Guten Tag. Ich brauche Hilfe
Ich möchte einen Fiat 280 (1990- 2,4TD 3100 KG) mit einer Luftfederung ausstatten.
Haben Sie Dokumente, die bestätigen, dass dies bei der Herstellung des Autos möglich war. Ich danke Ihnen.
Guten Tag. Ich brauche Hilfe
Ich möchte einen Fiat 280 (1990- 2,4TD 3100 KG) mit einer Luftfederung ausstatten.
Haben Sie Dokumente, die bestätigen, dass dies bei der Herstellung des Autos möglich war. Ich danke Ihnen.
Diese Dokumente erhalten Sie direkt beim Hersteller, z.B. Fa. Goldschmitt oder Fa. Linnepe. Damit können Sie im Vorwege zu einem Vorgespräch zu dem jeweiligen Überwachungsverein, wo die Abnahme stattfinden soll
Gruß Jerome
Worum geht es denn bei der Frage? H-Zulassung oder allgemein? Allgemein: siehe Jeromes Antwort.
Wichtig ist bei §23 Abnahme (H-Kennzeichen), dass das Gutachten für die Luftfederung max. 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs erstellt wurde.
Aus eigener Erfahrung: Bei Goldschmitt ist es z.B. Juni 2002, damit H-fähig für alle Fahrzeuge ab EZ 6/92.
Worum geht es denn bei der Frage? H-Zulassung oder allgemein? Allgemein: siehe Jeromes Antwort.
Wichtig ist bei §23 Abnahme (H-Kennzeichen), dass das Gutachten für die Luftfederung max. 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs erstellt wurde.
Aus eigener Erfahrung: Bei Goldschmitt ist es z.B. Juni 2002, damit H-fähig für alle Fahrzeuge ab EZ 6/92.
Ich bin in Lettland. Normalerweise gibt es keine Probleme mit der staatlichen technischen Inspektion.
Wenn sie plötzlich nach einem Dokument fragen. Das war damals möglich.
Wichtig ist bei §23 Abnahme (H-Kennzeichen), dass das Gutachten für die Luftfederung max. 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs erstellt wurde.
nicht unbedingt
Der Prüfer hat die bei meinem Womo bei der H- Abnahme neu neu eingetragen mit der Begründung der Verbesserung des Fahrverhaltens
OT
Meines Wissens ist die Beweislast dahingehend, ob zu dem Bj. zzgl. 10 Jahre es ein Bauteil mit Zulassung für den Fahrzeugtyp schon gegeben hat…
Wenn ja, dann kann man auch im Nachhinein das Fahrzeug damit ausrüsten.
OT Ende
Zu der Frage: der Hersteller hat auf seinem Teilegutachten die ABE der Fahrzeuge stehen, wo das Bauteil angebaut werden darf. Nach dem Anbau wird lediglich geprüft, ob das Bauteil fachgerecht mit dem im Teilegutachten aufgeführten Einzelteilen oder besser montiert worden ist.
Gruß Jerome
Bei unserem ist das explizit nach der H Abnahme mit eingetragen worden mit dem Hinweis der Verbesserung der Fahrstabilität
Wobei.
Es ist keine reine Luftfederung, . Sondern, bei allen in diesen Baujahren ,eine Zusatz Luftfederung an der Hinterachse.
Bei mir von Linnepe und schon seit 30 Jahren in Betrieb
Der User Valera ist in Lettland beheimatet und ich denke das da die Anforderungen eventuell anders sind wie in Deutschland. Ob die ein Deutsches Gutachten etc. anerkennen weiß ich nicht sicher.
Gruß Bernd
Ich denke er meint ob es grundsätzlich möglich ist eine solche Federung zu verbauen an dem Fahrzeug.
Ich denke er meint ob es grundsätzlich möglich ist eine solche Federung zu verbauen an dem Fahrzeug.
Zusatzluftfederung ,ja , reine luftfederung nein , weil die hinterachse an der blattfeder hängt
Der User Valera ist in Lettland beheimatet und ich denke das da die Anforderungen eventuell anders sind wie in Deutschland. Ob die ein Deutsches Gutachten etc. anerkennen weiß ich nicht sicher.
Gruß Bernd
Ich habe es bereits installiert.
Ich hätte gerne alle Dokumente. Alte.
Dass das früher erlaubt war. Falls das so war.
(Ich hoffe, Google Translate hat meinen Gedanken richtig übersetzt.)
Der Gedanke wurde richtig übersetzt , ich habe eine zusatzluftfederung verbaut ,aber leider keine Dokumente und nix eingetragen , ist hier in Italien nicht notwendig
Linnepe hat dazu ein Teilegutachten mit dem man beim Tüv die Zusatz Luftfederung in die Fahrzeug Papiere eintragen lassen konnte. Individuell auch die Auflastung auf 3500 kg zGG
Diese Gutachten können bei Linnepe angefordert werden
Man sollte eventuell schon wissen von welchem Hersteller deine ZLF ist. Denn Gutachten von einem anderen Hersteller haben, zumindest in Deutschland, keine Aussage