Airbag, ABS, ESP, Abstandsregler: Ohne Elektronik geht in den Autos von heute nicht einmal das Fenster auf. Deshalb hat das Verkehrsministerium die Regeln für den TÜV angepasst. Die wichtigste Neuerung: Jede Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs beginnt künftig mit einer Probefahrt.
Der Prüfer steigt ein und fährt damit einmal um den Block.
Johannes Näumann vom Verband der Technischen Überwachungsvereine:
Das heißt also: Vor jeder Hauptuntersuchung muss das Fahrzeug mit mindestens acht Kilometer pro Stunde bewegt werden, dabei muss das Lenkrad einmal nach links und einmal nach rechts bewegt werden und die Bremse betätigt, dadurch wird sichergestellt, dass alle elektronischen Sicherheitssysteme auch tatsächlich angesprungen sind und dass sie für die Prüfung auch bereit stehen.
Airbag, ABS, ESP, Abstandsregler: Die modernen elektronischen Sicherheitsassistenten eines Fahrzeugs rücken damit noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Die Zeiten, da die Auto-Sachverständigen von TÜV und den anderen staatlichen Prüforganisationen mit dem Hämmerchen unter das Fahrzeug krochen und nach Mängeln schauten, gehören dann endgültig der Vergangenheit an:
Der Trick der neuen Hauptuntersuchung ist, dass künftig mit einem sogenannten HU-Adapter, das ist also ein Gerät, mit dem der Prüfer über die sogenannte OBD-Schnittstelle - On-Board-Diagnose heißt OBD-Schnittstelle - sich direkt an das Fahrzeug andocken kann, also: Er bekommt im Prinzip über diese OBD-Schnittstelle ein umfassendes Bild über den technischen Zustand, auch der elektronischen Systeme im Fahrzeug.
Die künftige Probefahrt vor jeder Hauptuntersuchung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr, davon ist Johannes Näumann überzeugt, sie ist aber auch ein Prüfstein für die Überwachungsvereine selbst. Denn nicht jeder bietet genug Platz für eine solche Probefahrt.

Es gibt Prüfstellen, da dürfte es relativ einfach zu realisieren sein, allerdings muss man sich ja auch vorstellen, dass nicht nur Pkw zur Hauptuntersuchung kommen, sondern auch der 40-Tonner vorfährt, und das wird durchaus eine logistische Herausforderung werden, in den kommenden Jahren die Prüfstellen darauf vorzubereiten:
Noch bleibt reichlich Zeit. Die neue Regelung mit der Probefahrt soll ausschließlich für die Fahrzeuge gelten, die ab dem 1. April 2012 neu zugelassen werden.
Ab diesem Stichtag sofort in Kraft tritt dagegen die zweite wichtige Änderung: Wenn ein Autofahrer den Untersuchungstermin für sein Fahrzeug versäumt hat und es entsprechend später vorführt, bekommt er nun die neue Plakette ab dem späteren Vorführtermin. Bisher wurde das Datum rückdatiert.
Das heißt aber nicht, dass das Bußgeld beispielsweise, was in dem Fall fällig ist, wegfällt, also wenn man mehr als zwei Monate überzieht, ist das Bußgeld momentan 15 Euro, das wird also künftig nicht wegfallen, außerdem sollte sich natürlich jeder Autofahrer darüber im Klaren sein, dass, wenn er in dieser Zeit einen Unfall verschuldet, möglicherweise er auch Probleme mit dem Versicherungsschutz bekommt. Das heißt, wir empfehlen natürlich nach wie vor, den Prüfungszeitraum genau einzuhalten.
Und es gibt noch eine dritte Neuerung: Sollte der Prüfer Mängel am Fahrzeug feststellen, wird er sie in seinem Bericht künftig sehr viel detaillierter als bisher dokumentieren. Der Autofahrer hat dann quasi einen Reparaturauftrag in der Hand und kann sein Fahrzeug damit direkt in die Werkstatt geben.