Hallo,
Nach Motorüberholung muss der Motor erst eingefahren werden: kein Vollgas und maximal 2500U/min.
Jetzt soll das Auto zum TÜV.
ADAC meint man müsse eine Werkstatt finden, die die AU machen kann ohne die Einfahrvorschrift zu verletzen.
TÜV , DECRA etc. können es nicht.
Ich habe hier im Rheinmaingebiet bisher keine Werkstatt gefunden, die das kann.
Bin ich der Erste, dessen Auto zum TÜV soll bevor der Motor eingefahren ist? (Ironie off)
Weiss jemand Abhilfe, gern auch PN.![]()
Gruss
OpaLothar