Getriebeschaden durch falsches Öl??????

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • ?( ?( Hallo an die Duci Spezialisten
    Habe folgendes Problem, bei meinem "alten " 290er, 2,5td, Bj.`91, wurde von einer Werkstatt das Getriebeöl gewechselt. Ich wollte, das 75-W90 mit Liqui Moly Zusatz eingefüllt wird.
    Habe das Fzg. abgeholt, Rechnung war noch nicht fertig, dann nach ca. 500 KM - Getriebeschaden!!! :wein
    Da wir unterwegs liegengeblieben sind, habe ich ein gebrauchtes Getriebe besorgt, das bei einer Fiat Werkstatt eingebaut wurde.
    Wieder zu Hause (nach 5 Tagen), hatte ich die Rechnung vom Ölwechsel. Dort wurde ein GL4 W80 Getriebeöl eingefüllt!!!
    Nun ist meine Frage : Ist dieses Öl überhaupt zulässig, oder könnte der Schaden durch das evtl. falsche Öl entstanden sein??
    Die Werkstatt ist der Meinung, das Öl wäre richtig, nun will deren Versicherung Unterlagen, welches Öl vorgeschrieben ist. -- Habe keine Bedienungsanleitung zum Fzg. Ich hoffe, Ihr könnt mir bei der Klärung helfen. Das defekte Getriebe ist nicht mehr da, mußte für das überholte gebrauchte gleich zurück.
    Ideal wäre eine "ofizielle" Aufstellung der erlaubten Öle

    Ich danke schon mal für Eure Hilfe und wünsche ine schöne Weihnachtszeit :wbaum:

    MfG Ralle

  • Hallo,

    interessant wäre gewesen das Altöl zu sehen. Bzw. den Abrieb an der magnetischen Ölablausschraube.
    Das Getriebeöl ist o.k. Schau mal auf den Ölwegweiser von Liquid Moly:

    http://www.liqui-moly.de/liquimoly/prod…ocument&land=DE

    Dort ist das Öl freigegeben. Ich habe bei meinem 280er auch lange nach dem Richtigen gesucht.
    Dachte ein GL5 wäre ideal. War aber falsch, habe ich wieder abgelassen und ein GL4 eingefüllt.
    Zusätzlich hat mir Liquid Moly zu einem Additiv geraten:

    http://www.liqui-moly.de/liquimoly/prod…voiladb=web.nsf

    Also am Öl hat es sicher nicht gelegen.

    Gruß Carsten

  • Hallo Carsten,
    schnelle Antwort, danke dafür. Das abgelassene Getriebeöl hab ich noch. In der Fiat Werkstatt, die das Getriebe gewechselt haben, sagte der Meister, nachdem das Getriebe zerlegt war, Kapitaler Schaden, Lager defekt, Härtung schon eingelaufen.
    Hatte vorher wirlich keinerlei Probleme, keine Geräusche, kein rausspringen von Gängen, nichts.
    Hatt hier vorher auch gelesen, das 75W90 das beste wäre.
    Bin am überlegen, ob ich das Öl prüfen lasse??

    MfG Ralle

  • Selbst wenn die gar kein Öl eingefüllt hätten, denke ich, dass das Getriebe allein mit der Restschmierung 500 km überstanden hätte. Vermutlich ist Dein Getriebeschaden schon älter und erst jetzt richtig aufgetreten.

    GL5er habe ich auch schon mal probiert und habe es nach 1000 km wieder abgelassen, weil das Getriebe deutlich mehr heulte als sonst. Fahre mineralisches GL4 vom Obi (Castrol, weiße Flasche mit grünem Deckel) und das seit 7 Jahren. Also selbst wenn es das falsche Öl war, so schnell kann das Getriebe damit nicht kaputt gehen. Da muss es einen anderen Grund geben....

