Anhängerlast gebremst nur 900 kg?

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Hallo zusammen ,mal wieder ne Frage zu Anhängerlast ich hab hier noch nichts passendes dazu gelesen. Bei unserem Ducato 230 2,8 idTD 1998 Hymer C 644 Camp wurde letztes Jahr eine Anhängerkupplung Eingebaut. Laut Liste des Herstellers der Anhängerkupplung darf ein Fiat Ducato 2,8 mit 122 PS 2000kg ziehen. Im Urlaub wurde ich darauf aufmerksam gemacht das nur das zählt was in der Zulassung steht und bei mir steht unter 0.1 Technisch zulässige Anhängerlast gebremst tatsächlich nur 900 kg. Das reicht nicht wirklich weil wir eigentlich ein größeres Boot ca. 1500 kg ziehen wollten. Muss ich da was umschreiben lassen oder wurde nur was vergessen einzutragen. „Böse Zungen“ behaupten sogar Hymer würde da nicht mehr freigeben. Was Kann ich machen? Gruß Mike

  • Also das hängt mit dem zul. Gesamtgewicht sowie dem Überhang hinter der Achse zusammen. Der Prüfer errechnet das für jedes Fahrzeug speziell. Denn es handelt sich ja nicht mehr um das von Ducato gelieferte Fahrgestell wo nur hinten eine AHK angebaut wird. Sondern es wurden noch Rahmenverlängerungen angebracht. Bei mir sind 1700 KG übrig geblieben weil aufgelastet auf 4,5 to.

  • Wichtig ist die Zulässige Gesamtmasse des Zuges, entweder in den Papieren eingetragen oder bei Aufbauhersteller erfragen!

    Beispiel: Gesamtm. des Zuges 4900Kg, Womo hat 4t = nur noch 900Kg Anhängelast.


    Grüße Artur

  • Hallo,

    das mit der Anhängelast ist beim Womo nicht so einfach. Fiat stellt z.B. das Fahrgestell her. Dann bekommt das Chassis das erste Typenschild (Stufe1). Hier stehen dann die Werte nur für das Fahrgestell. Dann baut z.B. Hymer das Womo fertig und ist damit Hersteller des Fahrzeugs. Hier gibt es das nächste Typenschild (Stufe 2). Da der Hersteller meist mit Rahmenverlängerungen arbeitet kann auch nur er wissen für welche Anhängelast diese Rahmenverlängerung ausgelegt ist. Ebenso kennt er die Kräfte die im Zug auftreten dürfen und setzt meist das Zuggesamtgewicht runter. Der Hersteller stellt dann auch das COC aus. Die Werte aus dem COC werden dann auch in die Fahrzeugpapiere übernommen.

    Dann gibt es noch den D-Wert der Anhängerkupplung. Aus diesem D-Wert, der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs und ein wenig g (Erdanziehung) und N (Newton) wird die maximale Anhängelast errechnet. Dadurch wird die maximale Anhängelast der Kupplung geringer um so höher die zul. Gesamtmasse des Fahrzeugs ist. So hat z.B eine Kupplung mit einem D-Wert von 12,5 kN, bei einer zulässigen Gesamtmasse von 4000kg, eine maximale Anhängelast von rund 1880kg. Das gleiche Fahrzeug mit 4500kg darf dann nur noch 1780 kg. Diese Werte gelten natürlich nur wenn das Zug-Gesamtgewicht damit nicht Überschritten wird. Wenn jetzt die AHK 1500kg könnte, in den Papieren jedoch 1000kg steht gilt immer der kleinere Wert als Maximum.

    Jetzt hat man noch die Möglichkeit den Hersteller nach einer Erhöhung der Anhängelast zu fragen. Dies ist bei manchen Herstellern unter Bedingungen möglich. Wir konnten die Anhängelast durch Verwendung einer bestimmten Kombination aus zusätzlicher Rahmenverlängerung und AHK die Anhängelast und das Zug-Gesamtgewicht deutlich erhöhen.

    Wenn nun die AHK mehr kann, wie das Zuggesamtgewicht - zul.Gesamtmasse des Fahrzeugs ergeben würde, kann man das noch weiter optimieren. Wenn der Hersteller nur die Maximalgewichte bestätigt, kann man sich noch eine höhere "Anhängelast unter Berücksichtigung des Zug-Gesamtgewichtes" eintragen lassen.

    In meinem Fall darf ich jetzt bei erreichen des zul. Fahrzeuggewichtes (4500kg) 1500kg anhängen. Das zul. Zuggewicht beträgt jetzt 6000kg (vorher 5000kg). Wenn ich jetzt beim Fahrzeug noch Luft habe darf ich unter Berücksichtigung des Zuggesamtgewichts bis 1780kg anhängen.

    Ich hoffe das war jetzt noch irgendwie verständlich. Ist aber eben leider alles nicht so einfach.

    Gruß

    Hans - Peter

  • Hallo Hans-Peter,

    das hätte ich nicht besser erklären können. Komplexe Sachverhalte einfach darstellen kann nicht jeder.

    Vieleicht noch zur Ergänzung: Die Mehrstufentypgenehmigung geht bei Wohnmobilen häufig über mehr als 2 Stufen.

    Der Einzige, der einer Anhängelasterhöhung zustimmen kann, ist der Ersteller des COC.

    Gruß

    Klaus

  • Hallo Klaus,

    das mit den Stufen ist richtig. Ich bin durch die Erhöhung des zul. Gesamtgewichts und die Vollluftfeder auch schon bei Stufe 3. Beim Sachverständigen waren dann auch noch die Gutachten zur Vollutffeder, der Höherlegung der HA, der AHK und zusätzlichen Rahmenverlängerung vorzulegen. Er brauchte die, um festzustellen ob in einem der Gutachten eine Beschränkung enthalten ist. War bei mir aber nicht.

    Vor dem Einbau der AHK und zusätzlichen Rahmenverlängerung, habe ich einige Gespräche mit dem Hersteller und Sachverständigen führen müssen bis alle auf einem Nenner waren. Nach dem dann alle Papiere zusammen waren wurde die AHK montiert. Die Abnahme und Eintragung lief dann ohne irgendwelche Probleme.

    Gruß

    Hans - Peter

  • Hallo

    So einen zirkus mit der AHK hatte ich auch . :daumen

    Der Vorbesitzer lies die AHK einbauen und es wurden 750 kg Anhängelast eingetragen .

    Habe bei Bürstner angerufen alles erklärt das ich mit der anhängelst nicht zufriden bin und bekam eine Bescheinigung für den TÜV .

    Ich darf jetzt bei 12% Steigung 1300kg und bei 10% steigung sogar 1500 kg anhängen . :ironie_an:

    Hoffendlich hilft dir das weiter. :ironie_aus:

    Grüße aus FFB

    Hannes :prost