Gesamtzugsgewicht Ducato 280???

  • Den Fiat Ducato 280 gab es in mehreren Ausführungen. Da sind Bremsen, gerade im Anhängerbetrieb, durchaus entscheident wie schwer ein Gespann sein kann/ darf

    Gruß
    mowgli

  • Wie schon beschrieben ziehe ich seit 10 Jahren im Sommer laufend den Kastenanhänger wo 5 Rennkarts drinn sind plus Ersatzteile und Werkzeug. Ich denke dass der vollbeladene Anhänger ca. 1000kg hat. Noch NIE wurde mir die Bremsen heiss, Weder vorne noch hinten! Ich bin ja selbst KFZ-Mechaniker und weiss genauso dass es heikel ist, aber mein guter alter 280er Ducato hat mich noch NIE NIE NIE hängen gelassen :love: :love: :thumbup: PS: Ich weiss genug gut was man unter ner guten Bremse versteht, egal ob im Motorsport, mit dem Ducato oder mit dem normalen Auto!

    Es geht mir nicht darum dass ich künftig nen schwereren Anhänger ziehen will/muss, aber wenn von meiner Anhängelast nun 400kg weggestrichen werden, bin ich bei 950kg und das ist für mich zu knapp! Ich möchte keinen ärger haben bei ner Polizei oder Zollkontrolle wegen Anhängelast überschritten und Buss oder gar Verwarngelder oder gar Strafanzeige. 8| :rolleyes:

  • Damit vielleicht das Gesamtgewicht des Trums nicht überschritten wird ?

    Maybe this enlightens you:

    https://autohaus-zander.de/anhaengelasterhoehung/

    Sry, ende der 80er Jahre gab es ebenso noch KEINE D-Wert Angabe bei den AHKs.....die meisten machen den Fehler und vergleichen die heutigen Zulassungskriterien mit Fzg. welche aus den 80er oder 90er Jahren kommen! Das kann man nicht vergleichen weil die Gesetze und Richtlinien ganz anders waren dazumals. :wink

  • Wir sind aber leider nicht mehr in den 80/90er.

    Jetzt gelten andere Reglungen und Regeln.

    Ob es „Grandfahter Rights“ gibt in der Helvetischen Konförderation ist Deine Aufgabe denke ich zu klären, auch ob eventuelle Abkommen mit der EU bestehen wo EU Regelungen in Euer Zulassungsrecht übernommen wurden.

    Eine rechtlich verbindliche Auskunft wirst Du hier sicher nicht bekommen.

    Meine persönliche Meinung ist das was Du Vorne auflastet hinten abgezogen wird um das Gesamtgewicht des Zuges nicht zu überschreiten.

    Aber wie gesagt das ist Deine Aufgabe das zu klären.

    Bin da, kann losgehen :hack

  • Weiteres Teilzitat:

    Was bedeutet es, die Anhängelast zu erhöhen?

    Jeder Automobilhersteller gibt konkret vor, wie viel Gewicht – in Form von Anhängern oder Wohnwägen – das jeweilige Fahrzeug an der Anhängerkupplung ziehen darf. Diese Anhängelast kann zwar erhöht werden, darf aber nicht das Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreiten. Dadurch wird gewährleistet, dass die serienmäßig vorgesehene Stützlast gleich bleibt.

    Bin da, kann losgehen :hack

  • Wie schon beschrieben ziehe ich seit 10 Jahren im Sommer laufend den Kastenanhänger wo 5 Rennkarts drinn sind plus Ersatzteile und Werkzeug. Ich denke dass der vollbeladene Anhänger ca. 1000kg hat. Noch NIE wurde mir die Bremsen heiss, Weder vorne noch hinten! Ich bin ja selbst KFZ-Mechaniker und weiss genauso dass es heikel ist, aber mein guter alter 280er Ducato hat mich noch NIE NIE NIE hängen gelassen :love: :love: :thumbup: PS: Ich weiss genug gut was man unter ner guten Bremse versteht, egal ob im Motorsport, mit dem Ducato oder mit dem normalen Auto!

