Eberspächer: Hydronic, D5W SC, 50W/12V

  • Moin @ all,
    ...habe in meinem gebraucht gekauften WoMo eine
    [font='&quot']Eberspächer: Hydronic, D5W SC, 50W/12V
    [/font]
    Zusatzheizung vorgefunden. Heizt wohl das Kühlwasser auf .
    möchte wissen, ob man den Heizkörper nach 10 Jahren tauschen muß.
    Und ob der TÜV bei Nichttausc h die Plakette verweigert.
    Habe schon Eberspächer angemailt. aber keine Antwort erhalten.
    Gud gohn Helvi

    Nichts ist beständiger, - als der Wandel.

  • Hallo Helvi,

    dein Wärmeüberträger muss nicht nach 10 Jahren gewechselt werden.
    Das bezieht sich nur auf Luftheizgeräte und du hast ein Wasserheizgerät.
    Gruß Peter

  • Moin,
    inzwischen hat Fa. Eberspächer doch geantwortet und zwar wie folgt:

    " WECHSELPFLICHT bei Wärmetauscher der Luftheizgeräte

    Die EG-Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG enthält gegenüber der bisher gültigen TA 27 keine

    Forderung des Wärmetauscherwechsels bei Luftheizgeräten nach 10 Jahren Betriebszeit.

    Um den Sicherheitsstandard auf dem bisherigen Niveau zu halten, hat sich

    Eberspächer entschieden, die Wechselpflicht des Wärmetauschers nach 10 Jahren

    beizubehalten und als Herstellervorschrift in die „Technische Dokumentation“ einzufügen.

    Für die Beibehaltung dieser „Vorschrift“ haben uns folgende Überlegungen veranlasst;


    der Wärmetauscher wurde hinsichtlich Material und Konstruktion nicht verändert........."

    Folgere für mich daraus:
    ....Eine Verpflichtung zum Wechsel, den der TÜV verlangen könnte, besteht nicht mehr.
    Vielmehr schützt sich die Fa. Eberspächer durch diese techn. Vorschrift vor evtl. Schadenersatzansprüchen, wenn das Heizgerät das WoMo "abfackeln" sollte.
    Also muß jeder für sich entscheiden, ob......
    Gud gohn + Danke für die Antworten....Helvi

    Nichts ist beständiger, - als der Wandel.