Überwachungskamera im Wohnmobil

  • Und wofür ist die gut?

    Wohnmobil noch da, ist Freude!

    Womo weg, schei...!

    Wers geklaut hat sieht man auf deinem Bild nicht!

    Und wie oft schaust du dir das Bild an?

    Ich gehe jeden Tag an der Womo Halle vorbei.

    Tor ist zu bedeutet, Womo da!

    Tor aufgebrochen ist, schei.....!

    Gruß Manfred B.

  • Die Kamera ist mit Alarm, sobald jemand die Halle öffnet bekomme ich Nachricht und kann reagieren, ich sehe schon denjenigen

    der eingebrochen hat.

    Aber deiner Antwort nach weißt du was die Kamera alles kann 😵‍💫

    Gruß John

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    Ihr benötigt neue Polsterbezüge, dann sprecht mich an.

  • Gar nicht. Wir lassen in Deutschland immer alles offen. Da sind die meisten Banditen.

    Wenn überhaupt einen kleinen GPS Tracker wenn das Wohnmobil geklaut wird.

    Übrigens, darf nach deutschem Recht keine Aufnahmen von fremden Menschen ohne Zustimmung gemacht werden. Also Vorsicht mit nach außen installierten Kameras. Kann finanziell ins Auge gehen.

    Wer garantiert Dir die Datensicherheit? Ich möchte keine Videos von mir und meiner Frau bei YouTube/YouPorn oder sonstwo sehen.

    Meine Meinung

    mal schreibst du Alarmanlage Kamera braucht man nicht, dann wiederum schreibst du:

    Sowas in der Art habe ich auch schon überlegt, inclusive einer Innen Kamera und Bewegungsmelder.

    Siehe hier.

    ducatoforum.de/forum2018/forum…&postID=843881#post843881

    Gruß John

    Gruß John

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    Ihr benötigt neue Polsterbezüge, dann sprecht mich an.

  • Ich hatte sowas in Planung. Habe ich aber verworfen. Da ich deshalb schon Kontakt mit der Polizei hatte. Ein netter Nachbar hat mir mein Wohnmobil zerkratzt, da habe ich die Polizei informiert und sogar Beweise einer kleinen Wildtier Kamera. Mir wurde dann von der Polizei mitgeteilt das die Strafe höher sei, wenn ich illegal erstellte Video Aufnahmen als Beweismittel zulassen würde. Da ist die Privatsphäre mehr wert als eine Straftat. Das ist Deutschland. Selbst eine Attrappe ist verboten! Nur mal so zur Info. Deshalb möchte ich das mit den Bewegungsmelder machen. Viel Licht und Abschreckung.

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • Hallo Jens,

    das ist so nicht richtig. Zur Aufklärung einer Straftat darf sehr wohl eine private Kamera Aufnahme als Beweismittel zugelassen werden. Wurde vom BGH ausdrücklich festgestellt.

    Kann man im Netz alles nachlesen. Wenn ich es auf die Schnelle finde stell ich es hier ein.

    Gruß Bernd

  • das ist so nicht richtig. Zur Aufklärung einer Straftat darf sehr wohl eine private Kamera Aufnahme als Beweismittel zugelassen werden.

    Beides ist richtig. Private Aufnahmen dürfen als Beweismittel im Strafprozess verwendet werden. Aber zugleich darf jeder auch den Aufsteller der Kamera auf Unterlassung verklagen, falls die Kamera nicht DSGVO-konform aufgestellt wurde. Auch der Täter, der aufgrund der Fotos verknackt wurde.


    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Beides ist richtig. Private Aufnahmen dürfen als Beweismittel im Strafprozess verwendet werden. Aber zugleich darf jeder auch den Aufsteller der Kamera auf Unterlassung verklagen, falls die Kamera nicht DSGVO-konform aufgestellt wurde. Auch der Täter, der aufgrund der Fotos verknackt wurde.


    MfG

    Gerhard

    Genau das ist es. Ich müsste am Wohnmobil Schilder aufstellen. Wenn sich dann einer belästigt fühlt weil er einfach am Gehweg an meinem Wohnmobil vorbei geht habe ich das Problem. Die Polizei hat natürlich den netten Nachbarn gesprochen und ihm mitgeteilt das sie wissen wer es war. (Ich hatte denen ja das Video gezeigt) Jetzt ist auf jeden Fall erstmal Ruhe.

    Bei einer Dashcam ist es glaube wieder etwas anders. Da muss "glaube" alle 3 Stunden die Karte überschrieben werden bzw. In den Rhythmus gelöscht..und nur zu Privatzwecken

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • Hallo Jens,

    das ist so nicht richtig. Zur Aufklärung einer Straftat darf sehr wohl eine private Kamera Aufnahme als Beweismittel zugelassen werden. Wurde vom BGH ausdrücklich festgestellt.

    Kann man im Netz alles nachlesen. Wenn ich es auf die Schnelle finde stell ich es hier ein.

    Gruß Bernd

    Hast Du da ein Datum der Rechtsprechung?

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • Wie bekomme ich sowas wieder verschlossen. Sind mit einer Schlitzschraubendreher gemacht worden.......ca 0,2 bis 0,3 mm tief.

    Hallo Jens,

    das sieht ja übel aus.

    Wenn du in der Nähe eine kleine Lackierwerkstatt hast, dann fahre dahin und lass dich beraten.

    Wenn die Kratzer so tief sind, geht da nichts mit einem Poliermittel, leider.

    Glück Auf vom Niederrhein. :wink

    Rolf

  • Mir wurde dann von der Polizei mitgeteilt das die Strafe höher sei, wenn ich illegal erstellte Video Aufnahmen als Beweismittel zulassen würde.

    "Die Polizei" gibt es ja so nicht, was du erhalten hast ist die Einzelmeinung eines Beamten und der ist Angehöriger der Exekutive. Nur die Judikative kann da verbindlich entscheiden und das hat der BGH getan.

    Generell ist "die Polizei" kein guter Ratgeber in Rechtsangelegenheiten. Oder wie ein Bundesinnenminister einmal sagte: "Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen".