Auflastung

  • Hallo, ich weiß das dieses Thema schon häufig angesprochen wurde. Allerdings trifft es nicht mein Problem. Laut Papieren ist meiner auf 3400 kg begrenzt. Ich habe hinten eine Luftfeder verbaut. Kann ich jetzt auf 3500 kg auflasten lassen ? Was muss ich beachten ? Und wo bzw. wer nimmt die Umschreibung vor ?

    Vielen Dank im voraus
    Peter

  • sollte in der ABE der Luftfeder drin stehen, und die Feststellung zur Auflastung trifft der TÜV, danach KFZ Papiere korigieren lassen (hat eventuell Zeit bis zur nächsten notwendigen Eintragung beim Strassenverkehrsamt)

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • Hallo Peter, Du musst mit der Lieferung der Luftfedern auch ein Auflastungsgutachten erhalten haben. Mit diesem Gutachten bekommst Du auch die Auflastung. Dafür ist bei Euch in Deutschland der TÜV zuständig. Bei uns in Österreich ist darüber hinaus auch eine Bestätigung einer Werkstätte erforderlich, dass der Einbau vorschriftsmässig erfolgt ist.
    Gruss Peter

  • Du musst mit der Lieferung der Luftfedern auch ein Auflastungsgutachten erhalten haben.

    Hallo,
    bei z. B. Goldschmitt ist das Auflastungsgutachten eigentlich dabei. Kuhn berechnet dieses Gutachten extra und muss auch extra bestellt werden. Aber mit Luftfedern geht 3,5t, d.h. Achslast hinten wird auf 1900 Kg erhöht. Lastindex der Reifen ist zu beachten.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Danke für die schnellen Antworten. Werde mal in die Papiere schauen.

    Wünsche Allen eine schöne Woche

    Gruß Peter