Stellantis storniert alle Ducato 8 Bestellungen!

  • Hallo Sebastian,

    warum sollte der Händler das machen, er wird für den neuen Ducato 9 auch mehr bezahlen müssen.

    Gruß Bernd

    Weil er einen eingegangenen Vertrag erfüllen muss?


    Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Händler. Es ist die Aufgabe des Händlers, den zu erfüllen. Wie, ist seine Sache.


    Gruß Rüdiger

  • Weil er einen eingegangenen Vertrag erfüllen muss?


    Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Händler. Es ist die Aufgabe des Händlers, den zu erfüllen. Wie, ist seine Sache.


    Gruß Rüdiger

    Kennst du den Vertrag im Detail?

    Und nochmal- wenn etwas nicht lieferbar ist, ist es nicht lieferbar- da wird auch kein Richter auf Erfüllung pochen können bzw werden. Das ist Wunschdenken.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Hallo Rüdiger,

    im Grunde gebe ich Dir ja Recht, aber wenn der Hersteller die Ware nicht liefern kann oder will nützt es Dir nichts den Händler auf Vertragserfüllung zu verklagen. Keiner weiß was in den Verträgen im Kleingedruckten steht. Wenn das alles so weitergeht mit der Wirtschaft haben wir bald ganz andere Probleme als ein nicht lieferbares Wohnmobil. Die Frage wird Vieleicht sein ob der Käufer mit Vertrag, dann auch an den Händler bezahlen kann, wenn man sich die Zinsentwicklung mal ansieht, und das ist noch nicht das Ende.

    Bestes Beispiel zur Zeit ist die Entwicklung beim Hausbau, es werden täglich Bauanträge zurückgezogen weil den Bauherren das Geld einfach fehlt um die Zinsen etc. zu stemmen.

    Aber wir wollen nicht vom Thema abweichen.

    Gruß Bernd

  • Stimmt, wir kennen den Vertrag im Detail nicht.

    Aber nur weil es „schwierig“ ist, kann ein Vertragspartner nicht einfach so zurücktreten.

    Und der Vertrag ist ja erfüllbar:

    Einen Ducato kann ja irgendwann geliefert werden.

    Dass der Händler diese Version dann nicht mehr zum alten Preis einkaufen kann, ist sein Risiko.

    So zumindest war es früher im Allgemeinen in den Verträgen geregelt (bzw. nicht ausgeschlossen)

    Inzwischen ist es allerdings oft so, dass die Lieferanten sich auf keine Festpreise mehr einlassen und das schon im Vertrag ausschließen.
    Hat der Händler das nicht gemacht, hat er Pech gehabt.

    Genau wie der Käufer, der nach der Lieferung der Ware unter Umständen kein Geld mehr hat, weil die Gaspreise oder was auch immer gestiegen sind. Kann dem Händler auch egal sein, auch der Käufer muss seinen Vertrag dann erfüllen und kann nicht einseitig zurücktreten.

    Ob man am Ende natürlich die Geduld und die Lust hat, sich das zu erstreiten, steht auf einem völlig anderen Blatt.

    Recht haben und Recht bekommen haben wie bekannt nichts miteinander zu tun. Leider.


    Gruß Rüdiger

  • Die Frage wird Vieleicht sein ob der Käufer mit Vertrag, dann auch an den Händler bezahlen kann, wenn man sich die Zinsentwicklung mal ansieht, und das ist noch nicht das Ende.

    und diesen Rücktritt des Käufers lässt sich der Händler auch bezahlen.

    Wenn es so einfach wäre kostenfrei von Verträgen zurück zu treten , dann brauchen wir keine Verträge mehr

    Eine unmögliche gewordene Erfüllung des Kaufvertrages ist eher bei beschädigten Unikaten,als bei Bestellware.

    Auch jetzt bekommt man zB bei PKW Bestellungen mit langer Lieferzeit zT abweichende Ausstattungen oder/und Motoren geliefert

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • Du siehst das falsch, er klagt auf Erfüllung mit dem Ziel einer vernünftigen Einigung und nicht einseitigem (kostenfreien) Rücktritt.

    Die Klage ist dabei Erfüllungsgehilfe.

    Das wird bei den Richtern auf offene Ohren stoßen. Denn worum geht es den Gerichten? Schnell eine Einigung vor einem Urteil, was dann wieder angefechtet werden könnte.

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  • Also laut STELLANTIS liegt denen (zumindest) die Wohnmobilbranche sehr am Herzen:

    https://www.promobil.de/neuheiten/inte…=artikel-teaser

    Auszug:

    Der Ducato wird nun 40 Jahre alt und ist seit 30 Jahren der Partner für die mobilen Reisenden. Ist die Reisemobilbranche als Partner und Kunde nicht mehr so wichtig wie früher?

