Rückfahrscheinwerfer nachrüsten.

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Hallo,

    ich möchte gerne 2 zusätzliche Rückfahrscheinwerfer an meinem Duc 244 Bj 2003 anbauen. Es handelt sich um 2

    LED Arbeitsscheinwerfer

    Passend für:

    Kontrollleuchte, Nebelscheinwerfer

    Spannung:

    DC 9-48V

    Kann ich die auch einfach an den vorhandenen Rückfahrscheinwerfer anklemmen? Nicht das ich die Leitung überlaste?

    Und ich würde die beiden gerne vom Fahrersitz aus schalten können. Da ich in Sachen KFZ Elektrik ein absoluter Laie bin, wäre ich euch für eure Hilfe dankbar.

    Ich meine einen Schaltplan so einfach verständlich das auch ein Laie ihn versteht wäre toll.

    Ich danke im Voraus.

  • Hallo Hugo,

    nenne doch erst einmal den Typ Deiner geplanten LED-Scheinwerfer.

    Oder verlinke das Datenblatt, dann kann man sehen, wieviel Strom die brauchen etc.

    Und wenn die am Fahrzeug sind, dann brauchen die eine entsprechende Zulassung.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hier würde ich dir die SVZO empfehlen.

    Als Arbeitsscheinwerfer mit wie von dir gewolltem extra Schalter ist nichts einzuwenden.

    Nur darft du diese nicht während der Fahrt benutzen.

    Verkabeln: Entweder du suchst dir eine noch nicht überlastete oder eine unbelegte Sicherung im Sicherungskasten ,oder einfacher.

    Direkt an die Fahrzeugbatterieplus (+) eine Sicherung und von da an deinen Schalter.

    Den am bessten mit Kontrollleuchte welche auch tags gut zu erkennen ist!

    Von dort zu deinen Scheinwerfern.

    Masse dann eben von den Scheinwerfern an Fahrzeugmassepunkt, oder wieder zur Batteriemasse (-)!

    PS: Wie Laika78 schreibt. Es ist auf die Stromstärke zu achten. Kabelquerschnitt muß passen. Evtl. dann noch mit Relais arbeiten damit der Schalter nicht überlastet wird!

    Gruß Manfred B.

  • Wenn ich meinem Querschnittrechner glauben kann genügt ein 2,5 qmm Flexkabel.

    Der Schalter muß für über 3,3 Ampere ausgelegt sein.

    Wenn nicht ,eben Relais benutzen.

    PS: Bin von 6 Meter Kabelläge ausgegangen!

    Gruß Manfred B.

  • Bin zwar nicht Lothar.

    Aber: Nein, Arbeitsscheinwerfer brauchen keine Zulassung.

    Sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehr (bei fahrt) benutzt werden.

    Sie dürfen keinen Verkehrsteilnehmer blenden.

    Der Schalter muß mit Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet sein.

    Und am bessten benutzt du für die HU eine Abdeckung der Arbeitsscheinwerfer.

    PS, nicht SVZO sondern StVZO!

    Gruß Manfred B.

  • Tach

    Ohne Zulassung ,erkennbar an der Wellenlinie und Nummer gibt das evtl.TÜV Probleme.Weil ! WoMo ist kein Trekker.

    Beim Kabel reicht schon 1,5² ,der Spannung(Ab)fall ist hier unkritisch.

  • Arbeitsscheinwerfer sind für den Straßenverkehr nicht zugelassen.

    Aber als Arbeitsscheinwerfer ist es egal wo ich die ran schraube. Ob Wo MO oder Trecker ist völlig egal.

    Aber das war auch gar nicht meine Frage.

  • Laika (Lothar) schrieb sie brauchen eine.

    Als Rückfahrscheinwerfer = JA

    Und die technische Beschreibung Deiner verlinkten TFL ??!!?? So gut wie nichts. Da steht Leistung 48W!? Welche Leistung?

    Die Stromaufnahme oder die Lichtleistung?

    48 Watt scheint mir für LED auch sehr viel. Das würde ca. einer 100 W Glühbirne entsprechen.

    Das kann ich aber bei diesen TFL nicht glauben.

    Ich würde die von Caravan16V vorgeschlagenen nehmen. Deutsche Firma und zugelassen.

