HAGELSCHADEN

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Hallo liebe Ducatofreunde,

    ich bin zwar schon lange Trittbrettfahrer(nur Leser).Im neuen Forum jetzt aber angemeldet.Dies ist mein erster :( Beitrag.

    Starker Hagelschaden auf dem Camping-Platz in Interlaken.(Dach,rechte Seite und Fahrerhaus.Fahrzeug Dethleffs T 6501/Fiat Duc.Erstzul.2004.

    Versichert bin ich beim HDI mit 2500.-SB.Ein sehr kompetenter Gutachter hat den Schaden mit 12446.-Euro taxiert.

    Geplant habe ich,nur die Seite und ggf.die Motorhaube neu machen zu lassen.Das Dach stört mich wenig.Die Differenz möchte ich mir ausbezahlen lassen.

    Für Ratschläge bin ich sehr dankbar!

    Freundliche Grüsse

    Alnitak1

  • Hallo,
    bei der Schadenhöhe werden wohl die Seitenwand und das Dach ersetzt werden sollen.
    Ich würde nur die Motorhaube erneuern, der Rest bleibt wie er ist.
    Ein Eingriff in den Aufbau ist heikel aber gut möglich.....
    Das andere G R O ß E Problem ist die Regulierung !!
    Nach den neuen Bestimmungen, bei Abrechnung gem. GA fehlt Dir"nach Deinen Erwartungen " Geld.
    Lasse Dir von der Vers. die Auszahlsumme bestätigen.
    Gruß Hartmut

  • Hallo!

    Ich hatte 2004 an meinem 1. Jahr alten Womo auch einen Hagelschaden, nach Gutachten von ca. 15.000,00 Euro. Habe mir damals den Betrag, abzüglich der Selbstbeteiligung und der Mehrwertsteuer, auszahlen lassen. Auch der Gutachter hat mir geraten, nur die gravierenden Teile zu reparieren. Ich habe mein Fahrzeug in 3 Schritten teilweise reparieren lassen (die längeren Arbeiten im Winter). Diese Rechnungen habe ich dann bei meiner Versicherung eingereicht und mir wurde für diese Beträge die MwSt nachbezahlt. Du musst aber genau Deinen Vertrag lesen, denn nach meiner Erfahrung weichen gerade bei Hagelschäden die Verträge gewaltig von einander ab. Ich schließe mich aber der Meinung von Hartmut auf FFB an und nur die wirklich sichtbaren und leicht zu behebenden Schäden reparieren lassen, denn Dein Fahrzeug wird nach einer "Komplettreparatur" nicht besser.

    Gruß wodi

  • Hallo Marian!

    Nach meinem Wissen hat der Kunde bei Kasko- und Vollkaskoschäden keine freie Wahl des Gutachters. Den bestellt die Versicherung. Man kann, wenn man mit der Begutachtung nicht zufrieden ist, ein privates Gutachten in Auftrag geben - auf eigene Rechnung.

    Gruß wodi