    Mitnichten! Der Ducato und die Reisemobilbranche sind in den letzten Jahren eng zusammengewachsen. Die Branche bleibt eine der wichtigsten Säulen unseres Geschäfts mit leichten Nutzfahrzeugen.
    Bis dann Gerry
  • Falls es wirklich jemanden gibt der auf ein Fahrzeug klagt was überhaupt nicht mehr hergestellt wird, viel Spaß dabei.

    Gruß Bernd

    Sehe ich auch so, hier müsste evt. der Hersteller verklagt werden, der ja noch vor Auslieferung ---der zweifellos von den Händlern georderten Fahrzeuge--- diese Produktlinie eingestellt hat.

    Da der Kunde widerum mit dem Werk keinen Vertrag geschlossen hat , wie will er da klagen?

    Für den Händler ist theoretisch dann möglich gegen den Hersteller zu klagen, aber wer und erst Recht welcher Händler will das auch nur im Ansatz versuchen???

    Wenn der Händler also auch nur annähernd einen vernünftigen Vorschlag für die Lieferung eines Ersatzfahrzeuges macht, würde ich schnellstens einschlagen.

    Beim evt unendlich langen Klageweg mag zwar ein Vergleich (mit geringer Entschädigung) möglich sein, aber ein Fahrzeug hat der Kläger davon noch lange nicht und wird wohl auch wieder ganz hinten in der "Warteschlange" stehen, wenn der verklagte und dann "unterlegene" Händler die "Neubestellung" überhaupt annehmen sollte.:):wink

    Fazit m.E. : alles auf Null oder eine für beide Seiten trag-und hinnehmbare Lösung auf gütlichem und möglichst aussergerichtlichen Weg suchen.

    Martin

  • Fazit m.E. : alles auf Null oder eine für beide Seiten trag-und hinnehmbare Lösung auf gütlichem und möglichst aussergerichtlichen Weg suchen.

    Volle Zustimmung!

    Ich bin mir sicher, dass es irgendwo im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers eine Klausel gibt, die es dem Händler erlaubt, bei nicht von ihm selbst zu vertretender Nichterfüllbarkeit den Vertrag aufzulösen.

    Daher kann ich jedem, der von der momentanen Situation betroffen ist, nur raten: Setzt euch mit dem Händler an einen Tisch und arbeitet eine für beide Seiten vertretbare Lösung aus. Wird die Sache vor Gericht gezerrt, profitieren davon ausschließlich die Anwälte.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Also, dies passt nicht exakt zum Thema, aber zur Tendenz der Preisentwicklung:

    Vorletzte Woche habe ich meinen Ducato MJ 160 mit 9G-Autom., Hymer-Kasten FREE 602, an einen Händler verkauft; ich bin bald 85 J. alt, und die Mühen des Campens wurden mir zuviel.

    EZ Juni '22, 13 tkm. Der Händler (hat auch schon meinen vorherigen Kasten angekauft, war auch da sehr zufrieden) hat mir 90 % des des Neupreises gezahlt. Jetzt steht das Fahrzeug zu 130 % des Listenpreises im Netz!

    Die hier beschriebenen Umstände lassen die Notierung realisiebar erscheinen.

    Allen eine gute Reise und auf Wiedersehen! Jürgen

  • Hallo Forum,

    vielen Dank für die vielen Beiträge.

    Ich versuche mal die in der Diskussion offenen Punkte zu beantworten.

    In meinem Vertrag mit dem Autohaus hatten wir einen Festpreis und einen unverbindlichen Liefertermin zum 31.10.2022 vereinbart.

    Bestandteil des Vertrages sind die Neuwagen-Verkaufsbedingungen des Verbandes der Auotmobilindustrie e.V. (VDA) des VDIK und des ZDK mit Stand 01/2022

    Hier die relevanten Auszüge:

    Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

    Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens beschränkt sich dieser bei leicheter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf max. 5% des vereinbarten Kaufpreises.

    Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf max. 25% des Kaufpreises.

    Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

    Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinarten Termin oder innerhalb der vereinarten Frist zu liefern, verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen diese Leistungsstörungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

    Ich bin ja kein Anwalt, aber habe den Eindruck,

    dass ich (bei weiterer Wartezeit) irgendwann einen Anspruch auf einen Verzugsschaden (von 5%) oder Schadenersatz (von 25%) haben würde.

    Ich teile Eure Meinung, dass es keinen Sinn macht sich hier durch alle Instanzen zu Klagen. Aber es erscheint mir Sinnvoll den Schaden für meine Verhandlungen mit dem Händler zu bestimmen.

