Ich möchte einen Fiat 280 mit einer Luftfederung ausstatten

  • Guten Tag. Ich brauche Hilfe

    Ich möchte einen Fiat 280 (1990- 2,4TD 3100 KG) mit einer Luftfederung ausstatten.
    Haben Sie Dokumente, die bestätigen, dass dies bei der Herstellung des Autos möglich war. Ich danke Ihnen.

  • Diese Dokumente erhalten Sie direkt beim Hersteller, z.B. Fa. Goldschmitt oder Fa. Linnepe. Damit können Sie im Vorwege zu einem Vorgespräch zu dem jeweiligen Überwachungsverein, wo die Abnahme stattfinden soll

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Worum geht es denn bei der Frage? H-Zulassung oder allgemein? Allgemein: siehe Jeromes Antwort.

    Wichtig ist bei §23 Abnahme (H-Kennzeichen), dass das Gutachten für die Luftfederung max. 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs erstellt wurde.

    Aus eigener Erfahrung: Bei Goldschmitt ist es z.B. Juni 2002, damit H-fähig für alle Fahrzeuge ab EZ 6/92.

    Grüße

    DucDuc

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    -Leben- findet draußen statt!

  • Worum geht es denn bei der Frage? H-Zulassung oder allgemein? Allgemein: siehe Jeromes Antwort.

    Wichtig ist bei §23 Abnahme (H-Kennzeichen), dass das Gutachten für die Luftfederung max. 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs erstellt wurde.

    Aus eigener Erfahrung: Bei Goldschmitt ist es z.B. Juni 2002, damit H-fähig für alle Fahrzeuge ab EZ 6/92.

    Ich bin in Lettland. Normalerweise gibt es keine Probleme mit der staatlichen technischen Inspektion.
    Wenn sie plötzlich nach einem Dokument fragen. Das war damals möglich.

  • Wichtig ist bei §23 Abnahme (H-Kennzeichen), dass das Gutachten für die Luftfederung max. 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs erstellt wurde.

    nicht unbedingt

    Der Prüfer hat die bei meinem Womo bei der H- Abnahme neu neu eingetragen mit der Begründung der Verbesserung des Fahrverhaltens

  • OT

    Meines Wissens ist die Beweislast dahingehend, ob zu dem Bj. zzgl. 10 Jahre es ein Bauteil mit Zulassung für den Fahrzeugtyp schon gegeben hat…

    Wenn ja, dann kann man auch im Nachhinein das Fahrzeug damit ausrüsten.

    OT Ende

    Zu der Frage: der Hersteller hat auf seinem Teilegutachten die ABE der Fahrzeuge stehen, wo das Bauteil angebaut werden darf. Nach dem Anbau wird lediglich geprüft, ob das Bauteil fachgerecht mit dem im Teilegutachten aufgeführten Einzelteilen oder besser montiert worden ist.

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Wobei.

    Es ist keine reine Luftfederung, . Sondern, bei allen in diesen Baujahren ,eine Zusatz Luftfederung an der Hinterachse.

    Bei mir von Linnepe und schon seit 30 Jahren in Betrieb

    Gruß
    mowgli

  • Der User Valera ist in Lettland beheimatet und ich denke das da die Anforderungen eventuell anders sind wie in Deutschland. Ob die ein Deutsches Gutachten etc. anerkennen weiß ich nicht sicher.

    Gruß Bernd

  • Ich denke er meint ob es grundsätzlich möglich ist eine solche Federung zu verbauen an dem Fahrzeug.

    Zusatzluftfederung ,ja , reine luftfederung nein , weil die hinterachse an der blattfeder hängt

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • Der User Valera ist in Lettland beheimatet und ich denke das da die Anforderungen eventuell anders sind wie in Deutschland. Ob die ein Deutsches Gutachten etc. anerkennen weiß ich nicht sicher.

    Gruß Bernd

    Ich habe es bereits installiert.
    Ich hätte gerne alle Dokumente. Alte.
    Dass das früher erlaubt war. Falls das so war.
    (Ich hoffe, Google Translate hat meinen Gedanken richtig übersetzt.)

  • Der Gedanke wurde richtig übersetzt , ich habe eine zusatzluftfederung verbaut ,aber leider keine Dokumente und nix eingetragen , ist hier in Italien nicht notwendig

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • Linnepe hat dazu ein Teilegutachten mit dem man beim Tüv die Zusatz Luftfederung in die Fahrzeug Papiere eintragen lassen konnte. Individuell auch die Auflastung auf 3500 kg zGG

    Diese Gutachten können bei Linnepe angefordert werden

    Gruß
    mowgli

  • Man sollte eventuell schon wissen von welchem Hersteller deine ZLF ist. Denn Gutachten von einem anderen Hersteller haben, zumindest in Deutschland, keine Aussage

    Gruß
    mowgli