Anhängelast und Anhänger

  • Hallo

    Es geht um eine ganz spezielle Frage, auf die ich widersprüchliche Antworten bekommen habe.

    Mein Fahrzeug hat eine Anhängelast von 1750kg. Darf ich einen Anhänger ziehen, der eine Gesammtlast über 1750kg hat, ich diesen aber nur bis zu meiner Anhängelast nutze?

    Hierzu gab es sowohl die Ausssage ja, wie auch nein ich müsste den Anhänger vorher ablasten. Weiß das jemand aus Erfahrung?

    Wenn ich unseren Fiat 500 über Winter mitnehmen möchte, wieviel Puffer für andere Dinge auf dem Trailer sind sinnvoll. Ich denke da an ein Küchenzelt, ggf Ersatzräder für Wohnmobil und Trailer, was verstaut man so noch zusätzlich auf dem Trailer?

    Der Fiat wiegt unbeladen 900kg, bei einem 1500kg Trailer wären da noch etwas über 200kg Zuladung möglich, wäre das ausreichend, dann erübrig sich der größere Trailer?

    LG Thorsten

  • es gilt die tatsächliche anhängelast, nicht die theoretische..

    wenn du 1000kg anhängen darfst und der hänger hat leer 900, dafst du nur noch 100 draufpacken, auch wenn der hänger noch 500 dürfte.

    du könntest also auch einen 3t anhänger mitnehmen, wenn der leer nur 1t wiegt.

    grusz Hartmut vom Jagstcamp

    Womo > 3,5t ? Nee sorry Loide, das waren Jugendsünden!

    Diesel sparen, Jagsttal statt Gardasee! :ja

    Euer Wohnmobilstellplatz im unteren Jagsttal!! :wink

    http://www.jagstcamp-widdern.de

  • Hallo Thorsten, Du darfst an Kg das hinten dranhängen was eingetragen ist ob leerer oder beladener Anhänger. Bei einer Kontrolle wir der Anhänger gewogen und noch das zZgG geprüft. Das war’s.

    Gruß Bernd

  • Es aus meiner Sicht eindeutig.

    Die TASÄCHLICHE Anhängelast darf die Angabe in den Fahrzeugpapieren nicht überschreiten.

    Du darfst also ohne Probleme einen Anhänger, der bis zu 3 t zGG hat an ein Fahrzeug hängen, welches nur 1 t ziehen darf, solange das tatsächliche Gewicht hinten 1 t nicht überschreitet.


    Soweit zu den technischen Möglichkeiten.


    Völlig anders sieht es aus mit den Führerscheinen bzw. den Tempo 100 Zulassungen.

    Hier wird bei allen Regelungen immer das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bzw. auch des Zugfahrzeugs betrachtet.

    Da ich die aktuellen Führescheinregeln für „Neulinge“ nicht so ganz genau kenne, ein fiktives Beispiel.

    Ich meine man darf mit dem aktuellen B jedes Gespann fahren, dessen maximales Zuggesamtgewicht 3,5 t nicht überschreitet.

    Auto vorne 2 t zGG und Anhänger hinten 1,5 t zGG ist also zulässig. (Auch wenn ich so ein Auto nicht kenne 😁)

    Aber an das selbe Auto einen Anhänger mit 3 t zGG anhängen, der aber tatsächlich leer ist und real nur 800kg wiegt, ist aus Führerscheinsicht NICHT zulässig.

    Jeder mit altem Führerschein darf das aber problemlos fahren.

    Alles klar?


    Gruß Rüdiger


    Uups, da war wer schneller. Aber wir sind uns ja einig 🤓

    Beachte aber das Führerscheinthema bzw. die 100er Zulassung

  • Korrekt, es zählt die tatsächliche Anhängelast.

    Die "theoretische" Anhängelast (bzw. das zulässige Gesamtgewicht) ist nur bei der Fahrerlaubnis interessant. Und das eigentlich auch nur bei jüngeren Leuten mit "nur" Führerscheinklasse B oder B96.

  • Du darfst an Kg das hinten dranhängen was eingetragen ist ob leerer oder beladener Anhänger.

    Das ist so korrekt . Es könnte eine abweichende Antwort von Mitgliedern aus Ö geben . Dort ist das zulässige Gewicht wichtig .

    Oesie

  • Danke für die schnellen und eindeutigen Aussagen.