    Gruß Sven

  • also richtig war das öl schon bzw eigentlich hat die werkstatt da schon alles richtig gemacht wenn ja wenn sie genug auf das getriebe drauf gemacht haben.weil das problem ist der 5te gang der läuft trocken wenn nur bis zum peilstrich aufgefüllt wird.kannst rechnen 2 liter sind richtig bei einer neubefüllung.zum öl wäre zu sagen schön wenn man gesehen hätte ob da übermäßig abrieb vorhanden war ja und das das alte getriebe nun schon wech ist das is auch nicht soooooo gut kann ja nun keiner mehr nachvollziehen lag es an der werkstatt lag es am öl oder an der laufleistung von deinem getriebe wer ist nun schuld???ich würde das jetzt auf sich beruhen lassen.denn am ende wirst du nix davon haben ausser ne menge kosten und ärger den du ja schon hast durch den ausfall bzw den ein und umbau des anderen getriebes.keiner wird hier einen fehler eingestehen.am ende wird es daran liegen das getriebe war schon zu alt und wäre irgendwann sowieso kaputt gegangen.is nun mal so habe sowas in der art schon durch.mit einer anderen sache die kosten blieben bei mir hängen.also spar dir die ganze sache mit klagen usw denn es führt zu nix.dürfte ich selber erleben.

  • Also das sehe ich genauso, am Oel kann es nicht gelegen haben. Selbst auch dann nicht, wenn z. B. die Viskosität (80 oder 90) nicht genau der Vorschrift des Herstellers entsprach.
    Deswegen geht kein Getriebe gleich defekt. Das defekte Getriebe hatte zudem sicherlich schon viele viele Kilometer gelaufen.
    Glaube kaum, das auf dem Wege der Rep-Haftung was zu machen ist. Zudem hast du ja kein Zugriff auf das schadhafte Getriebe mehr.

    Gruß f.-j.

  • da ein schaltgetriebe nun mal nicht wirklich en wunderwerk der technik ist und schon garnicht die alten getriebe z.b.280/290 baureihe.die immer gern schon mal probleme gemacht haben is es egal was da für ein öl drin war selbst normales motoröl hätte das getriebe vertragen is doch technik von vor 20 jahren und mehr.hauptsache öl!! denn es ind genügend teile drin die geschmiert werden müssen.und das würde ein motorenöl genau so machen wie ein getriebeöl.denke einfach das es die hohe laufleistung war die nun mal gesagt hat aus und vorbei oder der zu geringe ölstand der vieleicht schon vorher da war.will dir nix unterstellen,aber wieviele wissen eigentlich das wenn der ölstand im getriebe zu gering is das der 5te gang schaden nimmt.selbst einige fiat werkstetten wissen nicht das es besser ist das öl über max zu füllen weil dann der 5te gang nicht trocken läuft.
    mach mal nix weiter mit anwalt und sonst was am ende bleibst du auf allen kosten sitzen und hast nix ausser ne menge lauferei gehabt.
    jetzt is dein WOMO doch wieder fahrtüchtig und somit alles wieder gut.
    ich kann nur von mir sprechen bzw meinem vorfall.alle haben gesagt da bist du voll im recht keine frage.ja recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuhe.am ende hat das recht die werkstatt bekommen und ich die rechnung.
    recht ist immer so eine sache,man muß das recht auch zugesprochen bekommen sonst nutzt all das recht nix. :aetsch

  • Könntest Du bitte wenigsten ein paar Grundregeln zur Groß/Kleinschreibung und Abstände und ggf Absätzen einhalten - Du würdest das Lesen deines Textes ungemein erleichtern...

    Bitte, Gruß Sven

  • Zitat

    Könntest Du bitte wenigsten ein paar Grundregeln zur
    Groß/Kleinschreibung und Abstände und ggf Absätzen einhalten - Du
    würdest das Lesen deines Textes ungemein erleichtern...

    Ich lese so was gar nicht mehr, ist zu anstrengend für die Augen und warum soll ich mir Mühe geben, wenn der Schreiber es nicht für nötig hält oder vielleicht überhaupt nicht beherrscht, Texte in leserlicher Form dar zu stellen :wein :wein

  • Hallo,
    ich hab überhaupt kein Problem mit einer klompletten Kleinschreibung bis auf die Eigennamen.Wäre sicher eine Erleichterung für uns alle. :thumbup: Beispiele gibts genug (ENGLISCH!) ;)
    Grüssle gün..