzen, einparken oder schlimmeres.

    Dorf bin ich schon vorsichtiger!

    Viele Parkplätze, zB an Supermärkten sind gar nicht reglementiert.
    Und wenn ich dort einkaufe parke ich auch mit meinen fast 8 Meter über 4 Pkw Plätze.
    Dann allerdings immer schon am Rand - anders ist meist eh kein Platz.

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,


  • Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze, Wohnmobil.

    Es ist und bleibt ein Wohnmobil und -wie Heiko schon schrieb- dürfte nicht auf reine PKW-Parkplätze, reine LKW auch nicht :wein . Die Wriklichkeit sieht oft anders aus. In mehr als 20 Jahren habe ich noch nie ein Ticket bekommen, obwohl ich dort parke, wo es möglich ist... außer auf Behindertenparkplätzen.

    Zu den Personenzahlen. Du darfst nur so viele mitnehmen, wie auch Sicherheitsgurte vorhanden sind, meistens wohl 4. Mein La Strada von 2004 hatte noch die Option bis zu 6 Personen zu befördern, 4 angeschnallt, 2 ohne. War erlaubt, geht heute aber nicht mehr.

  • Hallo,
    unter 5. steht "Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl." und "Wohnmobil". Unter J. :"M1". Unter 4. steht aber "SA".
    M1: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    SA: Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Wohnmobil

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )