Hallo CiKa
Will mich da nicht streiten. Aber wie kommst Du darauf, dass wenn in der Auflage zur Felge steht:
Wurde nicht getestet
Dass das dann nicht erlaubt ist?
Lerne gerne dazu.
Gruß Rüdiger
Hallo CiKa
Will mich da nicht streiten. Aber wie kommst Du darauf, dass wenn in der Auflage zur Felge steht:
Wurde nicht getestet
Dass das dann nicht erlaubt ist?
Lerne gerne dazu.
Gruß Rüdiger
Weil ich es nachgefragt habe, es ist ein "verstecktes Verbot".
Warum der Hersteller es so formulier ist offensichtlich, hört sich für den Laien nicht so hart an. (Deine Nachfrage bestätigt es)
Ich habe das Thema damit abgeschlossen, es gibt keine für den Ducato!
Hey, das ist aber ein schleppender Austausch hier 😉
Darf ich fragen, wo Du nachgefragt hast?
Beim Felgenhersteller, beim TÜV der das Gutachten gemacht hat, bei Ramto, ………….
Gruß Rüdiger
Warum fragst Du nicht Mal selbst beim Hersteller an, wenn Du meine Beiträge anzweifelst? Schwager und Schägerin sind Ausbilder bei der Polizei. Die schulen das Thema "tuning", da es (wieder) vermehrt anzutreffen ist. Das Lesen und Verstehen von ABE und Führerschein sind eigenständige Themen darin.
Danke für die Auskunft!
Gruß Rüdiger
Warum fragst Du nicht Mal selbst beim Hersteller an, wenn Du meine Beiträge anzweifelst?
sicher der beste Weg, welchen Hersteller schlägst du vor? Felgenhersteller, Ramto oder Der TÜV welcher die Räder ABE erstellt hat?
Schwager und Schägerin sind Ausbilder bei der Polizei. Die schulen das Thema "tuning", da es (wieder) vermehrt anzutreffen ist. Das Lesen und Verstehen von ABE und Führerschein sind eigenständige Themen darin.
sorry, diese Aussage rückt in meinen Augen nahe an den Bereich " gefährliches Halbwissen" denn
nicht getestet ist eine pauschaliete Aussage.
Stimmig ist doch nur, wenn in der ABE der Vermerk vorhaden ist: Schneeketten sind nicht zugelassen,
die Nebenfrage ist, gelten dann laut Felgenhersteller / ABE / TÜV-Gutachten die Schneesocken dann auch als "Schneeketten" ???
Kennt der Felgen- Hersteller und / oder der TÜV diese "Schneesocken" ???????
Fragen über Fragen........ klärung nur wie im ersten Absatz.......
So gerade mit Ramto, dem Inhaber der ABE für die Van1 telefoniert.
Da scheint noch wer aus dem Forum mit derselben Frage angerufen zu haben.
Zumindest der Mitarbeiter am Telefon hat gesagt, er habe vor 10 Minuten mit deren Sachverständigen gesprochen, da schon wer mit derselben Frage angerufen hatte.
Es ist nicht geprüft, daher gibt es keine allgemeine Freigabe. Es ist aber deswegen auch nicht verboten, dann würde das da drinnen stehen. Wenn genügend Platz ist, ist das OK.
Wer das jetzt natürlich prüfen kann, steht für mich auf einem anderen Blatt.
So, Aussage gegen Aussage.
Klar wollen die verkaufen, aber lügen dürfen die da ja auch nicht. Finde es nicht leicht, hier die saubere Gesetzeslage zu erkennen.
Für mich klar: Kommen die Felgen, kommen die Michelin Gummiketten. und wenn Bedarf sein sollte (in 15 Jahren WoMo bisher 2 Mal), dann kommen die Ketten drauf.
Gruß Rüdiger
Für mich klar: Kommen die Felgen, kommen die Michelin Gummiketten. und wenn Bedarf sein sollte (in 15 Jahren WoMo bisher 2 Mal), dann kommen die Ketten drauf.
Für mich auch klar. Weil das nicht explizit verboten ist!
Die Anschlussfrage an Ramto hätte sein müssen, warum es in den Gutachten, wo es erlaubt ist, ganz eindeutig formuliert ist, was und wie es mit Ketten erlaubt ist.
Ich bin sicher dann hätten sie etwas zum implizieren Verbot durch diese Formulierung sagen müssen.
Jeder darf fahren was er verantwortet, das hätte ich ja schon ganz zu Anfang erwähnt, es ging um die rechtliche Einordnung von Formulierungen in einer ABE.
Die Anschlussfrage an Ramto hätte sein müssen, ....
Wo bleibt da die Logik
Wenn etwas nicht verboten ist, dann kann ich das tun; ist somit erlaubt.
Ich weiß gar nicht was hier für Schlussfolgerungen gezogen werden!?
Wenn auf der Autobahn keine Tempobeschränkung ist, dann ist es erlaubt 200 km/h zu fahren. Oder soll ich das auch noch einmal hinterfragen/ nach telefonieren?
UUps, zu spät. Beitrag bezieht sich auf CiKa
Bin da bei Dir, dass das nicht soooo klar ist.
Warum gibt es dann aber unterschiedliche Formulierungen?
Ich bin mir sicher, dass ich in diversen Gutachten schon gelesen haben:
Schneeketten sind nicht zulässig (oder so ähnlich). Und jetzt aber die Formulierung:
Schneeketten sind nicht geprüft.
Das sind zwei verschiedene Formulierungen.
Nach „Deiner“ Auslegung müaber mit demselben Effekt, sind nicht zulässige.
Und genau das wiederum glaube ich nicht, dass es da zwei verschiedene Formulierungen gibt, die dasselbe aussagen.
Bei den Felgengutachten sind ja sogar in allen Gutachten die Nummern der Auflagen gleich, also A1- A10, E79a S03 und so weiter.
Da steht immer derselbe Text hinter dem Kürzel. Kommt halt nur darauf an, welches „Kürzel“ im Gutachten angezogen wird.
An der Stelle komme ich ins Straucheln.
Gruß Rüdiger
Jetzt mal was wenn es nicht mit den 18 Zöller klar ist darf man Schneeketten benutzen! Dann sollte man eine andere Bereifung drauf machen wo man Schneeketten drauf machen darf!
Die Textil Schneeketten finde ich nicht schlecht aber sind nach meiner Meinung sehr schnell durch gefahren gegen über den klassischen Schneeketten.
Gruß Claudius
Es ist keine Schlussfolgerungen sondern ich habe das wieder gegeben was mein Schwager mir gesagt hatte.
Wo bleibt da die Logik
Wenn etwas nicht verboten ist, dann kann ich das tun; ist somit erlaubt.
Da liegst Du jetzt falsch.
Du nimmst mit der Felge eine Bauartveränderung vor und brauchst dafür eine explizite Erlaubnis und zwar für alles was Du damit machen willst.
Hätte der Hersteller in den Ziffern A-xx nichts von der Schneeketten geschrieben, wären sie uneingeschränkt erlaubt. Da das kein Hersteller allgemein frei gibt, stehen in den A-xx die Einschränkungen für Ketten, z.B (Feigliedrige Ketten, wenn ...).
"Nicht geprüft" ist die Formulierung für nicht erlaubt und folgt daher (leider) der Logik dass diese Art der Veränderung (Felge mit ABE und beliebiger Schneekette) nicht zulässig ist.
Wenn man, mit diesem thread und drei, vier, Gutachten (wo Ketten erlaubt sind) gelesen (und verstanden) hat, versteht auch der Laie das implizierte Verbot.
camper20 hat das getan und runzelte genau an dem Punkt zurecht die Stirn.
Claudius
Weil ich nicht für 400 Meter mit Schneeketten andere Reifen über den kompletten Winter fahren möchte.
1 x gute Allwetterreifen und fertig.
Deine Informationen zur Haltbarkeit hast Du wo her?
Hast Du Erfahrungen mit solchen Ketten?
Mein Vater hatte seine ersten Gummiketten ca. 1981 gekauft. Ja, man glaubt es kaum, das ist 45 Jahre her.
Yeti hießen die Dinger damals, weiß ich noch wie heute. Keiner hat geglaubt, dass das dauerhaft funktioniert.
Die Ketten haben bei uns damals das Auto überlebt, trotzdem diese öfters mal im Skiurlaub genutzt wurden.
Und das Auto hat damals über 10 Jahre und 200.000 km gehalten, bis mein Bruder es vor die Wand gesetzt hat.
Wenn Du also keine persönliche Erfahrung hast: Das Gefühl täuscht manchmal.
Gruß Rüdiger
Du nimmst mit der Felge eine Bauartveränderung vor und brauchst dafür eine explizite Erlaubnis und zwar für alles was Du damit machen willst.
Dafür ist ja die ABE für die Felge da ![]()
Nicht geprüft und der Rest unter den Einträgen Axx ist unerheblich da nicht verboten. Wenn "nicht geprüft" muss ich das eben selbst ausprobieren, ob es passt und die Ketten genügend "Luft" haben.
Die Ketten haben eine eigene ABE.
"Nicht geprüft" ist die Formulierung für nicht erlaubt
FALSCH
Keine bzw. unkorrekte Logik. Wie kommst Du denn darauf
Also Alles was nicht geprüft wurde, ist somit nicht erlaubt ![]()
Jetzt lach ich mich fast krank. Sorry, so etwas kann ich kaum glauben. Kann nur über solche Aussagen schmunzeln.
Ließ den ganzen Threads, dann müsstest Du woher die Aussage kommt.
Alles was als "nicht geprüft" erwähnt ist, ist nicht erlaubt. Ich denke Du verstehst das implizierte Verbot nicht.
Ich wünsche das es für Dich gut ausgeht, wenn Du einen Knaller mit nicht zulässigen Veränderungen, hast.
Jeder ist seines Glückes eigener Schmied!
Wo bleibt da die Logik
Wenn etwas nicht verboten ist, dann kann ich das tun; ist somit erlaubt.
Ich weiß gar nicht was hier für Schlussfolgerungen gezogen werden!?
Wenn auf der Autobahn keine Tempobeschränkung ist, dann ist es erlaubt 200 km/h zu fahren. Oder soll ich das auch noch einmal hinterfragen/ nach telefonieren?
Sorry
![]()
Karl, das kann man meiner Meinung nach mit klaren Jain (ja/nein) zu beantworten.
Es gibt ne Richtgeschwindigkeit und die ist 120 bzw 130. Wenn ich einen Unfall mache dann dreht sich je nach Geschwindigkeit die Beweisführung um. Unter Richtgeschwindigkeit muss man dir nachweisen dass du Schuld warst drüber musst du nachweisen dass du auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit den Unfall nicht vermeiden hättest können. Ein klitze kleiner Unterschied mit riesen Konsequenzen.
(Alles aus meiner vagen Erinnerung geschrieben und wenn ich daneben liege ziehe ich meine Aussage gerne zurück)
Gruß Markus
Ließ den ganzen Threads, dann müsstest Du woher die Aussage kommt.
Ich habe alles 2 Mal gelesen und verstanden.
Ich wünsche das es für Dich gut ausgeht, wenn Du einen Knaller mit nicht zulässigen Veränderungen, hast.
Schon wieder ein Irrglaube.
Alles was als "nicht geprüft" erwähnt ist, ist nicht erlaubt.
Ich habe nichts Verbotenes gemacht, gesagt oder jemanden zu einer Straftat:
Die Einfältigkeit "Alles was als "nicht geprüft" erwähnt ist, ist nicht erlaubt." solltest Du bitte einmal in Deinem Leben checken. Da gibt es viele viele ungeprüfte Dinge um Dich herum. Braucht es bei vielen ungeprüften Dingen auch nicht!
Und ich will mich hier nicht rumstreiten, weil Du das nicht kapierst, dehalb
BIN ICH HIER RAUS. ![]()
Die Aussage:
was nicht erlaubt ist ist verboten oder was nicht verboten ist ist erlaubt
muss man natürlich relativieren.
Im Normalen Leben gilt das natürlich nicht. Nur weil es kein Schild gibt, auf dem steht, dass ich auch auf der Straße als Fußgänger hüpfen darf, darf ich das natürlich trotzdem, solange ni hat an irgendeiner Stelle explizit steht, dass das verboten ist.
Im Bereich KFZ mit Betriebserlaubnis etc. sieht das anders aus.
Da muss tatsächlich vieles explizit erlaubt und abgenommen werden, sonst ist das per se erst mal verboten.
Was genau, ist bestimmt auch irgendwo festgelegt.
Aber Bremsen, Felgen, Reifengrößen z.B. gehören auf jeden Fall dazu.
Hier gilt eindeutig: was nicht erlaubt ist, ist verboten.
Beispiel: Felge mit gleichen Abmessungen wie eine andere, aber ohne Gutachten: erst mal verboten.
Sooo einfach ist das alles nicht.
Und dann gibt es da die Anbauteile, die man ohne Werkzeug an und abbauen kann. Da gelten schon mal wieder andere Regeln als bei fest verbauten Teilen.
Und jetzt kommt die Kette.
Ohne Werkzeug zu montieren / demontieren, also ein Anbauteil.
Wiederum befestigt an einem zulassungspflichtigen Teil. Schon mal grenzwertig.
Und dann der Unterschied zwischen „nicht erlaubt“ beim Felgengutachten (für mich eindeutig) und „nicht geprüft“.
Da steige ich dann aus. Ramto sagt geht, CiKa sagt (mit vernünftigem Verweis), geht nicht.
Die Frage ist, ob der TÜV Nord aus Essen, der das Gutachten geschrieben hat, dazu was sagen kann. Mal sehen, eventuell habe ich ja Lust, da mal anzurufen.
Gruß Rüdiger
Hallo,
es wurde Alles geschieben, nur eben noch nicht von jedem. Es gibt hier sehr unterschiedliche Meinungen und jeder vertritt seine seit zig Beiträgen.
Bevor es hier, wie schon in anderen Threads, eskaliert, mache ich hier zu.
Bitte um Euer Verständnis