    Es geht mir nicht darum dass ich künftig nen schwereren Anhänger ziehen will/muss, aber wenn von meiner Anhängelast nun 400kg weggestrichen werden, bin ich bei 950kg und das ist für mich zu knapp! Ich möchte keinen ärger haben bei ner Polizei oder Zollkontrolle wegen Anhängelast überschritten und Buss oder gar Verwarngelder oder gar Strafanzeige. 8| :rolleyes:

    Dann wäre es zumindest in Deutschland kein Problem:

    Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs darf die tatsächlich vorhandene Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet werden. Das bedeutet für dich: Hast du eine tatsächliche Stützlast von 50 Kilo gehen die auf Zugfahrzeug über und somit reichen die 950Kilo ja aus.

    Ich gehe mal davon aus, dass der Anhänger und auch die AHK jeweils eine zulässige Stützlast von mindestens 75 Kilo haben. (der kleinste Wert zählt). Nun liegt es also an dir, diese möglichst auszunutzen. Das kommt auch dem Fahrverhalten zu Gute.

    Gruß Ralf

  • Sry, hast Du den ganzen Thread gelesen und verstanden um welchen Wert es hier eigentlich geht? Anscheinend nicht.

    Es gab anscheinend in den 80er Jahren (meines Wissens und Recherchen) gar keinen Wert /Gewichtsangabe vom Hersteller FIAT für das Model Ducato 280 für das Gesamtzuggewicht!! (Gesamtgewicht des Zuges)

    Genau um dieses Gewicht geht es ja hier!

    Du beschreibst (wie schon einige vor Dir) ne Behauptung obwohl Du keine Ahnung hast oder mir klar und deutlich sagen kannst; beim Ducato 280 ist das maximale Gesamtzugsgewicht bspw. 5000kg. :/

    ich bin nun insofern weiter, dass ich nun weiss, dass ebenso in Deutschland bei keinem 280er Ducato das Gesamtzugsgewicht definiert worden ist, denn sonnst währe dieses Gewicht auf dem originalen Typenschild in der 2. Gewichtszeile eingeprägt worden.

    Und "falls" es tatsächlich 1980 keine Definition von Fiat gegeben hat bezüglich Gesamtzugsgewicht....dann frage ich mich...ob nicht eben doch der TÜV welcher das Auflastungs-Gutachten von Goldschmitt erstellt hat, dazumals fälschlicherweise eine falsche Richtlinie respektive eine falsche gültige Fassung der Richtline beim erstellen des Gutachtens angewandt haben könnte....

    Ich werde es abklären mit der Prüfstelle oder dem KBA selbst und es hier schreiben was die Antwort ist und wie es weitergeht. :wink

  • Letzte Frage meinerseits; Ist bei Euch in Deutschland die ABE Nr. vermutlich das selbe wie bei uns in der Schweiz die Typengenehmigung Nr. ? (Siehe mein CH-Fahrzeugausweis punkt 24)

    Also laut meinem Typenschild die ABE-Nr. C642/1 ?

    Dann kann ich mich mit der ABE-Nr. C642/1 bei den deutschen Behörden durchfragen, richtig?

    Welche Nr. oder Punkt / Feld in dem deutschen Fahrzeugschein/brief währe dann das Gesamtzuggewicht?

  • Mag sein das ich keinen Plan habe.

    Aber es wurden Dir mehrfach Berechnungen genannt und Antworten gegeben auch von CH Kollegen.

    Wenn etwas, was vielleicht in den 80zigern nicht relevant/nötig war, nicht eingetragen war und nun eingetragen werden kann bzw. soll erfolgt das nunmal auch bei Euch nach den gültigen Regeln in CH.

    Auch da steht der eintragende sicher mit einem Bein im Knast wenn es schief geht.