    Wieviel kg sollte man zum Auto noch in Reserve haben um zusätzlichen "Klüngel" für das Überwintern mitzunehmen?

    Eigentlich haben wir immer alles dabei, wenn wir in Spanien sind. Wenn meine Frau das Wort Anhänger hört, wird die Liste natürlich deutlich länger 😂.

    LG Thorsten

  • Denke aber auch daran das die Stützlast zur Zuladung und der Hinterachslast noch dazu kommt .

    Was wie bei uns mit langen Überhang (Faktor 1,6) zur Auflastung führen kann. Freiwillig oder nicht erwischen lassen ;)

    Grüße Christian

  • Darf es noch etwas verwirrender werden? Dass der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als das Zugfahrzeug haben darf wurde ja schon geklärt. Und hier kommt dann sogar (zumindest in Deutschland) noch eine Kleinigkeit obendrauf: In diesem Fall darf dir tatsächlich vorhandene Stützlast (also an der Kugelkupplung) dem Zugfahrzeug als Ladung zugerechnet werden. Wenn du also einen 2000Kg Anhänger belädst und dieser dann 1800Kg auf die Waage bringt musst du die Stützlast messen. Liegt die bei mindestens 50Kg darfst du ihn trotz Anhängelast 1750Kg ziehen.

    Die Geschichte mit dem B ist leider nicht ganz richtig. Die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug+Anhänger dürfen die 3500Kg erreichen. Passt. Alternativ geht auch ein 3500Kg Zugfahrzeug mit einem Anhänger mit maximal zulässiger Gesamtmasse 750Kg.

    Da du so ein Auto nicht kennst ein Beispiel: https://www.auto-data.net/de/volkswagen-…hp-syncro-41900

    Da wäre beim Zugfahrzeug sogar noch deutlich Luft nach oben. 8o

    Gruß Ralf

  • Hallo

    Es geht um eine ganz spezielle Frage, auf die ich widersprüchliche Antworten bekommen habe.

    Mein Fahrzeug hat eine Anhängelast von 1750kg. Darf ich einen Anhänger ziehen, der eine Gesammtlast über 1750kg hat, ich diesen aber nur bis zu meiner Anhängelast nutze?

    Ganz kuze Antwort: ja.

    (Wobei der Ausdruck "Anhängelast" um ein "max zulässige" ergänzt werden sollte.

    Und wie erwähnt- Die Stützlast darfst von der tatsächlichen Anhängergesammtmasse abziehen. Also bei 100kg Stützlast und 1750kg max Anhängelast darfst 1850kg ziehen.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Darf es noch etwas verwirrender werden? Dass der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als das Zugfahrzeug haben darf wurde ja schon geklärt. Und hier kommt dann sogar (zumindest in Deutschland) noch eine Kleinigkeit obendrauf: In diesem Fall darf dir tatsächlich vorhandene Stützlast (also an der Kugelkupplung) dem Zugfahrzeug als Ladung zugerechnet werden. Wenn du also einen 2000Kg Anhänger belädst und dieser dann 1800Kg auf die Waage bringt musst du die Stützlast messen. Liegt die bei mindestens 50Kg darfst du ihn trotz Anhängelast 1750Kg ziehen.

    Die Geschichte mit dem B ist leider nicht ganz richtig. Die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug+Anhänger dürfen die 3500Kg erreichen. Passt. Alternativ geht auch ein 3500Kg Zugfahrzeug mit einem Anhänger mit maximal zulässiger Gesamtmasse 750Kg.

    Da du so ein Auto nicht kennst ein Beispiel: https://www.auto-data.net/de/volkswagen-…hp-syncro-41900

    Da wäre beim Zugfahrzeug sogar noch deutlich Luft nach oben. 8o

    Den Fall mit dem 750 kg Anhänger hatte ich weggelassen, weil der ja quasi immer angehängt werden darf. Kenne kein WoMo, was noch weniger mögliche Anhängelast hat.

    Ansonsten:

    Ach ja, der Golf Country.

    Ich war auf der IAA, als der vorgestellt wurde. Bin zu der Zeit selber einen Golf 2 gefahren. Einer der ersten bei uns im Ort mit geregeltem Kat. 90 PS, was eine Rakete. 😅 Kam direkt nach dem GTI.
    Lang ist es her.

    Gruß Rüdiger