...eingetragene Sitzplätze

  • Hallo !

    In den Papieren unseres LMC 6400 sind 6 Sitzplätze eingetragen (inkl. Fahrersitz), d.h. ja dann 4 im Aufbau. Ich nehme stark an, die Zahl bezieht sich auf Sitzplätze während der Fahrt, denn wen interessierts, wenn das FZ steht, außerdem habe ich 6 Sitzmöglichkeiten im Aufbau (jeweils 2+1 in und gegen die Fahrtrichtung). Es sind aber nur 2 (in Fahrtrichtung) mit Gurten ausgestattet. Wie soll ich das verstehen ?( ? Oder einfach selber 2 Gurte vernünftig nachrüsten und bei einer eventuellen Kontrolle mit Prüfung der FZ-Papiere wäre alles gut.

    Grüße, Peter

  • Hallo ,
    6Sitzplätze sind 6 Sitzplätze, in deinem Fall 2 mit Gurt in Fahrtrichtung und 2 gegen die Fahrtrichtung ohne Gurt. So ist dein Womo zugelassen und genau so kannst du es verwenden.

    Grüße Manfred2

  • Hallo,

    in meiner Bürstner-Aufbau-Betriebsanleitung steht, dass nur die Sitzplätze mit Sicherheitsgurten (sind zusätzlich durch Gurt-Pictogramme gekennzeichnet) während der Fahrt benutzt werden dürfen.

    MfG, Harald
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    Bürstner T595 auf FIAT-Ducato 244, 2.8 [lexicon]JTD[/lexicon], 127 [lexicon]PS[/lexicon], Baujahr 4/2004
    Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen (P.Ustinov)

  • Hallo,
    du hast Recht aber eingetragen ist eingetragen Habe auch nur 4 Gurtplätze habe aber auch die Seitenbank als Sitzplätze eingetragen also 6
    Wie es Rechtlich ist weiß ich auch nicht.
    Grüsse Andreas

  • Moin,
    bei meinem Miller Michigan wurden bei der Neuanmeldung 8 Sitzplätze eingetragen. Mit der Seitensitzbank (ohne Gurte) habe ich aber nur 6 Sitzplätze. Da muss dann wohl einer auf`s Klo und der letzte kriegt nen Klappstuhl??
    LG Schnuuff

  • Bei mir sind 5 Sitzplätze eingetragen, ist da der Fahrer mit inbegriffen?
    Ich habe in meinem 90er DUC nämlich Fahrer, Beifahrer und hinten 4 Gurte, also insgesamt 6 Gurtsitzplätze.
    Hmm, vielleicht kann mir da jemand was dazu sagen.

  • Bei mir sind sechs Sitzplätze eingetragen,allerdings sind nur Fahrer und Beifahrersitz mit Gurten ausgestattet.

    Laut aussage vom Tüv dürfen 6 Personen befördert werden.

    Gruss Richard :)

  • Ist tatsächlich Baujahrabhängig. Ich glaube bis Bj 2000 sind Gurte nur in Fahrtrichtung vorgeschrieben, entgegen der Fahrt und seitlich reicht eine Abstützung.
    Wenn zb. mehr Gurte sind als eingetragene Sitzplätze kann das mit der Zuladung zu tun haben.
    Gruß Michael

  • Meiner hat 4 Plätze mit Gurten ausgestattet. In der Zulassungsbescheinigung sind 8 Sitzplätze eingetragen.
    Wieviele Personen dürfen denn in dem Fahrzeug fahren ohne dass es gebührenpflichtig wird?
    Gibt es da ggf. eine Bestimmung, die den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung wieder einschränkt?

    Gruß
    slomo

  • der 20zollmann, schau mal in STVZO § 35 Gurte ,Sitze.
    Das wird zu lang , wenn ich das schreibe. Das ist die Ausrüstung.
    Giovanini.

  • Ich würde es darauf ankommen lassen , denn die nicht angeschnallten, wenn ein Polizeibeamter mal sehr genau sein will, bezahlen für sich. Du als Fahrzeugführer mußt nur darauf aufpassen , dass Kinder angeschnallt sind. Da müßtest du bezahlen.
    Deshalb Kinder anschnallen auf den Sitzen mit Gurt . Und wenn wenn mal eine Kontrolle kommt nie gleich bezahlen , sondern Anzeige machen lassen.
    Giovanini.

  • Hallo,

    "...eingetragen ist eingetragen..." ist gefährlich, da man ja nach der Zulassung Sitze ausbauen kann :)

    Hier ein Auszug vom TÜV-Nord: (Link: http://www.tuev-nord.de/de/verkehr/Tun…_Umbau_3058.htm)

    Seit dem 1.Oktober 1999 benötigen neu zugelassene Wohnmobile:
    - 3-Punkt-Automatikgurte auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
    - 3-Punkt-Automatikgurte auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt,
    - bauartgenehmigte Beckengurte an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.

    to Giovannini:
    "... mal eine Kontrolle kommt nie gleich bezahlen , sondern Anzeige machen lassen" ... das würde ich auch nicht so stehen lassen. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren kann (mit Zustimmung) ein Verwarnungsgeld erteilt werden. Wird das gezahlt, dann ist die Sache erledigt und es wird auch nichts gespeichert. Sonst wird ein Bußgeldbescheid erlassen und der wird immer teurer (+ Gebühren).

    Gruß aus Bayern
    Peter