    Nebenbei habe ich schon verstanden das es um das Gewicht des Zuges geht ( Fahrzeug + Hänger )

    Es ist auch mehrfach geschrieben worden das wenn Du verschiebst, das was vorne drauf kommt hinten runterkommt um das Gewicht des Zuges nicht zu überschreiten.

    Es wäre angeraten auch bei Deinen Prüfstellen freundlich zu Fragen was machbar ist, ausser man geht gerne mit der Axt in Behörden/Prüfstellen.

    Außerdem steht doch alles in dem Papier von dir ( 3100 kg und 1350kg macht 4450kg ) und damit sind wir wieder da : Vorne rauf, hinten runter.


    Aber egal, ich belade meinen so wie ich es darf und frei nach Gerhard S. : Basta.

    Bei meinem ist auch nur das Gesamtgewicht eingenagelt auf dem Schild.

    Ein weiser Mann sagt mal das der klug ist, der versteht das manches nicht zu ändern ist.

    Bin da, kann losgehen :hack

  • Hallo Evowrxjaeger

    warum gehst du nicht zum Strassenverkehrsamt und Fragst dort den Chef der kann Dir verbindliche auskunft geben.

    Wenn dein gesamt Zuggewicht 4500 kg beträgt bleibt das so wenn das gewicht des Zugfahrzeugs herauf gesetzt wird würd das am Anhänger abgezogen. weil das Gesamtzuggewicht ja gleich bleibt.

    hier wir Ihnen eventuell geholfen

    Viel erfolg

  • Ich wahr noch NIE einer welcher einfach alles gefressen hat was irgendwelche Leute ausgesagt haben, da es schon zig mal schlichtwegs gelogen wurde auch vor allem von Behördenseiten oder einfach reine Behauptungen!

    Ps: Mein Vater wahr der 1. Schweizer welcher eine Selbsttragende Karrosserie abgeändert hat zu nem Pick-Up und 6Jahre gebraucht hatte bis das Fzg. hier in der Schweiz zugelassen worden ist! Nach der Zulassung mussten knapp 80 Artikel aus unserer BAV (Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen) umgeschrieben, neu Verfasst oder gestrichen werden!! Ebenfalls rollten im Bundesamt für Strassen (ASTRA) nachträglich gewisse Köpfe, da nachweislich Schickaniert worden ist, Amtsanmassungen ectr. Ich weiss sehr wohl wie alles Zusammenspielt.

  • Letzte Frage meinerseits; Ist bei Euch in Deutschland die ABE Nr. vermutlich das selbe wie bei uns in der Schweiz die Typengenehmigung Nr. ? (Siehe mein CH-Fahrzeugausweis punkt 24)

    Also laut meinem Typenschild die ABE-Nr. C642/1 ?

    Dann kann ich mich mit der ABE-Nr. C642/1 bei den deutschen Behörden durchfragen, richtig?

    Welche Nr. oder Punkt / Feld in dem deutschen Fahrzeugschein/brief währe dann das Gesamtzuggewicht?

    Die letzte Nummer für den Verwendungsbereich war lt. Goldschmitt bei den Fiat Modellen die C642 mit Nachtrag 1,2,3

    Das zulässige Zuggesamtgewicht hat mein Prüfer im Anhang aufgeführt. Lt. Gutachten von Goldschmitt zu Ziff. 28 Anhängerlast bei Anhänger mit Bremse : Anhängelast entsprechend dem Gewichtsanteil der Auflastung für die Steigung von 10% in Ziff. 33 und 12% in Ziff.28 reduzieren.

    Wenn Du Goldschmidt anschreibst wegen dem Gutachten wegen der Auflastung für den 280er Fiat wirst Du es wohl für lau wegen des Alters bekommen (war bei mir so). Notfalls schreibe mich per PN an.

    leben und leben lassen

  • Wenn’s hilft…

    Das steht jetzt nach Auflastung von 3,1 auf 3,495t bei mir…

    290 J5 TD BJ. 93 im Januar diesen Jahres wie im Anhang eingetragen. Eintragung gibt so Goldschmitt vor.

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...