    Der Wert der Fahrzeugbestellung vom März lag bei grob 40.000€

    5% davon wären 2000€

    (25% davon 10.000€)

    Wann kann man so etwas fordern? Kann ich das hier als Verhandlungsmasse nutzen?

    Mein Händler hat mir mittlerweile ein Angebot über einen ähnlich ausgetatteten Ducato 9 zugesendet (295-BG3-9-000).

    Bei der EURO Einstufung hat sich nichts geändert. Beide Fahrzeuge sind mit Euro-6D-Final MT beschrieben.

    Der Kaufpreis lag überraschend bei nur grob 41.000€

    Nach genauer Betrachtung fehlen aber Ausstattunsmerkmale für gut 4000€.

    Der neue Preis für ein vergleichbares Fahrzeug liegt damit bei grob 45.000€ - also 5000€ über dem beauftragten Angebot vom März.
    Das ist zu viel! Hier braucht es aus meiner Sicht ein Entgegenkommen des Händlers.
    Ich würde dem Händler entgegenkommen indem ich den alten Preis für ein Fahrzeug mit kleinerem Motor (140 anstelle von 160PS) akzeptiere.
    Da es ja auch Mehrwerte gibt, wäre ich Bereit einen etwas höheren Kaufpreis zu akzeptieren 500-1000€ höher (also 40500 bis 41000€)
    (Das entspricht grob einer Teilung des Aufpreises mit dem Händler)

    Der Handler müsste seine Konfig anpassen und alle fehlenden Punkte aufnehmen. Diese zus. Kosten von 2000 - bis 2500€
    dürften aber nicht im Angebot landen.

    Das ist in Etwa die Größenordnung die den Verzugsschaden 5%/2000€ ausmacht.

    Das ist eine grobe Idee für eine Verhandlung mit dem Händler.
    Was haltet Ihr davon?


    Viele Grüße

    Charly

    P.S.

    Hier noch die Unterschiede in der Konfiguration im Detail:

    Hier die geminderten oder fehlenden Positionen:

    - Enthalten ein 140PS Motor anstelle dem ursprünglich beauftragten 160 PS Motor. (Minderung um geschätzt 2000€)

    - Stahltrennwand mit Fenster (Minderung ca 83€)

    - Bezeizbare Frontscheibe (Minderung ca 300€)

    - Lenkrad & Schaltknauf aus Leder (Minderung ca 190€)

    - Reifendrucksensor (Minderung ca 250€)

    - Bezeitzer Fahrersitz (Minderung ca. 226€)

    - Einparkhilfe Hinten (Minderung 440€)

    - Sitzsockelverkleidung (77€)

    - Mittleres Handschuhfach anstelle Cub Holder (ca. 41€)

    - Ersatzrad (geschätzt 100€)

    - Cruise Controll (Tempomat) (374€)

    Hier die nicht geforderten Mehrwerte, die in den Paketen enthalten sind:

    - Automatische Einzonen Klimaanalage anstelle der Manuellen Klimaanlage

    - 360 Grad Parkassistent (enthält der Assistent die Einparkhilfe?)

  • Ich bin ja kein Anwalt, aber habe den Eindruck,

    dass ich (bei weiterer Wartezeit) irgendwann einen Anspruch auf einen Verzugsschaden (von 5%) oder Schadenersatz (von 25%) haben würde.

    Diesen Eindruck habe ich nicht. Denn unmittelbar über diesen Sätzen steht Folgendes:

    Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinarten Termin oder innerhalb der vereinarten Frist zu liefern, verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen diese Leistungsstörungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

    Genau so ein Fall, nämlich eine Betriebsstörung beim Lieferanten, an der der Verkäufer kein eigenes Verschulden hat, dürfte hier eingetreten sein.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Falls Rechtschutz vorhanden, lass dich beraten.

    Da der Händler Dir bereits ein fast baugleiches Fzg angeboten hat, ist die Lieferung grundsätzlich möglich.

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • Hallo ,

    Da muss ich jetzt auch meinen Senf dazu geben ;)

    Eigenartig ist das Fiat seit der Übernahme durch das PSA Konzern und Gründung von Strellantis, generell

    massive Lieferprobleme hat. Strellantis kommt zu Gute :/ , das Citroen und Peugeot sehr wohl liefern können.:cursing:

    Da kann sich jeder seine eigenen Gedanken darüber machen. :?:

  • Der Händler wird vorübergehend aufgrund höherer Gewalt an der Lieferung gehindert.

    Meinetwegen.
    DU kannst dann zurücktreten steht da. Steht nichts davon, dass er zurücktreten kann.

    Also erst einmal soll er doch das von Dir konfigurierte Auto bestellen und liefern. Mit allen Extras, die Du haben wolltest.