    Somit nie Ärger damit, ohne Experimente machen zu müssen.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • ...habe auch einen zusätzlichen LED-Scheinwerfer 27 Watt ohne Zulassung als zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer angebaut, allerdings über eine Relaisschaltung welche nur in Verbindung mit den originalen Rücklichtern geht, geschaltet über einen Schalter mit Kontrollleuchte unterhalb des Amaturenbrettes.

    Somit ist ein versehentliches Einschalten des Scheinwerfers während der Fahrt ausgeschlossen. TÜV war kein Problem...auch ohne Abdeckung:wink

    Gruß

    Heinz

  • Ich hatte auch welche ohne Welle als Rückfahrscheinwerfer angebaut.

    Ergebnis beim TÜV: durchgefallen, nochmals ohne oder mit richtigen kommen.

    Die gleiche, mit ECE Kennzeichnung wurden dann akzeptiert . Billig kaufen ist teuer kaufen.

    Nimm die oben angebotenen, die sind sicher und ok.

    Gruß

    Viele Grüße aus Monnem (Mannheim),

    Gerhard, der Paddelmaier

  • Wie kommst du da drauf das die billig waren?

    Und meine Frage war das auch nicht. Und ich weiß es besser.

    Wenn ich sie extra an und aus schalten kann, gelten sie als Arbeisscheinw. und brauchen keine Zulassung.

    Und wenn du mitgelesen hättest, wäre dein Tipp bestimmt anders ausgefallen. Du hast sie als Rückfahrscheinwerfer und nicht als Arbeitsscheinwerfer verbaut.

    Schau nur einen Post über deinem.

  • Nochmals ganz langsam zurück auf Anfang!

    Du hast die schon gekauft?

    Dann montieren und wie von mir beschrieben verkabeln.

    Egal als was du die dann einschaltest.

    Und hier ein Zitat von mir:

    Nein, Arbeitsscheinwerfer brauchen keine Zulassung.

    Sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehr (bei fahrt) benutzt werden.

    Sie dürfen keinen Verkehrsteilnehmer blenden.

    Der Schalter muß mit Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet sein.

    Und am bessten benutzt du für die HU eine Abdeckung der Arbeitsscheinwerfer.

    Damit hast du niemals Probleme bei einer HU!

    Es kommt eben auf die Verkabelung als Arbeitsscheinwerfer an.

    Nicht direkt an die schon vorhandenen Rückfahrscheinwerfer anschliessen.

    Gruß Manfred B.

  • Hallo zusammen,

    ich suche aktuell noch passende Rückfahrscheinwerfer um meine originale "Funzel" abzulösen und ein wenig die Sicht nach hinten zu erhellen.

    Hintergrund ist auch die Nachrüstung einer Rückfahrkamera demnächst.

    Ich habe mir den Thread hier durchgelesen und die Angaben zu den empfohlenen Scheinwerfern angeschaut, ich wollte das ganze aber nicht als Arbeitsscheinwerfer sondern gekoppelt mir dem Rückfahrlicht einbauen.

    Also Rückwärtsgang rein und die Dinger gehen an,

    Da sollten alle hier genannten dazu passen?

    Das mit der ECE R23 soll ja heißen das die Scheinwerfer für die Straße zugelassen sind?

    Bei der StVZO §52a Absatz 5 steht dann:

    "Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, dass sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten."

    Also 10m halte ich für sehr wenig, da gehen die LED schon ein Stück weiter, hatte Osram gefunden mit 36 Meter, auch mit ECE R23. --> Osram Light VX120SR-WD

    Also doch "bloß" als Arbeitsscheinwerfer mit separatem Schalter einbauen und beim TÜV etc. abdecken? :/

    In jedem Fall möchte ich was passendes mit viel Licht einbauen, will ja was sehen, aber über das genaue Wie bin ich mir aktuell nicht sicher.

    Danke euch schon mal für kurze Aufklärung. :klatsch:thumbup:

    Bis dann Gerry 8)

  • Ich habe mal gehört, man könnte die Arbeitsscheinwerfer mit den normalen Rückfahrlichtern koppeln und da einen Schalter für den TÜV dazwischen machen. Müsste man mal ausprobieren.