Rückfahrscheinwerfer nachrüsten.

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Zitat:

    entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt

    Ich hoffe das meine nicht Brennen.Gloria SK 6 PRO

  • Na dann ist es doch bald eindeutig:

    (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


    Mehrspurige Fahrzeuge dürfen damit ausgestattet sein. Check, wir sind mehrspurig

    Dürfen während der Fahrt nicht benutzt werden.

    Da wird es dann eng, wenn die beim Rückwärts Fahren angehen. Aber über separaten Schalter im Stillstand, würde ich sagen: Check

    Baufahrzeuge sind wir nicht ( auch wenn einige Fahrzeuge bestimmt interne Baustellen haben 😉), also bitte nicht während der Fahrt.

    Ansonsten: warum nicht.

    Gruß Rüdiger

  • Dem Text nach ist es möglich so viele Rückfahrscheinwerfer zu montieren, wie in dem vorgeschriebenen Feld passen. Es muss nur Einer montiert sein, die Anzahl nach oben sehe ich nicht begrenzt. Demnach könnte ich zwei zusätzlich zu meinem vom Werk verbauten Rückfahrscheinwerfer montieren.

    LG Thorsten

  • Zur Anzahl und Anbau, Aus ECE R48:

    Rückfahrscheinwerfer (Regelung Nr. 23) 6.4.1. Anbringung Vorgeschrieben bei Kraftfahrzeugen. Anzahl 6.4.2.1. Eine Einrichtung vorgeschrieben und eine zweite Einrichtung zulässig bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 und bei allen anderen Fahrzeugen mit einer Länge nicht über 6 000 mm. 6.4.2.2. Zwei Einrichtungen vorgeschrieben und zwei Einrichtungen zulässig bei allen Fahrzeugen mit einer Länge über 6 000 mm, ausgenommen die Fahrzeuge der Klasse M1. 6.4.3. Anbauschema Keine besondere Vorschrift. 6.4.4. Anordnung 6.4.4.1. In der Breite: keine besondere Vorschrift. 6.4.4.2. In der Höhe: mindestens 250 mm, höchstens 1 200 mm über dem Boden

  • Moin,

    weiß eigentlich noch jemand um welche Lichtabgabevorrichtung es geht ?

    Arbeitsscheinwerfer ?

    Rückfahrscheinwerfer ?

    Taschenlampen ?

    Flak-Scheinwerfer ?

    Geht schon länger durcheinander…….

    Bin da, kann losgehen :hack

  • so ist der Deutsche.... für alles ein Paragraphen und trotzdem wird sowas nie bis niemals kontrolliert, da kein Fachpersonal mehr vorhanden....

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • In #65 ist doch alles geschrieben. So habe ich es schon immer und nie hat es einen TÜV oder die Polizei interessiert. Und es wird sehr wahrscheinlich auch keinen in der Zukunft interessieren.

    Manche machen aber auch wirklich aus allem eine Raketenwissenschaft.

    Gruß Bernd

  • Ich blicks grad nicht. Sorry. Wozu der ganze Aufriss? Zugelassene Rückfahrscheinwerfer sind a) mehr als hell genug und b) nichtmal teuer. Ob die weniger blenden als Arbeitsscheinwerfer bezweifle ich zwar, aber zumindest ist der Stempel drauf. Verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man den rechtlich fragwürdigen Weg geht obwohl man es legal genauso hell und genau billig haben kann.

    Vielleicht ists der Nervenkitzel 8o

    Bitte nicht bierernst nehmen. Aber das musste jetzt irgendwie mal raus :wink

    Gruss

    Jürgen

    BMW 540i Touring XDrive mit MHD Stage 1
    Astra K Sports Tourer 1.4T
    Humbaur HN 253118 Tandem (0PS / 0Nm, aber 2.1 Tonnen Zuladung)

    Dethleffs Advantage 7871-2 auf Basis Fiat Ducato 3.0 Multijet

  • Um mal wieder eine sinnvolle Frage zu stellen: Ich hatte im Herbst den Ausfall meines Bremslichtschalters. Seit dem Einbau des reparierten Schalters geht bei meinem Hymer die 3. Bremsleuchte nicht mehr. Sie geht auch nicht, wenn ich den Neuen Bremslichtschalter verwende. Es ist kalt bei uns und ich bin nicht mehr so richtig gesund auf den Hufen. Wer kann mir , aus dem Kreise der Kfz-Elektriker mit Hymer VI (B524 Bj. 1999 ) sagen wo ich die Anbindung an der Üblichen Bremslichtversorgung finde. Ich bin nicht zu faul zum Suchen, habe aber leider keinen Schaltplan dafür und wie oben geschrieben nicht auf dem Posten

    Danke schon jedem, der mich versteht und versucht zu helfen. LG AL

    PS, wenn es hier nicht hinpasst, war es zumindest ein Versuch, die ausufernden Wiederholungen bekannter Tatsachen mal zu unterbrechen. ;)

  • Na,

    für jemanden, der Hilfe sucht, hier einfach einen Thread schlecht zu machen ist auch nicht wirklich die feine Art.

    Hallo Hugo,

    die Fragen aus Deinem Eröffnungsbeitrag sollten mittlerweile mehrfach geklärt sein. Welche Art der Hilfe fehlt denn konkret noch?

    Die letzten zwei Seiten dieses Threads handeln im Prinzip nur davon, wie man TüV und Polizei am besten hinters Licht führen kann und welche scheinheiligen Erklärungsversuche im Zweifel weiterhelfen würden (und DAS ist nicht die feine Art).

    Gruss

    Jürgen

    BMW 540i Touring XDrive mit MHD Stage 1
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  • Hallo Hugo,

    ich denke nicht das hier einer den Thread schlecht macht aber es gab bisher über 70 mehr oder weniger passende Antworten. Das ein Thread in Foren nicht ohne Abschweifungen ausgeht solltest Du mittlerweile verstanden haben. Trotzdem bin ich der Meinung das Deine Frage beantwortet wurde und Du jetzt sehen musst wie Du das umsetzt. Wie gesagt es ist keine Raketentechnik und es muss auch nicht alles haarspalterisch diskutiert werden. Aber so ist eben ein Forum mit den jeweiligen User. Wobei ich betonen muss das es in unserem Forum mit den meisten Usern und auch dank der Admins meistens sehr gesittet abgeht. Kenn ich auch anders.

    Jetzt viel Spaß beim Anbau Deiner Rückfahrscheinwerfer.

    Gruß Bernd

  • Lieber Bernd,

    warum muss ich, wenn ich Hilfe suche, den Thread eines anderen nehmen und sich dann negativ über die vielen Beträge auslassen.

    Ich kann nichts dafür, dass es immer wieder mal eine andere Meinung dazu gegeben hat. Meist sogar nicht gerade passend zu meiner Frage.

    Das aber ist ja auch der Sinn eines Forums, dass man sich austauscht.

    Wie es geht und wie man es macht, werde ich wohl auf die Reihe bekommen. Und hier nun den anderen Mitgliedern das Schreiben zu verbieten geht ja wohl gar nicht. Also ich möchte damit schreiben, da es nicht meine Absicht war, dass es so in die Länge gegangen ist.

  • Hugo:

    Ich verstehe gerade nicht, mit welchem Beitrag Du nicht einverstanden bist und auf welchen User Du Dich beziehst.

    Gruss

    Jürgen

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