    Sollte mehr drin sein, was er nicht abbestellen kann, sein Pech.

    So liest sich das erst einmal.
    Und wenn es nur noch den 140 statt den 160 PS Motor gibt, dann gibt es noch einen Minderpreis für Dich.


    Das wäre erst mal meine Minimale Eingangsposition in die Verhandlung.

    Oder er soll Dir mal zeigen, aufgrund welcher Vertragspassage er zurücktreten möchte.

    Mit dem Blatt von Stellantis darf er sich die Nase putzen, Stellantis ist nicht Dein Vertragspartner.


    Natürlich sollte man sich einigen, aber zuerst sollte man auch mal klar sagen, was der Vertrag hergibt.


    Gruss Rüdiger

  • Falls es wirklich jemanden gibt der auf ein Fahrzeug klagt was überhaupt nicht mehr hergestellt wird, viel Spaß dabei.

    Gruß Bernd

    Das Fahrzeug wird sehr wohl noch hergestellt, nur hat man dem Kind einen neuen Namen gegeben. So, und nur so, hat man dem Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit geschaffen. Das ist natürlich oberfaul, aber gegen einen Automobilhersteller antreten...? Und genau das ist das Kalkül. Ich hoffe nur, dass ein paar hochkarätige Anwälte selbst unter den betroffenen Bestellern sind, dann könnte es was werden.

  • Hallo Forum,

    danke an Alle, die sich hier beteiligt haben. Es hat mir geholfen die Situation aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und hilft mir
    bei einer Entscheidung. Gleichzeitig möchte ich andere Betroffene mit der Diskussion informieren.

    Hier ein Update, wo ich gerade stehe.

    Ich habe dem Händler eine E-Mail geschrieben, dass ich ja kein Vertrag mit Stellantis habe und Ihn aufgefordert mir ein Fahrzeug zum alten Preis und den alten Ausstattungselementen zu liefern.
    Die fehlenden Komponenten habe ich aufgelistet und erwähnt, das mir 5000€ Aufpreis nicht in Frage kommen.

    Darauf hin habe ich ein neues Angebot erhalten, das jetzt fast alle Komponenten enthält.
    Wenn ich den nun angebotenen 140 PS Motor wieder mit 2000€ ansetzte liegt der Aufpreis/Minderung jetzt bei 4500€.

    Mit dem 140 PS Motor kann ich mich arrangieren. Der zu zahlende Aufpreis von 2500€ für ein jetzt besser ausgestattetes Fahrzeug erscheint mir fast fair.

    Einzig das Lenkrad und Schalthebel in Leder fehlt noch (Kann nicht mehr einzeln ausgewählt werden und ist nur in Verbindung mit den Paketen FIAT PRO CO-DRIVER ASSISTENT oder HANDSFREE zu bekommen)
    Auch damit könnte ich leben.

    Es gibt durch die Konponentenbundles jetzt einige neue Ausstattungselemente im Angebot enthalten:
    - Programmierbare autonome Standheizung Webasto (enthalten im Winter Paket) Ist das die webasto Thermo Top??
    - Aktiver Parkassistent 360 Grad (die einfache Einparkhilfe ist nicht mehr bestellbar) (aus dem Paket CITY PLUS)
    - Adaptiver Geschwindigkeitsregler (aus dem Paket COMFORT DRIVE ASSIST)

    - Aufmerksamkeits-Assistent (Müdigkeitswarner) (aus dem Paket COMFORT DRIVE ASSIST)

    - Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (aus dem Paket COMFORT DRIVE ASSIST)

    - Elektrisch anklappbare Außenspiegel (aus dem Paket CITY PLUS)

    Die Standheizung, der aktive 360 Grad Parkassistent und der Adaptive Geschwindigkeitsregler sind für mich echte Mehrwerte.
    (Hatte ich damals allerdings aus Kostengründen weggelassen)

    Ich habe hier noch keine finale Entscheidung getroffen, aber Preis und Leistung scheinen wieder zu stimmen.
    Der Händler hat bestimmt sein Bestes gegeben und ich glaube ich bekomme keine wesentlich besseren Konditionen.
    Auf einen lagen Klageweg habe ich keine Lust.
    Leider bedeutet das neue Wartezeit und Unsicherheiten bis das Fahrzeug hier ist.

    Was würdet Ihr machen?

    Viele Grüße

    Charly



    (und zusätzliche

  • Moin, Du hast es Dir doch fast selbst beantwortet!

    Mit dem 140 PS Motor kann ich mich arrangieren. Der zu zahlende Aufpreis von 2500€ für ein jetzt besser ausgestattetes Fahrzeug erscheint mir fast fair.

    Gruß Andreas:wink

    Gruß Andreas :prost