Rückfahrscheinwerfer nachrüsten.

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Arbeitsscheinwerfer für Wohnmobile werden gewöhnlich nicht zugelassen, das Wohnmobil hat keine Arbeitsgeräte oder Arbeitsstellen. Versuch mal, die Arbeitsscheinwerfer in die Papiere eintragen zu lassen, da wird sich der Sachverständige verweigern.

  • Arbeitsscheinwerfer für Wohnmobile werden gewöhnlich nicht zugelassen, das Wohnmobil hat keine Arbeitsgeräte oder Arbeitsstellen. Versuch mal, die Arbeitsscheinwerfer in die Papiere eintragen zu lassen, da wird sich der Sachverständige verweigern.

    So war auch meine Info auf nachfrage beim TÜV, über Arbeitsscheinwerfer.

    Möglichkeit wäre Womo mit Rot/Weiss Fahrzeugmarkierung zu versehen, so die Auskunft NUR dann als Arbeitscheinwerfer akzeptiert

    Grüße an alle

    Jürgen

    wer später bremst, ist länger schnell:haha:haha

  • Es gibt doch immer wieder Miesepeter, muss ich feststellen.

    Wer kommt den auf die Idee, Arbeitsscheinwerfer einzutragen?

    Das würde mir nie in den Sinn kommen. Und wenn ich ernsthaft an so einen Prüfer geraten, würde ich dort nie wieder hinfahren.

    Und nun bitte nicht deswegen erlischt meine Zulassung.

  • Arbeitsscheinwerfer für Wohnmobile werden gewöhnlich nicht zugelassen, das Wohnmobil hat keine Arbeitsgeräte oder Arbeitsstellen. Versuch mal, die Arbeitsscheinwerfer in die Papiere eintragen zu lassen, da wird sich der Sachverständige verweigern.

    Anhänger ankuppeln?

  • Wer sagt denn, dass die Arbeiten mit dem Fahrzeug durchgeführt werden müßen?

    Kann ja auch einem Anderen in den Motorraum leuchten, damit man bei einer Panne was sieht.

    Oder ich brauche LIcht um mein Womo bei Nacht aus dem Tiefschnee zu schaufeln usw. !

    Manche haben auch Probleme und fragen den Prüfingenieur nach ob ihr mitgeführtes Toilettenpapier eine Zulassung hat und eingetragen werden kann!

    Erinnert mich irgendwie an Werners Wurstblinker! :haha

    Gruß Manfred B.

  • Sollte es beim Tüv nicht gefallen, kommt ein Tape darüber und weg ist der Rückfahrscheinwerfer.

    Wenn es ein TÜV ist, dem Arbeitsscheinwerfer nicht gefallen, wird der auch wissen und darauf bestehen, dass Abkleben nicht ausreicht und nicht zulässig ist.

  • Moin zusammen,

    ich hab das so in Erinnerung, daß der Scheinwerfer einen seperaten Schalter benötigt. Dann sollte das kein Problem sein. Wie früher die zusätzlichen "Nebelscheinwerfer" die noch zusätzlich eine Abdeckung hatten.

  • Seit wann werden Arbeitsscheinwerfer eingetragen? Selbst mein 8 Wochen alter Müllwagen mit 16 Arbeitsscheinwerfern hat keine einzige eingetragen. Das was eingetragen wird sind Rundumleuchten. Bei Blitzleuchten gibt es im Moment etwas Stress weil die zwar europäisch zugelassen sind aber keine spezielle deutsche Zulassung haben.

    Aber Arbeitsscheinwerfer werden nicht eingetragen.

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....