9. Juli 2026 um 06:14 #1 Hallo,mein Halogen-Zuschatzscheinwerfer ist leider abgebrochen. Darf ich ein LED-Rückfahrlicht mit der ECE-R23 Typenprüfung verwenden, oder gibts da Ärger beim TÜV?Beispiel: AmazonGrussKapi
9. Juli 2026 um 07:04 #2 bei Fahrzeuge über 3,5 t zGM sind diese als zusätzliche Rückfahrlichter erlaubt.in der Summe nicht mehr 4Stück in der Anzahl.