Anhänger mit 100 km/h Zulassung am Womo

  • Hallo Ihr,

    ich hab da eine Frage ich möchte einen 750 KG Anhänger mit 100 km/h Zulassung für mein Womo. Jetzt habe ich gehört das ein Anhänger nur dann eine 100ter Zulassung bekommt wenn er immer mit dem selben Fahrzeug gezogen wir und wenn ein anderes Fahrzeug den Hänger zieht darf man nur 80 fahren, ist da was drann ich kann es mir ja nicht vorstellen. Bestimmt weis einer von euch mehr.

    Gruß Jürgen

  • Das war mal früher so bei der ersten 100er Freigabe. Ich habe noch so einen alten Wohnwagenanhänger, blos der dazu gehörige PKW ist längst hinterm Ural oder in Afrika...
    Damals war es erforderlich dass nicht nur auf dem Anhänger hinten ein großes 100er Schild mit Siegel aufgeklebt war, sondern zusätzlich im Zugfahrzeug in der Mitte der Windschutzscheibe ein kleines 100er Schild. Mit der Novelle der Ausnahmegenehmigung ist der Bezug zum Zugfahrzeug entfallen.

    Allzeit gute Reise und

    Grüße vom Diesel-Georg :wink


    Zitat Hape Kerkeling: "Ich bin dann mal wech....."

  • Hallo

    beruhigt brauchts Du nur sein, wenn Du ein WoMo unter 3,5 t hast. Denn die Ausnahmeregel gilt nur für Fahrzeuge mit einem zGG bis 3,5t.

    Gruß Rüdiger

  • Ja,
    und relativ beruhigt kann man sein, wenn man ein Womo größer 3,5 to. hat, dem man es nicht gleich ansieht, dass es so schwer ist.
    Gruß

  • was wohl auch noch wichtig ist das zugfahrzeug muß ABS haben,sonst wird das nix mit der 100 zulassung.wurde mir mal so beim TÜV gesagt.ob es stimmt???? kann ich nix sagen,aber ich vertraue dem menschen vom TÜV.denn der sollte es doch wissen.

    oder hat jemand andere infos ???

  • Hallo!

    Das Zugfahrzeug muß mit ABS ausgerüstet sein!!! Da Du ja bei denem 280er dieses Extra bestimmt nicht hast, ist auch nichts mit 100Km/h drin!!!

    Grüße Artur

  • Und zum Abs muss der Anhänger Stossdämpfer haben und darf nur Max. 5 Jahre alte Reifen haben.

  • Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.

    Aber das sind alles Dinge die den Anhänger betreffen. Der hat entweder eine 100er Zulassung oder aber nicht.
    Ob dann im Zusammenhang mit dem Zugfahrzeug die 100er Zulassung auch genutzt werden darf (sprich: das Zugfahrzeug erfüllt die Bedingungen für Tempo 100 ) liegt jetzt in der Verantwortung des Fahrzeugführers.

    Gruß Rüdiger

  • Hallo,
    Ich habe einen Smartanhänger mit 100 Zulassung und einen 290 als Zugpferd .

    Da er kein ABS hat ,darf ich nur 80 Km/h fahren.. Obwohl der Anhänger für 100 zugelassen ist..

    Gruß Michael

  • und noch ganz wichtig:
    Die 100 gelten nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
    Auf Bundes- Land- und Kreisstraßen gilt das Ganze nicht - da bleibt es bei 80 Km/h!

  • Auf Bundes- Land- und Kreisstraßen gilt das Ganze nicht - da bleibt es bei 80 Km/h!


    Hallo,
    das ist nicht richtig : PKW und LKW mit zGG bis 3,5 t dürfen mit AH auf Land- oder Bundesstr. 80 Km/h fahren. Alle anderen Fz, und dazu gehören auch WoMos, nur 60 Km/h.
    Wobei ich ehrlich sagen muss, dass ich mich daran auch nicht gehalten habe ( nicht der Polizei erzählen und ist auch schon verjährt ).

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Alle anderen Fz, und dazu gehören auch WoMos, nur 60 Km/h.

    Womo´s dürfen auch mit Anhänger 80 Km/h fahren sofern sie 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

    Stefan

  • Womo´s dürfen auch mit Anhänger 80 Km/h fahren sofern sie 3,5 Tonnen nicht überschreiten.


    OK, hast micht überzeugt. In der StVO seit Stand 2010 stehen auch die WoMos.
    Das letzte Mal, dass ich mit WoMo mit AH gefahren bin, war 2007, da stand m. W. noch 60 Km/h. Sonst ziehe ich den AH, ob klein oder gross, nur mit dem PKW.
    Manchmal denkt der Gesetztesgeber auch mal mit ( wenn auch zu selten ) :thumbup:

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )