Goldschmitt bietet Nutzlasterhöhung für Fiat Ducato und neues Rad mit hoher Traglast

  • in der Reifenfachpresse gefunden:
    Goldschmitt bietet Nutzlasterhöhung für Fiat Ducato und neues Rad mit hoher Traglast

    Die Goldschmitt Techmobil GmbH bietet eine Nutzlasterhöhung für das Fiat Ducato Light-Chassis (ab Baujahr 2006) sowie
    baugleiche Modelle an. Mit der neuen Auflastung könnten diese Fahrzeuge laut Unternehmensangaben auf ein zulässiges
    Gesamtgewicht von 4.150 Kilogramm aufgerüstet werden, wobei die Hinterachslast bis zu 2.400 Kilogramm betrage.
    Dies sei besonders vorteilhaft für Branchen mit hohen Zuladungsanforderungen.

    Goldschmitt bietet Nutzlasterhöhung für Fiat Ducato und neues Rad mit hoher Traglast - Reifenpresse.de  

    mit freundlichem Gruß, der Rolf aus dem Rheinland

    Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist. Jean Paul (1763-1825)

  • Artus : Heißen Dank für diesen Post. Die Info habe ich gleich mal meinem Nachbarn zukommen lassen. Der hatte sich vor Jahren schon eine Auflastung per Goldschmitt zukommen lassen. Ducato Leicht-Fahrwerk, 8 Zoll Zusatzluftfedern an der HA und Felgen/reifen mit höherem Lastindex.

    Er hat natürlich gleich bei Goldschmitt nachgefragt was er denn nachrüsten müsste um auf die 4159 zgG zu kommen.

    Die Antwort war: NIX!

    Er zahlt für ein aktualisiertes Gutachten und die Anmeldung in den Fahrzeugpapieren. Sodann kann er über zusätzliche 150 kg zgG verfügen.

    Das macht ihn gerade happy und vielleicht ist das für weitere Mobilisten eine interessante Zusatzinfo.:hack:klatsch

    "Heute hier, morgen dort, bin kaum da will ich fort....."

    cu Harald

  • Er hat natürlich gleich bei Goldschmitt nachgefragt was er denn nachrüsten müsste um auf die 4159 zgG zu kommen.

    Die Antwort war: NIX!

    Er zahlt für ein aktualisiertes Gutachten

    Moin,

    was soll das Gutachten kosten ?

    Und was er beachten sollte : ab 4000 Kg müssen mind. 2 Unterlegkeile mitgeführt werden. Es können auch die Zusammklappbaren aus Metall sein, nur die Auffahrkeile ( die Plastikteile, um das WoMo gerade zu stellen ) gelten nicht. Ist nur eine Kleinigkeit, aber ärgerlich, wenn man damit bei einer Kontrolle auffällt oder die HU ggf. nicht besteht

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • ab 4000 Kg müssen mind. 2 Unterlegkeile mitgeführt werden.

    hat bei mir noch nie einer nachgefragt. Hab ich auch nicht dabei.
    Wo steht diese Vorschrift? §?

    Fahrzeug ist jetzt rund 12 Jahre alt. War schon zig mal beim TÜV.

    Grüße Karl

    gesendet vom PC von Daheim

  • Wo steht diese Vorschrift? §?

    §41 Abs. 12

    (14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens

    1. ein Unterlegkeil bei
      1. Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,

      2. zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,

    2. 2 Unterlegkeile bei
      1. drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,
      2. Sattelanhängern,
      3. Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

    Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Gilt das wirklich auch für Wohnmobile?

    Bei mir waren keine Keile beim Kauf dabei, man hat mir auch nichts dazu gesagt.

    Bei mir steht unter Absatz 12 ganz was anderes. Unterlegkeile stehen in Absatz 14.

    Grüße Karl

    gesendet vom PC von Daheim

  • Warnblinklampe ist auch bei unserem 950 kg zGG 2-Sitzer schon erforderlich.

    Lothar, das stimmt so nicht :nono, da irrt sich der gute Mann von der Prüforganisation. Ist geregelt in § 53a, Abs.2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

    Kann man hier nachlesen.

    Gruß

    Volkmar

  • Bei mir steht unter Absatz 12 ganz was anderes. Unterlegkeile stehen in Absatz 14.

    Sorry, war ein Dreckfuhler

    Gilt das wirklich auch für Wohnmobile?

    Bei mir waren keine Keile beim Kauf dabei, man hat mir auch nichts dazu gesagt.

    da steht "Kraftfahrzeuge", also Alle ausser Kettenfahrzeuge. Solange das Wohnmobil kein Tretantrieb hat,....

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Also bei unserem WoMo mit 4,4t waren die zwei Keile ab Werk dabei. Schön sauber in der Heckgarage montiert.
    Und da die Hersteller nichts verschenken, wird das wohl Vorschrift sein.
    Die Warnlampe haben wir dann gekauft.

    Gruß Rüdiger

  • funktioniert das auch bei solchen Federungen/Achsen? Ducato 244 Bus auf AL-KO

    Ich hatte schon bei Goldschmid & Co angefragt. Nix zu machen. Es gibt wohl von irgendwem eine Sonderauflasungsmöglichkeit für rund 3.500 €, um von 3.500 auf 3.750 kg aufzulasten. Ich weiß aber nicht, wer das letztendlich macht, da ich nur mit einem Vermittler dafür Kontakt hatte.